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   VG Köln, 22.05.2020 - 19 K 5208/18   

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https://dejure.org/2020,16739
VG Köln, 22.05.2020 - 19 K 5208/18 (https://dejure.org/2020,16739)
VG Köln, Entscheidung vom 22.05.2020 - 19 K 5208/18 (https://dejure.org/2020,16739)
VG Köln, Entscheidung vom 22. Mai 2020 - 19 K 5208/18 (https://dejure.org/2020,16739)
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  • VGH Baden-Württemberg, 08.04.2014 - 12 S 1925/12

    Anspruch der Pflegeperson für Kindertagespflege auf laufende Geldleistung nur

    Auszug aus VG Köln, 22.05.2020 - 19 K 5208/18
    Die Bewilligung der laufenden Geldleistung an die Tagespflegeperson setzt mit der zum 01.08.2013 in Kraft getretenen Änderung des § 24 SGB VIII nicht mehr voraus, dass der Träger der Jugendhilfe dem betreuten Kind die Förderung in der Kindertagespflege bewilligt hat, so: VGH BW, Urteil vom 08.04.2014 12 S 1925/12, juris; OVG NRW, Urteil vom 22.08.2014 - 12 A 591/14 -, juris, weil die Vorschrift des § 24 Abs. 2 SGB VIII in der zum 01.08.2013 in Kraft getretenen Fassung dem Kind einen subjektiv-rechtlichen Anspruch auf Förderung in der öffentlichen Kindertagespflege gewährt, und der Förderanspruch des Kindes damit nicht erst mit behördlicher Bewilligung entsteht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2014 - 12 A 591/14

    Anforderungen an die Förderung in Kindertagespflege bei einer

    Auszug aus VG Köln, 22.05.2020 - 19 K 5208/18
    Die Bewilligung der laufenden Geldleistung an die Tagespflegeperson setzt mit der zum 01.08.2013 in Kraft getretenen Änderung des § 24 SGB VIII nicht mehr voraus, dass der Träger der Jugendhilfe dem betreuten Kind die Förderung in der Kindertagespflege bewilligt hat, so: VGH BW, Urteil vom 08.04.2014 12 S 1925/12, juris; OVG NRW, Urteil vom 22.08.2014 - 12 A 591/14 -, juris, weil die Vorschrift des § 24 Abs. 2 SGB VIII in der zum 01.08.2013 in Kraft getretenen Fassung dem Kind einen subjektiv-rechtlichen Anspruch auf Förderung in der öffentlichen Kindertagespflege gewährt, und der Förderanspruch des Kindes damit nicht erst mit behördlicher Bewilligung entsteht.
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