Rechtsprechung
VG Köln, 21.11.2007 - 21 K 235/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Genehmigung für eine Erhebung von Entgelt für die Anrufzustellung im Mobilfunknetz; Belehrung über ein zulässiges Rechtsmittel in einer Rechtsbehelfsbelehrung der Bundesnetzagentur; Unzulässigkeit einer Klage wegen Nichteinhaltung der Klagefrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2007 - 10 S 1.07
Baugenehmigung für Terminal "Ost" des Flughafens Berlin-Tegel bleibt sofort …
Auszug aus VG Köln, 21.11.2007 - 21 K 235/07
Diese insbesondere auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Januar 2000 - 21 B 2148/99 -, NVwZ-RR 2000, 556; vgl. auch Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 10 S 1.07 -, LKV 2007, 322, gestützte Auffassung ist auf die vorliegende Fallgestaltung, die durch Besonderheiten des telekommunikationsrechtlichen Verwaltungsverfahrens gekennzeichnet ist, nicht übertragbar. - BVerwG, 18.10.1967 - V C 166.65
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anspruch auf Gewährung von …
Auszug aus VG Köln, 21.11.2007 - 21 K 235/07
Denn es ist in der Rechtsprechung seit langem geklärt, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung nicht deshalb unrichtig im Sinne von § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist, dass ihr ein ausdrücklicher Hinweis darauf nicht beigefügt ist, wem der gegebene Rechtsbehelf zusteht, vgl. etwa Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. Oktober 1967 - V C 166.65 -, Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 11. - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2000 - 21 B 2148/99
Rechtsbehelfsbelehrung i.R. von Verwaltungsakten mit drittbelastender Wirkung
Auszug aus VG Köln, 21.11.2007 - 21 K 235/07
Diese insbesondere auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Januar 2000 - 21 B 2148/99 -, NVwZ-RR 2000, 556; vgl. auch Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 10 S 1.07 -, LKV 2007, 322, gestützte Auffassung ist auf die vorliegende Fallgestaltung, die durch Besonderheiten des telekommunikationsrechtlichen Verwaltungsverfahrens gekennzeichnet ist, nicht übertragbar.