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   VG Köln, 23.04.2015 - 20 K 3184/14   

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VG Köln, 23.04.2015 - 20 K 3184/14 (https://dejure.org/2015,19222)
VG Köln, Entscheidung vom 23.04.2015 - 20 K 3184/14 (https://dejure.org/2015,19222)
VG Köln, Entscheidung vom 23. April 2015 - 20 K 3184/14 (https://dejure.org/2015,19222)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 09.06.2010 - 6 C 5.09

    Polizeiliches Informationssystem; Verbunddatei; "Gewalttäter Sport" Speicherung;

    Auszug aus VG Köln, 23.04.2015 - 20 K 3184/14
    § 32 Abs. 5 BKAG gestützt, vgl. Urteile vom 22.10.2003 -6 C 3/03 -und vom 09.06.2010 - 6 C 5/09 -, juris.

    Was die "Erforderlichkeit" i.S. des § 32 Abs. 2 Nr. 3 Nr. PolG NRW angeht, ist davon auszugehen, dass regelmäßig die Kenntnis der Daten nicht mehr erforderlich ist, wenn die Aussonderungsprüffrist abgelaufen ist, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 09.06.2010 - 6 C 5/09 - , juris, Rn. 31 zu § 32 Abs. 2 BKAG.

    Soweit es die erstmalige Anlegung der INPOL Datei betrifft, war die dortige Speicherung von Daten zwar bis zum Inkrafttreten der entsprechenden BKAG-VO am 05.06.2010 grundsätzlich rechtswidrig, vgl. BVerwG, U. vom 09.06.2010 -6 C 5/09-, juris.

  • BVerwG, 22.10.2003 - 6 C 3.03

    Pflicht des Bundeskriminalamts (BKA) zur Löschung der in Dateien gespeicherten

    Auszug aus VG Köln, 23.04.2015 - 20 K 3184/14
    § 32 Abs. 5 BKAG gestützt, vgl. Urteile vom 22.10.2003 -6 C 3/03 -und vom 09.06.2010 - 6 C 5/09 -, juris.
  • VGH Hessen, 23.05.2007 - 10 UE 1392/06

    Anspruch auf Löschung von personenbezogenen Daten in Dateien des

    Auszug aus VG Köln, 23.04.2015 - 20 K 3184/14
    vgl. Hess. VGH, Urteil vom 23.05.2007 - 10 UE 1392/06 -, juris, in Bezug auf eine Speicherung über die Aussonderungsprüffrist von 10 Jahren nach § 32 Abs. 3 BKAG hinaus, wobei der VGH bzgl. der Gewichtung des strafrechtlichen Vorwurfs auf die Bewertung der Staatsanwaltschaft zurückgreift.
  • VG Gießen, 29.04.2002 - 10 E 141/01

    Umgang mit erkennungsdienstlichen Daten - Speicherung in Dateien des BKA

    Auszug aus VG Köln, 23.04.2015 - 20 K 3184/14
    vgl. Urteil vom 29.04.2002 - 10 E 141/01 -, juris; offen gelassen in der Berufungsentscheidung, Hess. VGH Urteil vom 16.12.2004 - 11 UE 2982/02-, juris.
  • VGH Hessen, 16.12.2004 - 11 UE 2982/02

    Erkennungsdienst; polizeiliche Speicherungspraxis; Löschung von Daten;

    Auszug aus VG Köln, 23.04.2015 - 20 K 3184/14
    vgl. Urteil vom 29.04.2002 - 10 E 141/01 -, juris; offen gelassen in der Berufungsentscheidung, Hess. VGH Urteil vom 16.12.2004 - 11 UE 2982/02-, juris.
  • VG Aachen, 15.06.2009 - 6 K 1979/08

    Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten in einer Kriminalakte wegen

    Auszug aus VG Köln, 23.04.2015 - 20 K 3184/14
    Sofern die Polizeibehörde entsprechende Nachweise nicht beibringen kann, ist dies letztlich zu ihren Lasten zu berücksichtigen mit der Folge, dass dann ein Restverdacht nicht feststellt werden kann, vgl. etwa VG Aachen, Urteil vom 15.6.2009 -6 K 1979/08-, juris Rn. 44.
  • VG Köln, 26.05.2015 - 20 L 1214/14

