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VG Köln, 22.02.2010 - 20 L 1542/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Aufforderung zur Rückgabe einer Erlaubnisurkunde zum Waffenhandel wegen fehlender Ausübung dieser Tätigkeit durch den Erlaubnisinhaber; Überwiegendes privates Interesse an der aufschiebenden Wirkung einer Klage ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- VG Köln, 30.05.2011 - 20 K 6612/09
Auszug aus VG Köln, 22.02.2010 - 20 L 1542/09
Die aufschiebende Wirkung der Klage 20 K 6612/09 gegen die Verfügung des Antragsgegners vom 30.09.2009 wird hinsichtlich der dortigen Ziffer 2. angeordnet und hinsichtlich der dortigen Ziffer 1. wiederhergestellt.
- VG Köln, 30.05.2011 - 20 K 6612/09
Erlöschen einer persönlich erteilten Waffenhandelserlaubnis bei Ausübung der …
Gleichzeitig hat er einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt, dem die Kammer mit Beschluss vom 22.02.2010 - 20 L 1542/09 - stattgegeben hat.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Verfahrensakte 20 L 1542/09, der von der StA Köln beigezogenen Ermittlungsakten 11 Js 437/09 und 11 Js 407/10, der Gerichtsakte VG Köln - 20 K 6635/10 (Verfahren der B. T. P. GmbH ./. den Beklagten) sowie den vom Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgang und die von ihm nach der Hausdurchsuchung am 12.01.2011 dem Gericht vorgelegten Geschäftsunterlagen (drei Ordner) und Waffenhandelsbücher (drei gebundene Bücher) Bezug genommen.
- VG Köln, 30.05.2011 - 20 K 6635/10
Keine Unzuverlässigkeitsgründe im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG trotz des …
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Verfahrensakte 20 L 1542/09, der Gerichtsakte VG Köln - 20 K 6612/09 und die dort von der StA Köln beigezogenen Ermittlungsakten 11 Js 437/09 und 11 Js 407/10 sowie die dort vom Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgang sowie dem Gericht vorgelegten Geschäftsunterlagen und Waffenhandelsbücher Bezug genommen.Es ist auch nicht in dem gerichtlichen Eilverfahren VG Köln - 20 L 1542/09 - eine für den Geschäftsführer der Klägerin insoweit negative bzw. für ihn eindeutige Feststellung getroffen worden, vielmehr ist dem nach Maßgabe des § 80 Abs. 5 VwGO gestellten Eilantrag mit Beschluss der Kammer vom 22.02.2010 im Ergebnis stattgegeben worden.
- VG Aachen, 18.11.2016 - 6 L 815/16
Waffenrecht; Widerruf; Rücknahme; Umdeutung; Zuverlässigkeit; Rocker; Gremium MC
vgl. VG Aachen, Beschluss vom 6. Februar 2015 - 6 L 876/14 - (unveröffentlicht); VG Köln, Beschluss vom 22. Februar 2010 - 20 L 1542/09 -, juris Rn. 4.