Rechtsprechung
   VG Köln, 21.11.2007 - 21 K 235/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,34569
VG Köln, 21.11.2007 - 21 K 235/07 (https://dejure.org/2007,34569)
VG Köln, Entscheidung vom 21.11.2007 - 21 K 235/07 (https://dejure.org/2007,34569)
VG Köln, Entscheidung vom 21. November 2007 - 21 K 235/07 (https://dejure.org/2007,34569)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,34569) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigung für eine Erhebung von Entgelt für die Anrufzustellung im Mobilfunknetz; Belehrung über ein zulässiges Rechtsmittel in einer Rechtsbehelfsbelehrung der Bundesnetzagentur; Unzulässigkeit einer Klage wegen Nichteinhaltung der Klagefrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2007 - 10 S 1.07

    Baugenehmigung für Terminal "Ost" des Flughafens Berlin-Tegel bleibt sofort

    Auszug aus VG Köln, 21.11.2007 - 21 K 235/07
    Diese insbesondere auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Januar 2000 - 21 B 2148/99 -, NVwZ-RR 2000, 556; vgl. auch Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 10 S 1.07 -, LKV 2007, 322, gestützte Auffassung ist auf die vorliegende Fallgestaltung, die durch Besonderheiten des telekommunikationsrechtlichen Verwaltungsverfahrens gekennzeichnet ist, nicht übertragbar.
  • BVerwG, 18.10.1967 - V C 166.65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anspruch auf Gewährung von

    Auszug aus VG Köln, 21.11.2007 - 21 K 235/07
    Denn es ist in der Rechtsprechung seit langem geklärt, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung nicht deshalb unrichtig im Sinne von § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist, dass ihr ein ausdrücklicher Hinweis darauf nicht beigefügt ist, wem der gegebene Rechtsbehelf zusteht, vgl. etwa Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. Oktober 1967 - V C 166.65 -, Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 11.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2000 - 21 B 2148/99

    Rechtsbehelfsbelehrung i.R. von Verwaltungsakten mit drittbelastender Wirkung

    Auszug aus VG Köln, 21.11.2007 - 21 K 235/07
    Diese insbesondere auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Januar 2000 - 21 B 2148/99 -, NVwZ-RR 2000, 556; vgl. auch Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 10 S 1.07 -, LKV 2007, 322, gestützte Auffassung ist auf die vorliegende Fallgestaltung, die durch Besonderheiten des telekommunikationsrechtlichen Verwaltungsverfahrens gekennzeichnet ist, nicht übertragbar.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht