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   VG Köln, 21.06.2018 - 24 L 535/18   

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VG Köln, 21.06.2018 - 24 L 535/18 (https://dejure.org/2018,36690)
VG Köln, Entscheidung vom 21.06.2018 - 24 L 535/18 (https://dejure.org/2018,36690)
VG Köln, Entscheidung vom 21. Juni 2018 - 24 L 535/18 (https://dejure.org/2018,36690)
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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1994 - 15 B 3022/93

    Erhebung öffentlicher Abgaben; Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Summarische

    Auszug aus VG Köln, 21.06.2018 - 24 L 535/18
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Abgabenbescheides sind anzunehmen, wenn aufgrund summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen (Eil-) Entscheidung ein Erfolg des Rechtsbehelfs im Hauptsacheverfahren wahrscheinlicher ist als ein Misserfolg, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 22. Februar 1989 - 16 B 3000/88 -, NVwZ 1989, 588; Beschluss vom 17. März 1994 - 15 B 3022/93 -, NWVBl. 1994, 337.

    Ferner können weder aufwendige Tatsachenfeststellungen getroffen werden, noch sind schwierige Rechtsfragen abschließend zu klären, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17. März 1994 - 15 B 3022/93 -, a.a.O.; Beschluss vom 24. Mai 2011 - 14 B 391/11, NRWE.

  • VG München, 13.03.2017 - M 10 S 17.617

    Anordnung der aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen Haftungsbescheid

    Auszug aus VG Köln, 21.06.2018 - 24 L 535/18
    Insbesondere hat die Behörde zum Ausdruck zu bringen, warum sie den Haftungsschuldner anstatt des Steuerschuldners oder neben oder anstelle anderer, ebenfalls für die Haftung in Betracht kommender Personen, in Anspruch nimmt (Entschließungs- und Auswahlermessen), vgl. VG München, Beschluss vom 13. März 2017 - M 10 S 17.617 -, Rn. 23, juris; BayVGH, Beschluss vom 6. Juni 2005 - 4 ZB 03.3250 - juris Rn. 14; Loose in Tipke/Kruse, AO, Stand: November 2015, § 191 Rn. 36, 42.
  • BFH, 13.06.1997 - VII R 96/96
    Auszug aus VG Köln, 21.06.2018 - 24 L 535/18
    Deshalb ist das Entschließungsermessen vorliegend mit dem Hinweis auf die Unmöglichkeit einer Einziehung der rückständigen Steuer durch Vollstreckungsmaßnahmen gegenüber der Steuerschuldnerin jedenfalls bei Nichtvorliegen außergewöhnlicher Umstände regelmäßig ausreichend begründet, vgl. BFH, Urteile vom 13. Juni 1997 VII R 96/96, BFH/NV 1998, 4; vom 29. September 1987 VII R 54/84, BFHE 151, 111, BStBl II 1988, 176.
  • BFH, 29.09.1987 - VII R 54/84

    Zur Begründung der Ermessensentschädigung der Verwaltung bei der Inanspruchnahme

    Auszug aus VG Köln, 21.06.2018 - 24 L 535/18
    Deshalb ist das Entschließungsermessen vorliegend mit dem Hinweis auf die Unmöglichkeit einer Einziehung der rückständigen Steuer durch Vollstreckungsmaßnahmen gegenüber der Steuerschuldnerin jedenfalls bei Nichtvorliegen außergewöhnlicher Umstände regelmäßig ausreichend begründet, vgl. BFH, Urteile vom 13. Juni 1997 VII R 96/96, BFH/NV 1998, 4; vom 29. September 1987 VII R 54/84, BFHE 151, 111, BStBl II 1988, 176.
  • VGH Bayern, 06.06.2005 - 4 ZB 03.3250

    Gewerbesteuer; Haftung; Haftungsschuldner; Geschäftsführer; Strohmann; Ermessen;

    Auszug aus VG Köln, 21.06.2018 - 24 L 535/18
    Insbesondere hat die Behörde zum Ausdruck zu bringen, warum sie den Haftungsschuldner anstatt des Steuerschuldners oder neben oder anstelle anderer, ebenfalls für die Haftung in Betracht kommender Personen, in Anspruch nimmt (Entschließungs- und Auswahlermessen), vgl. VG München, Beschluss vom 13. März 2017 - M 10 S 17.617 -, Rn. 23, juris; BayVGH, Beschluss vom 6. Juni 2005 - 4 ZB 03.3250 - juris Rn. 14; Loose in Tipke/Kruse, AO, Stand: November 2015, § 191 Rn. 36, 42.
  • FG Hamburg, 29.08.2017 - 2 K 245/17

    Körperschaftsteuergesetz: Vorlagebeschluss: Verfassungswidrigkeit von § 8c Satz 2

    Auszug aus VG Köln, 21.06.2018 - 24 L 535/18
    Es kann vorliegend dahinstehen, ob sich das Gericht den verfassungsmäßigen Bedenken des Antragstellers an der Erhöhung des Gewerbeertrags um die Fehlbeträge vorangegangener Jahre anschließen könnte (Verlustabzugsbeschränkung des § 8c Abs. 1 Satz 2 KStG i.V.m. § 10a Sätze 1 und 10 GewStG), vgl. zu den Bedenken: Bundesverfassungsgericht (BVerfG) - anhängiges Verfahren - 2 BvL 19/17 - zu der Frage, ob der inhaltsgleiche § 8c Satz 2 KStG in der Fassung des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 vom 14. August 2007 mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist -, juris; verneinend: FG Hamburg, Vorlagebeschluss vom 29. August 2017 - 2 K 245/17 -, Rn. 57, juris.
  • BVerfG - 2 BvL 19/17 (anhängig)

    Unternehmenssteuerreformgesetz, Übertragung, Kapital, schädlicher

    Auszug aus VG Köln, 21.06.2018 - 24 L 535/18
    Es kann vorliegend dahinstehen, ob sich das Gericht den verfassungsmäßigen Bedenken des Antragstellers an der Erhöhung des Gewerbeertrags um die Fehlbeträge vorangegangener Jahre anschließen könnte (Verlustabzugsbeschränkung des § 8c Abs. 1 Satz 2 KStG i.V.m. § 10a Sätze 1 und 10 GewStG), vgl. zu den Bedenken: Bundesverfassungsgericht (BVerfG) - anhängiges Verfahren - 2 BvL 19/17 - zu der Frage, ob der inhaltsgleiche § 8c Satz 2 KStG in der Fassung des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 vom 14. August 2007 mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist -, juris; verneinend: FG Hamburg, Vorlagebeschluss vom 29. August 2017 - 2 K 245/17 -, Rn. 57, juris.
  • BFH, 09.05.2012 - I B 18/12

    AdV bei verfassungsrechtlichen Zweifeln - Kürzung des Verlustabzugs -

    Auszug aus VG Köln, 21.06.2018 - 24 L 535/18
    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe im Beschluss vom 9. Mai 2012, - I B 18/12 - ausgeführt, dass die Kürzung von Verlustvorträgen verfassungsrechtlich bedenklich sei, weil sie beim Bürger zu einem steuerlichen Eingriff mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen führen könne, während der öffentliche Haushalt nur in einem vergleichsweise geringem Maß betroffen sei.
  • VG Magdeburg, 21.04.2016 - 2 B 390/15

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen einen Haftungsbescheid

    Auszug aus VG Köln, 21.06.2018 - 24 L 535/18
    Wegen dieser engen rechtlichen Verpflichtung unterliegt daher auch der Haftungsbescheid der Regelung des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO mit der Folge, dass ein gegen ihn erhobener Widerspruch kraft Gesetzes keine aufschiebende Wirkung hat, vgl. VG Magdeburg, Beschluss vom 21. April 2016 - 2 B 390/15 -, Rn. 22, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.1989 - 16 B 3000/88
    Auszug aus VG Köln, 21.06.2018 - 24 L 535/18
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Abgabenbescheides sind anzunehmen, wenn aufgrund summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen (Eil-) Entscheidung ein Erfolg des Rechtsbehelfs im Hauptsacheverfahren wahrscheinlicher ist als ein Misserfolg, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 22. Februar 1989 - 16 B 3000/88 -, NVwZ 1989, 588; Beschluss vom 17. März 1994 - 15 B 3022/93 -, NWVBl. 1994, 337.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2011 - 14 B 391/11

    Beseitigung einer Klageverfristung durch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • VG Köln, 11.07.2007 - 21 L 672/07

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Zweitwohnungssteueränderungsbescheides;

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