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   VG Köln, 21.03.2017 - 7 K 3771/15   

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VG Köln, 21.03.2017 - 7 K 3771/15 (https://dejure.org/2017,10068)
VG Köln, Entscheidung vom 21.03.2017 - 7 K 3771/15 (https://dejure.org/2017,10068)
VG Köln, Entscheidung vom 21. März 2017 - 7 K 3771/15 (https://dejure.org/2017,10068)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 130 (Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Sozialrecht/Opferentschädigungsrecht/Impfschadensrecht/Blindengeld | HIV-Hilfegesetz: Aufhebung eines Bewilligungsbescheids

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 19.12.1996 - 8 U 39/96

    Recht der Landwirtschaft: Hemmung der Verjährung bei nachträglich geltendgemchtem

    Auszug aus VG Köln, 21.03.2017 - 7 K 3771/15
    Mit Schreiben vom 19.09.2015 hat der Kläger das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 19.12.1996 - 8 U 39/96 - vorgelegt, mit dem die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 07.12.1995 zurückgewiesen wurde.

    Denn aufgrund des Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 19.12.1996 - 8 U 39/96 - steht fest, dass die Möglichkeit einer Verursachung der HIV-Infektion der Ehefrau des Klägers durch die am 29.07.1985 verabreichte Blutspende ausgeschlossen ist.

  • VG Köln, 09.05.2017 - 7 K 4029/15

    Kurze Verjährung bei subventionsrechtlichen Erstattungsansprüchen

    Auszug aus VG Köln, 21.03.2017 - 7 K 3771/15
    Nach Durchführung des Widerspruchsverfahrens hat der Sohn des Klägers am 15.07.2015 Klage gegen den Rückforderungsbescheid erhoben, die unter dem Aktenzeichen 7 K 4029/15 anhängig ist.

    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte im vorliegenden Verfahren und im Verfahren des Sohnes 7 K 4029/15 sowie auf die in beiden Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge und die Strafakte des Amtsgerichts Krefeld im Verfahren 25 Ls 7 Js 63/15-92/15 Bezug genommen.

  • BVerwG, 15.03.2017 - 10 C 3.16

    Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung

    Auszug aus VG Köln, 21.03.2017 - 7 K 3771/15
    Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind auf diesen Anspruch wegen der Ähnlichkeit mit dem bürgerlich-rechtlichen Bereicherungsanspruch und des Hinweises in § 102 VwVfG auf die Überleitungsvorschriften nach Art. 229 § 6 EGBGB die verjährungsrechtlichen Vorschriften der §§ 195, 199 BGB in der Fassung des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes vom 26.11.2001 (BGBl. I S. 3138) entsprechend anzuwenden, vgl. BVerwG, Urteil vom 15.03.2017 - 10 C 3.16 - , noch nicht veröffentlicht, Pressemitteilung Nr. 16/2017; ähnlich BVerwG, Urteil vom 26.07.2012 - 2 C 29/11 - juris, Rn. 42; a.A. noch BVerwG, Urteil vom 11.12.2008 - 3 C 37/07 - juris, Rn. 10 und Teilurteil vom 21.10.2010 - 3 C 4/10 - juris, Rn. 50.
  • BVerwG, 30.01.2013 - 8 C 2.12

    Verjährung von Ansprüchen auf Überzahlungszinsen im Zusammenhang mit der

    Auszug aus VG Köln, 21.03.2017 - 7 K 3771/15
    Dasselbe gilt für die Zinsansprüche nach § 49 a Abs. 3 VwVfG, für die ebenfalls die Verjährungsvorschriften der §§ 195, 199 BGB n.F. analog Anwendung finden, vgl. BVerwG, Urteil vom 30.01.2013 - 8 C 2/12 - juris, Rn. 19.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2012 - 4 A 2005/10

    Landwirtschaft; Zucker; Einlagerung von Zucker; Lagerkostenvergütung;

    Auszug aus VG Köln, 21.03.2017 - 7 K 3771/15
    Wenn man für die Verjährung von öffentlich-rechtlichen Erstattungsansprüchen die zivilrechtlichen Verjährungsvorschriften nach §§ 195, 199 entsprechend anwendet, ist es folgerichtig, auch für den Beginn der Verjährung auf den zivilrechtlichen Begriff der Anspruchsentstehung abzustellen, wie dies auch die frühere Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte getan hat, vgl. OVG NRW, Urteil vom 20.04.2012 - 4 A 2005/10 - juris, Rn. 32 f. und Urteil vom 12.08.2004 - 14 A 3559/02 - juris, Rn. 41 ff. unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 23.07.1986 - 3 B 66.85 - in Buchholz, 451.90, EWG-Recht, Nr. 65 und BVerwG, Urteil vom 17.08.1995 - 3 C 17.94 - , in: BVerwGE 99, 109.
  • BVerwG, 21.10.2010 - 3 C 4.10

    Verjährung von Zinsansprüchen nach § 49a Abs. 4 VwVfG MV

    Auszug aus VG Köln, 21.03.2017 - 7 K 3771/15
    Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind auf diesen Anspruch wegen der Ähnlichkeit mit dem bürgerlich-rechtlichen Bereicherungsanspruch und des Hinweises in § 102 VwVfG auf die Überleitungsvorschriften nach Art. 229 § 6 EGBGB die verjährungsrechtlichen Vorschriften der §§ 195, 199 BGB in der Fassung des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes vom 26.11.2001 (BGBl. I S. 3138) entsprechend anzuwenden, vgl. BVerwG, Urteil vom 15.03.2017 - 10 C 3.16 - , noch nicht veröffentlicht, Pressemitteilung Nr. 16/2017; ähnlich BVerwG, Urteil vom 26.07.2012 - 2 C 29/11 - juris, Rn. 42; a.A. noch BVerwG, Urteil vom 11.12.2008 - 3 C 37/07 - juris, Rn. 10 und Teilurteil vom 21.10.2010 - 3 C 4/10 - juris, Rn. 50.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.02.2012 - 2 L 154/10

    Erstattungsbeträge - Verzinsungspflicht - Zinsanspruch

    Auszug aus VG Köln, 21.03.2017 - 7 K 3771/15
    Auch wenn der Erstattungsanspruch mit der rückwirkenden Aufhebung des Bewilligungsbescheides kraft Gesetzes bereits mit der Leistungsgewährung, also in den Jahren 1997 bis 2000, entstanden ist und deswegen auch zu einer rückwirkenden Entstehung von Zinsansprüchen geführt hat, vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 17. Aufl. 2016, § 49 a Rn. 20, kann die Verjährungsfrist erst zu laufen beginnen, wenn der Anspruch vom Gläubiger im Wege der Klage auch geltend gemacht werden kann, vgl. Ellenberg, in: Palandt, 74. Aufl. 2015, § 199 Rn. 3; a. A. BVerwG, Teilurteil vom 21.10.2010 - 3 C 43/10 - juris, Rn. 47 und OVG Greifswald, Beschluss vom 14.02.2012 - 2 L 154/10 - .
  • BVerwG, 23.07.1986 - 3 B 66.85

    Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts

    Auszug aus VG Köln, 21.03.2017 - 7 K 3771/15
    Wenn man für die Verjährung von öffentlich-rechtlichen Erstattungsansprüchen die zivilrechtlichen Verjährungsvorschriften nach §§ 195, 199 entsprechend anwendet, ist es folgerichtig, auch für den Beginn der Verjährung auf den zivilrechtlichen Begriff der Anspruchsentstehung abzustellen, wie dies auch die frühere Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte getan hat, vgl. OVG NRW, Urteil vom 20.04.2012 - 4 A 2005/10 - juris, Rn. 32 f. und Urteil vom 12.08.2004 - 14 A 3559/02 - juris, Rn. 41 ff. unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 23.07.1986 - 3 B 66.85 - in Buchholz, 451.90, EWG-Recht, Nr. 65 und BVerwG, Urteil vom 17.08.1995 - 3 C 17.94 - , in: BVerwGE 99, 109.
  • BVerwG, 17.08.1995 - 3 C 17.94

    Beginn der Verjährungsfrist von Zinsansprüchen i.R.d. Rückforderung von

    Auszug aus VG Köln, 21.03.2017 - 7 K 3771/15
    Wenn man für die Verjährung von öffentlich-rechtlichen Erstattungsansprüchen die zivilrechtlichen Verjährungsvorschriften nach §§ 195, 199 entsprechend anwendet, ist es folgerichtig, auch für den Beginn der Verjährung auf den zivilrechtlichen Begriff der Anspruchsentstehung abzustellen, wie dies auch die frühere Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte getan hat, vgl. OVG NRW, Urteil vom 20.04.2012 - 4 A 2005/10 - juris, Rn. 32 f. und Urteil vom 12.08.2004 - 14 A 3559/02 - juris, Rn. 41 ff. unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 23.07.1986 - 3 B 66.85 - in Buchholz, 451.90, EWG-Recht, Nr. 65 und BVerwG, Urteil vom 17.08.1995 - 3 C 17.94 - , in: BVerwGE 99, 109.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2004 - 14 A 3559/02

