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   VG Köln, 22.09.2015 - 7 K 6109/14   

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VG Köln, 22.09.2015 - 7 K 6109/14 (https://dejure.org/2015,27676)
VG Köln, Entscheidung vom 22.09.2015 - 7 K 6109/14 (https://dejure.org/2015,27676)
VG Köln, Entscheidung vom 22. September 2015 - 7 K 6109/14 (https://dejure.org/2015,27676)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 04.07.2002 - 2 C 13.01

    Klage auf Änderung oder Erlass einer untergesetzlichen Rechtsnorm; Abgeltung der

    Auszug aus VG Köln, 22.09.2015 - 7 K 6109/14
    Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet Rechtsschutz nicht nur gegen höherrangiges Recht verletzende Rechtssetzungsakte, sondern auch gegen ein mit höherrangigem Recht unvereinbares Unterlassen des Verordnungsgebers, vgl. BVerwG, Urteil vom 04.07.2002 - 2 C 13/01 - juris, Rn.12, 13.

    Die Beklagte hat den Antrag mit Schreiben vom 04.02.2014, vom 12.06.2014 und vom 06.10.2014 abgelehnt und eine Verpflichtung zur Aufhebung der Verschreibungspflicht mit Blick auf die fortbestehende Verschreibungspflicht für zentral zugelassene Arzneimittel verneint, vgl. auch BVerwG, Urteil vom 20.11.2014 - 2 C 13.01 - juris Rn. 13 und Rn. 20, 21; BVerwG, Urteil vom 03.11.1988 - 7 C 115/86 - juris Rn. 26; Urteil vom 28.11.2007 - 9 C 10/07 - juris Rn. 17.

    Bei Normerlassklagen ist die Feststellungsklage als statthafte Klageart anerkannt, weil sie der Entscheidungsfreiheit des rechtsetzenden Organs besser Rechnung trägt als die Leistungsklage, vgl. BVerwG, Urteil vom 04.07.2002 - 2 C 13/01 - juris, Rn. 16.

  • OVG Berlin, 01.06.1988 - 5 S 11.88
    Auszug aus VG Köln, 22.09.2015 - 7 K 6109/14
    Es spricht viel dafür, dass das mit einer arzneimittelrechtlichen Zulassung verbundene Recht, ein Fertigarzneimittel in den Verkehr zu bringen, § 21 Abs. 1 AMG, eine vermögenswerte Rechtsposition ist, die unter den Schutz der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG fällt, vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 01.06.1988 - OVG 5 S 11.88 - PharmR 1988, 144, 147: für die Zulassungsunterlagen des Erstanmelders.

    Jedoch ergeben sich als Folge dieser Zugangsbegrenzung mittelbar erhebliche Auswirkungen auf die Vermarktung des Arzneimittels, die den mit der Zulassung verbundenen Vermögenswert mindern und sich als Eingriff in das Grundrecht darstellen können, vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 01.06.1988 - OVG 5 S 11.88 - PharmR 1988, 144, 147: für die Zulassungsunterlagen des Erstanmelders unter Hinweis auf BVerwGE 71, 183, 191; Hofmann, in: Müller/Kügel/Hofmann, Arzneimittelgesetz 2012, § 48 Rn. 8.

  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86

    Kontrolldichte

    Auszug aus VG Köln, 22.09.2015 - 7 K 6109/14
    Die Beklagte hat den Antrag mit Schreiben vom 04.02.2014, vom 12.06.2014 und vom 06.10.2014 abgelehnt und eine Verpflichtung zur Aufhebung der Verschreibungspflicht mit Blick auf die fortbestehende Verschreibungspflicht für zentral zugelassene Arzneimittel verneint, vgl. auch BVerwG, Urteil vom 20.11.2014 - 2 C 13.01 - juris Rn. 13 und Rn. 20, 21; BVerwG, Urteil vom 03.11.1988 - 7 C 115/86 - juris Rn. 26; Urteil vom 28.11.2007 - 9 C 10/07 - juris Rn. 17.

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle erstreckt sich also lediglich darauf, ob diese äußersten rechtlichen Grenzen der Rechtssetzungsbefugnis überschritten sind, vgl. BVerwG, Urteil vom 03.11.1988 - 7 C 115/86 - juris, Rn. 35.

  • BVerwG, 28.11.2007 - 9 C 10.07

    Normerlassklage; Tätigwerden des Normgebers; Erlass einer Rechtsverordnung;

    Auszug aus VG Köln, 22.09.2015 - 7 K 6109/14
    Die Beklagte hat den Antrag mit Schreiben vom 04.02.2014, vom 12.06.2014 und vom 06.10.2014 abgelehnt und eine Verpflichtung zur Aufhebung der Verschreibungspflicht mit Blick auf die fortbestehende Verschreibungspflicht für zentral zugelassene Arzneimittel verneint, vgl. auch BVerwG, Urteil vom 20.11.2014 - 2 C 13.01 - juris Rn. 13 und Rn. 20, 21; BVerwG, Urteil vom 03.11.1988 - 7 C 115/86 - juris Rn. 26; Urteil vom 28.11.2007 - 9 C 10/07 - juris Rn. 17.

    Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn die von ihm behaupteten Rechte offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise bestehen oder ihm zustehen können, vgl. BVerwG, Urteil vom 28.11.2007 - 9 C 10/07 - juris, Rn. 14.

  • BVerfG, 12.12.2012 - 1 BvR 69/09

    Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus dem Leistungskatalog

    Auszug aus VG Köln, 22.09.2015 - 7 K 6109/14
    Vielmehr spielen auch gesundheitspolitische Aspekte eine Rolle, z.B. die Steuerung der Inanspruchnahme der gesetzlichen Krankenversicherung, die eine Erstattungspflicht nur bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln hat, vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.12.2012 - 1 BvR 69/09 - juris Rn. 13; zum unmittelbaren Zusammenhang der Verschreibungspflicht mit ökonomischen Folgen: Amtl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2013 - 13 A 342/13

    Apothekenpflicht des Fertigarzneimittels "D. Vitamin C Retard 500 Kapsel"

    Auszug aus VG Köln, 22.09.2015 - 7 K 6109/14
    Dies spricht - auch mit Blick auf die Klagemöglichkeit gegen eine Auflage zur Zulassung, mit der eine Anordnung oder Befreiung von der Apothekenpflicht erfolgt - vgl. OVG NRW, Beschluss vom 10.10.2013 - 13 A 342/13 - dafür, eine Rechtsverletzung des pharmazeutischen Unternehmers durch die Unterlassung der Aufhebung der Verschreibungspflicht für möglich zu halten.
  • BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvF 1/07

    Legehennenhaltung

    Auszug aus VG Köln, 22.09.2015 - 7 K 6109/14
    Der Sachverständigenausschuss nach § 53 a Abs. 2 AMG gibt also lediglich eine Empfehlung ab, die die Entscheidung des Verordnungsgebers vorbereitet und in die Abwägungsentscheidung des Verordnungsgebers einfließt, vgl. Hofmann, in: Müller/Kügel/Hofmann, Arzneimittelgesetz 2012, § 45 Rn. 7 unter Hinweis auf BVerfG, DVBl. 2011, 92; Kloesel/Cyran, Arzneimittelrecht, 115. Akt.-Lief.
  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84

    Transparenzliste

    Auszug aus VG Köln, 22.09.2015 - 7 K 6109/14
    Jedoch ergeben sich als Folge dieser Zugangsbegrenzung mittelbar erhebliche Auswirkungen auf die Vermarktung des Arzneimittels, die den mit der Zulassung verbundenen Vermögenswert mindern und sich als Eingriff in das Grundrecht darstellen können, vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 01.06.1988 - OVG 5 S 11.88 - PharmR 1988, 144, 147: für die Zulassungsunterlagen des Erstanmelders unter Hinweis auf BVerwGE 71, 183, 191; Hofmann, in: Müller/Kügel/Hofmann, Arzneimittelgesetz 2012, § 48 Rn. 8.
  • EuGH, 22.04.2010 - C-62/09

    Staatliche Behörden dürfen Ärzten finanzielle Vorteile anbieten, um Anreize für

    Auszug aus VG Köln, 22.09.2015 - 7 K 6109/14
    Ferner kann der Umstand, dass verschreibungspflichtige Arzneimittel in Deutschland einer Preisbindung unterliegen, auch die ökonomische Situation der abgabeberechtigten Apotheken berühren und damit Auswirkungen auf die Funktion des nationalen Gesundheitswesens haben, vgl. EuGH, Urteil vom 19.05.2009 - C-171/07 - u.a., juris, Leitsätze 4, 5 und 6; Urteil vom 22.04.2010 - C-62/09 - juris Rn. 36.
  • EuGH, 19.05.2009 - C-171/07

    Apothekerkammer des Saarlandes u.a. - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG -

    Auszug aus VG Köln, 22.09.2015 - 7 K 6109/14
    Ferner kann der Umstand, dass verschreibungspflichtige Arzneimittel in Deutschland einer Preisbindung unterliegen, auch die ökonomische Situation der abgabeberechtigten Apotheken berühren und damit Auswirkungen auf die Funktion des nationalen Gesundheitswesens haben, vgl. EuGH, Urteil vom 19.05.2009 - C-171/07 - u.a., juris, Leitsätze 4, 5 und 6; Urteil vom 22.04.2010 - C-62/09 - juris Rn. 36.
  • BVerwG, 20.11.2014 - 3 C 26.13

    Arzneimittel; Präsentationsarzneimittel; Funktionsarzneimittel;

  • BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 2.07

    Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht;

  • VG Berlin, 28.11.2018 - 14 K 106.15

    Klage auf Cannabis-Legalisierung bleibt ohne Erfolg

    Gleiches gilt für die Frage nach dem Bestehen des für eine auf Normerlass gerichtete Feststellungsklage notwendigen feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2002, a.a.O., Rn. 14; ferner zur Kontroverse im Hinblick auf § 48 AMG: VG Köln, Urteil vom 22. September 2015 - 7 K 6109/14 -, juris, Rn. 40 ff.; OVG NRW, Urteil vom 17. Februar 2017 - 13 A 2505/15 -, juris, Rn. 35 ff.; BVerwG, Revisionszulassungsbeschluss vom 8. Februar 2018 - 3 B 17/17 u.a. -, juris, Rn. 1).
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