    Anspruch auf Löschung sowie auf Sperrung der bezüglich der eigenen Person

    Auszug aus VG Köln, 23.04.2015 - 20 K 3184/14
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, auch der des Verfahrens 20 L 1214/14, der beigezogenen Verwaltungsvorgänge, der Kriminalakte des Klägers, des Verwaltungsvorgangs sowie die beigezogenen Strafakten 161 Js 1055/01, 175 Js 1064/08 und 161 Js 388/03, 161 Js 291/05, 161 Js 1019/07 und 161 Js 360/15 Bezug genommen.
  • VG Köln, 26.05.2015 - 20 L 1214/14

    Verpflichtung zur Sperrung und Löschung erkennungsdienstlicher Unterlagen in

    Der Beklagte wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren 20 K 3184/14.

    Verständnis legen einerseits die ausdrückliche Beschränkung auf POLAS in Buchstabe b) des Hilfsantrages und andererseits die Argumentation im Hauptsacheverfahren 20 K 3184/14 nahe.

    Im Einzelnen wird insoweit auf das Urteil der Kammer vom 23.04.2015 -20 K 3184/14- verwiesen.

    Der Antragsgegner hat darauf hingewiesen (Schriftsatz vom 19.03.2015 -20 K 3184/14-), dass aus technischen Gründen eine vorübergehende Sperrung in POLAS nicht möglich sei, wobei dies in Bezug auf INPOL in gleicher Weise gilt.

    Soweit es die restlichen Daten betrifft, die noch Gegenstand des Klageantrags waren, besteht gemäß Urteil vom 23.04.2015 -20 K 3184/14- kein entsprechender Anspruch auf Vernichtung/Löschung und demgemäß auch keiner auf diesbezügliche Sicherung.

  • OLG Hamm, 08.08.2022 - 1 VAs 48/22
    Vielmehr hat sie über die Bezugnahme auf § 489 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 StPO, der eine Regelung zu den sog. Aussonderungsprüffristen in Bezug auf die nach § 484 StPO gespeicherten Daten regelt, letztlich nur einen der insoweit in den Blick zu nehmenden Aspekte (und zudem mit unzutreffender Begründung, ohne dass dies allerdings entscheidungserheblich wäre, wie noch ausgeführt wird) berücksichtigt (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 26. Februar 2021 zu III-1 VAs 74/20, zitiert nach juris Rn. 42 m.w.N.; vgl. auch VG Köln, Urteil vom 23. April 2015 zu 20 K 3184/14, zitiert nach juris Rn. 60), was bereits die Aufhebung des angefochtenen Bescheides nach sich zieht.
  • VG Köln, 20.11.2014 - 20 K 2466/12
    In weiteren noch anhängigen Verfahren (20 K 3184/14 und 20 L 1214/14) begehrt er die Löschung bzw. Sperrung der bezüglich seiner Person geführten Kriminalakte.

    Vielmehr bleibt diese Prüfung den Verfahren 20 K 3184/14 und 20 L 1214/14 vorbehalten.

  • VG Köln, 20.05.2021 - 20 K 418/18
    Die Kenntnis der gespeicherten personenbezogenen Daten ist regelmäßig solange erforderlich, bis die nach § 22 Abs. 2 PolG NRW festzulegende Prüffrist abgelaufen ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 09.06.2010 zum insoweit gleichlautenden § 32 Abs. 2 BKAG a.F. - 6 C 5.09 -, juris Rn. 31; Urteil der Kammer vom 23.04.2015 - 20 K 3184/14 -, juris Rn. 60.
  • VG Köln, 08.03.2019 - 20 K 9261/17
    Es ist allerdings zutreffend, dass mit Urteil der Kammer vom 07.05.2015 in dem Verfahren 20 K 3184/14 entschieden worden ist, dass die entsprechende Angaben aus der Kriminalakte zu löschen sind.
  • VG Köln, 14.08.2023 - 20 K 4709/21
    Die Kenntnis der gespeicherten personenbezogenen Daten ist regelmäßig solange erforderlich, bis die nach § 22 Abs. 2 PolG NRW festzulegende Prüffrist abgelaufen ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 09.06.2010 zum insoweit gleichlautenden § 32 Abs. 2 BKAG a.F. - 6 C 5.09 -, juris Rn. 31; Urteil der Kammer vom 23.04.2015 - 20 K 3184/14 -, juris Rn. 60.
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