    Übertragung des HIV-Virus als Gesundheitsbeschädigung; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus VG Köln, 21.03.2017 - 7 K 3771/15
    Wenn man für die Verjährung von öffentlich-rechtlichen Erstattungsansprüchen die zivilrechtlichen Verjährungsvorschriften nach §§ 195, 199 entsprechend anwendet, ist es folgerichtig, auch für den Beginn der Verjährung auf den zivilrechtlichen Begriff der Anspruchsentstehung abzustellen, wie dies auch die frühere Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte getan hat, vgl. OVG NRW, Urteil vom 20.04.2012 - 4 A 2005/10 - juris, Rn. 32 f. und Urteil vom 12.08.2004 - 14 A 3559/02 - juris, Rn. 41 ff. unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 23.07.1986 - 3 B 66.85 - in Buchholz, 451.90, EWG-Recht, Nr. 65 und BVerwG, Urteil vom 17.08.1995 - 3 C 17.94 - , in: BVerwGE 99, 109.
  • BGH, 30.04.1991 - VI ZR 178/90
  • VG Köln, 09.05.2017 - 7 K 4029/15
    Nach Durchführung des Widerspruchsverfahrens hat der Vater des Klägers hiergegen am 01.07.2015 Klage erhoben (7 K 3771/15).

    Das erkennende Gericht hat der Klage des Vaters durch Urteil vom 21.03.2017 - 7 K 3771/15 - im Hinblick auf die im Zeitraum vom 13.08.1996 bis zum 31.12.1996 erbrachten Leistungen stattgegeben und den Rücknahme- und Festsetzungsbescheid insoweit aufgehoben.

    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte im vorliegenden Verfahren und im Verfahren des Vaters 7 K 3771/15 sowie auf die in beiden Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge und die Strafakte des Amtsgerichts Krefeld im Verfahren 25 Ls 7 Js 63/15-92/15 Bezug genommen.

    Die Kammer hat bereits im Urteil vom 21.03.2017 - 7 K 3771/15 - im Verfahren des Vaters dargelegt, dass die geforderte Ursächlichkeit des Blutprodukts für die HIV-Infektion im Sinne des § 15 Abs. 5 HIVHG unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte und der Zweckbestimmung des Gesetzes zu beurteilen ist.

    Wegen der Einzelheiten wird auf das Urteil der Kammer vom 21.03.2017 - 7 K 3771/15 - Bezug genommen, das der Beklagten und der Prozessbevollmächtigten des Klägers nach ihrer Aussage in der mündlichen Verhandlung bekannt ist.

    Wegen der Einzelheiten der Begründung wird ergänzend auf die Ausführungen im Urteil vom 21.03.2017 - 7 K 3771/15 - Bezug genommen.

    Auf die diesbezüglichen Ausführungen im Urteil der Kammer vom 21.03.2017 - 7 K 3771/15 - wird Bezug genommen.

    Diese Aussage wird erhärtet durch die Angaben des Prozessbevollmächtigten des Vaters in dessen Widerspruchsverfahren (vgl. Beiakte 2 im Verfahren 7 K 3771/15).

    Wendet man auf die Ansprüche nach § 49 a VwVfG die Verjährungsvorschriften der §§ 195 ff. BGB analog an, so hat der Lauf der Verjährungsfrist erst mit der Bekanntgabe des Rücknahme- und Feststellungsbescheides am 12.11.2014 begonnen, vgl. Urteil der Kammer vom 21.03.2017 - 7 K 3771/15 -.

  • VG Köln, 11.09.2018 - 7 K 6394/16
    Diese Beweiserleichterung sollte nach dem Willen des Gesetzgebers eine Leistungsgewährung auch in dem Fall ermöglichen, in dem ein voller Nachweis der Ursächlichkeit des Blutprodukts für die oft erst Jahre später festgestellte Infektion nicht möglich und daher zivilrechtliche Schadensersatzansprüche ausgeschlossen waren, vgl. VG Köln, Urteil vom 21.03.2017 - 7 K 3771/15 - , juris, Rn. 82 ff.
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