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   VG Köln, 22.03.2022 - 18 L 89/22   

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VG Köln, 22.03.2022 - 18 L 89/22 (https://dejure.org/2022,5942)
VG Köln, Entscheidung vom 22.03.2022 - 18 L 89/22 (https://dejure.org/2022,5942)
VG Köln, Entscheidung vom 22. März 2022 - 18 L 89/22 (https://dejure.org/2022,5942)
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  • VG Köln, 18.01.2022 - 18 K 60/22
    Auszug aus VG Köln, 22.03.2022 - 18 L 89/22
    Nach Ansicht der Rügeführerin soll sich der behauptete Gehörsverstoß daraus ergeben, dass die Kammer sie vor Erlass der ersten Eilentscheidung am 7. Januar 2022 (18 L 16/22) nicht auf die fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrungen des Rügegegners in dessen Beschlüssen vom 22. Dezember 2021 sowie die fehlende Statthaftigkeit der von der Rügeführerin deswegen später in der Hauptsache unter dem Aktenzeichen 18 K 60/22 eingelegten Klage hingewiesen hat.

    Der Beschluss der Kammer, mit dem der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage 18 K 60/22 mit der Begründung, dass die Rügeführerin vor Erhebung der Anfechtungsklage bei dem Rügegegner zunächst hätte Widerspruch einlegen müssen, als unzulässig abgelehnt wurde, sei für die Rügeführerin als Antragstellerin des Verfahrens 18 L 16/22 überraschend gewesen.

    Wegen Einzelheiten hierzu nimmt das Gericht Bezug auf die Ausführungen des Berichterstatters im Einstellungsbeschluss des Verfahrens 18 K 60/22 vom 18. Januar 2022, dort Seite 2 ff. des Beschlussabdrucks.

    Auch insoweit nimmt die Kammer wegen weiterer Einzelheiten Bezug auf die Ausführungen des Berichterstatters im Beschluss im Verfahren 18 K 60/22 vom 18. Januar 2022, dort Seite 4 f. des Beschlussabdrucks.

    Dies ist mit Blick auf die im Rahmen von § 155 Abs. 4 VwGO erforderliche Zurechnungsstruktur, vgl. hierzu in anderem Zusammenhang VG Köln, Beschluss vom 18. Januar 2022 - 18 K 60/22 - Beschlussabdruck Seite 5, n.v., und den jedenfalls im Eilverfahren nicht unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Unzulässigkeit des Antrags und den fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrungen des Rügegegners zweifelhaft.

  • VG Köln, 07.01.2022 - 18 L 16/22
    Auszug aus VG Köln, 22.03.2022 - 18 L 89/22
    Die gegen die Kostenentscheidung im Beschluss der Kammer vom 7. Januar 2022 (Az. 18 L 16/22) gerichtete Anhörungsrüge der Rügeführerin hat in der Sache keinen Erfolg.

    Nach Ansicht der Rügeführerin soll sich der behauptete Gehörsverstoß daraus ergeben, dass die Kammer sie vor Erlass der ersten Eilentscheidung am 7. Januar 2022 (18 L 16/22) nicht auf die fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrungen des Rügegegners in dessen Beschlüssen vom 22. Dezember 2021 sowie die fehlende Statthaftigkeit der von der Rügeführerin deswegen später in der Hauptsache unter dem Aktenzeichen 18 K 60/22 eingelegten Klage hingewiesen hat.

    Der Beschluss der Kammer, mit dem der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage 18 K 60/22 mit der Begründung, dass die Rügeführerin vor Erhebung der Anfechtungsklage bei dem Rügegegner zunächst hätte Widerspruch einlegen müssen, als unzulässig abgelehnt wurde, sei für die Rügeführerin als Antragstellerin des Verfahrens 18 L 16/22 überraschend gewesen.

    Aus der Antragsschrift im Verfahren 18 L 16/22, dort Seite 9, ergibt sich, dass sich die Rügeführerin als Antragstellerin des Verfahrens mit der Statthaftigkeit des von ihr eingelegten Hauptsacherechtsbehelfs auseinandergesetzt und diesen - wenn auch mit zu diesem Zeitpunkt bereits rechtlich unvertretbarem Ergebnis - geprüft hat.

    Die Rügeführerin geht in ihrer Anhörungsrüge mit dem Vortrag des Gleichlaufs von Kostenentscheidungen wie selbstverständlich davon aus, dass auch im Verfahren 18 L 16/22 die Anwendung von § 155 Abs. 4 VwGO sachgerecht gewesen wäre.

  • BVerwG, 18.12.2017 - 6 B 52.17

    Rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung

    Auszug aus VG Köln, 22.03.2022 - 18 L 89/22
    Rspr. BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 6 PB 18.08 - juris Rn. 2 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - beide juris; BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2017 - 6 B 52.17 - juris Rn. 6; BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2013 - 6 C 9.12 - juris Rn. 38.
  • VG Köln, 31.05.2021 - 18 K 8314/18

    Verwaltungspraxis der Bundesrepublik Deutschland zur Kabotage steht im Einklang

    Auszug aus VG Köln, 22.03.2022 - 18 L 89/22
    vgl. zu den Rechtsfolgen einer Klageänderung: VG Köln, Urteil vom 31. Mai 2021 - 18 K 8314/18 - juris Rn. 20 ff.
  • BVerwG, 31.07.2013 - 6 C 9.12

    Akademischer Grad; Doktorgrad; Gesetzesbestimmtheit; Unwürdigkeit; späteres

    Auszug aus VG Köln, 22.03.2022 - 18 L 89/22
    Rspr. BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 6 PB 18.08 - juris Rn. 2 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - beide juris; BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2017 - 6 B 52.17 - juris Rn. 6; BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2013 - 6 C 9.12 - juris Rn. 38.
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus VG Köln, 22.03.2022 - 18 L 89/22
    Rspr. BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 6 PB 18.08 - juris Rn. 2 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - beide juris; BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2017 - 6 B 52.17 - juris Rn. 6; BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2013 - 6 C 9.12 - juris Rn. 38.
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VG Köln, 22.03.2022 - 18 L 89/22
    Rspr. BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 6 PB 18.08 - juris Rn. 2 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - beide juris; BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2017 - 6 B 52.17 - juris Rn. 6; BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2013 - 6 C 9.12 - juris Rn. 38.
  • BVerwG, 29.07.2009 - 5 B 46.09

    Anhörungsrüge aufgrund fehlender Kenntnisnahme des entscheidungserheblichen

    Auszug aus VG Köln, 22.03.2022 - 18 L 89/22
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2009 - 5 B 46.09 - juris.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2022 - 10 S 2199/21

    Isolierte Anhörungsrüge hinsichtlich der Kostenentscheidung

    Auszug aus VG Köln, 22.03.2022 - 18 L 89/22
    Vgl. zur Darstellung des Streitstandes: VGH Mannheim, Beschluss vom 9. Februar 2022 - 10 S 2199/21 - juris Rn. 3 m.w.N.
  • BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 170/85

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Gestaltung des fairen Verfahrens im

    Auszug aus VG Köln, 22.03.2022 - 18 L 89/22
    BVerfG, Beschluss vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 170/85 - juris.
  • BVerwG, 24.07.2008 - 6 PB 18.08

    Rechtliches Gehör und Hinweispflicht; Abweichen des Rechtsmittelgerichts vom

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