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VG Köln, 22.05.2020 - 19 K 5208/18 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- VGH Baden-Württemberg, 08.04.2014 - 12 S 1925/12
Anspruch der Pflegeperson für Kindertagespflege auf laufende Geldleistung nur …
Auszug aus VG Köln, 22.05.2020 - 19 K 5208/18
Die Bewilligung der laufenden Geldleistung an die Tagespflegeperson setzt mit der zum 01.08.2013 in Kraft getretenen Änderung des § 24 SGB VIII nicht mehr voraus, dass der Träger der Jugendhilfe dem betreuten Kind die Förderung in der Kindertagespflege bewilligt hat, so: VGH BW, Urteil vom 08.04.2014 12 S 1925/12, juris; OVG NRW, Urteil vom 22.08.2014 - 12 A 591/14 -, juris, weil die Vorschrift des § 24 Abs. 2 SGB VIII in der zum 01.08.2013 in Kraft getretenen Fassung dem Kind einen subjektiv-rechtlichen Anspruch auf Förderung in der öffentlichen Kindertagespflege gewährt, und der Förderanspruch des Kindes damit nicht erst mit behördlicher Bewilligung entsteht. - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2014 - 12 A 591/14
Anforderungen an die Förderung in Kindertagespflege bei einer …
Auszug aus VG Köln, 22.05.2020 - 19 K 5208/18
Die Bewilligung der laufenden Geldleistung an die Tagespflegeperson setzt mit der zum 01.08.2013 in Kraft getretenen Änderung des § 24 SGB VIII nicht mehr voraus, dass der Träger der Jugendhilfe dem betreuten Kind die Förderung in der Kindertagespflege bewilligt hat, so: VGH BW, Urteil vom 08.04.2014 12 S 1925/12, juris; OVG NRW, Urteil vom 22.08.2014 - 12 A 591/14 -, juris, weil die Vorschrift des § 24 Abs. 2 SGB VIII in der zum 01.08.2013 in Kraft getretenen Fassung dem Kind einen subjektiv-rechtlichen Anspruch auf Förderung in der öffentlichen Kindertagespflege gewährt, und der Förderanspruch des Kindes damit nicht erst mit behördlicher Bewilligung entsteht.