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VG Köln, 22.03.2018 - 19 L 147/18 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 22.03.2018 - 19 L 147/18
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2018 - 6 B 527/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14
Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie; …
Auszug aus VG Köln, 22.03.2018 - 19 L 147/18
Es genügt vielmehr, wenn der Dienstherr in der Beurteilung pauschal formulierte Werturteile nachträglich - etwa bei der Eröffnung der Beurteilung gegenüber dem Beamten oder im Streitfall während eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens - erläutert, konkretisiert und plausibel macht, vgl. BVerwG, Urteil vom 17.09.2015 - 2 C 27.14 -, juris. - BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02
Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast; …
Auszug aus VG Köln, 22.03.2018 - 19 L 147/18
Bei der Auswahl unter mehreren nach Maßgabe der aktuellen dienstlichen Beurteilung im Wesentlichen gleich qualifizierten Beförderungsbewerbern ist es gemäß Art. 33 Abs. 2 GG grundsätzlich geboten, vorrangig die aktuellen Beurteilungen im Hinblick auf Qualifikationsbewertungen inhaltlich auszuschöpfen und gegebenenfalls frühere, hinreichend vergleichbare dienstliche Beurteilungen als zusätzliche Erkenntnismittel zu berücksichtigen, bevor auf Hilfskriterien zurückgegriffen wird, vgl. BVerwG, Urteile vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 - vom 27.02.2003 - 2 C 16.02 - ; vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 - und vom 04.11.2010 - 2 C 16/09 - Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 - allesamt juris. - BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02
Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter; …
Auszug aus VG Köln, 22.03.2018 - 19 L 147/18
Bei der Auswahl unter mehreren nach Maßgabe der aktuellen dienstlichen Beurteilung im Wesentlichen gleich qualifizierten Beförderungsbewerbern ist es gemäß Art. 33 Abs. 2 GG grundsätzlich geboten, vorrangig die aktuellen Beurteilungen im Hinblick auf Qualifikationsbewertungen inhaltlich auszuschöpfen und gegebenenfalls frühere, hinreichend vergleichbare dienstliche Beurteilungen als zusätzliche Erkenntnismittel zu berücksichtigen, bevor auf Hilfskriterien zurückgegriffen wird, vgl. BVerwG, Urteile vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 - vom 27.02.2003 - 2 C 16.02 - ; vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 - und vom 04.11.2010 - 2 C 16/09 - Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 - allesamt juris. - BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13
Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten; …
Auszug aus VG Köln, 22.03.2018 - 19 L 147/18
Bei der Auswahl unter mehreren nach Maßgabe der aktuellen dienstlichen Beurteilung im Wesentlichen gleich qualifizierten Beförderungsbewerbern ist es gemäß Art. 33 Abs. 2 GG grundsätzlich geboten, vorrangig die aktuellen Beurteilungen im Hinblick auf Qualifikationsbewertungen inhaltlich auszuschöpfen und gegebenenfalls frühere, hinreichend vergleichbare dienstliche Beurteilungen als zusätzliche Erkenntnismittel zu berücksichtigen, bevor auf Hilfskriterien zurückgegriffen wird, vgl. BVerwG, Urteile vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 - vom 27.02.2003 - 2 C 16.02 - ; vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 - und vom 04.11.2010 - 2 C 16/09 - Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 - allesamt juris. - BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01
Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler; …
Auszug aus VG Köln, 22.03.2018 - 19 L 147/18
Bei der Auswahl unter mehreren nach Maßgabe der aktuellen dienstlichen Beurteilung im Wesentlichen gleich qualifizierten Beförderungsbewerbern ist es gemäß Art. 33 Abs. 2 GG grundsätzlich geboten, vorrangig die aktuellen Beurteilungen im Hinblick auf Qualifikationsbewertungen inhaltlich auszuschöpfen und gegebenenfalls frühere, hinreichend vergleichbare dienstliche Beurteilungen als zusätzliche Erkenntnismittel zu berücksichtigen, bevor auf Hilfskriterien zurückgegriffen wird, vgl. BVerwG, Urteile vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 - vom 27.02.2003 - 2 C 16.02 - ; vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 - und vom 04.11.2010 - 2 C 16/09 - Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 - allesamt juris.