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   VG Köln, 23.10.2018 - 7 K 565/15   

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VG Köln, 23.10.2018 - 7 K 565/15 (https://dejure.org/2018,38143)
VG Köln, Entscheidung vom 23.10.2018 - 7 K 565/15 (https://dejure.org/2018,38143)
VG Köln, Entscheidung vom 23. Oktober 2018 - 7 K 565/15 (https://dejure.org/2018,38143)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2008 - 12 B 137/08

    Einbeziehung eines Abkömmlings in einen Aufnahmebescheid bei Begehung einer nach

    Auszug aus VG Köln, 23.10.2018 - 7 K 565/15
    Das OVG NRW habe hierzu im Beschluss vom 05.03.2008 - 12 B 137/08 - ausgeführt, im Wege der gesetzlichen - nicht widerlegbaren - Vermutung werde ein im Ausland verurteilter Straftäter dabei solange als gefährlich angesehen, solange eine solche Verurteilung nach dem BZRG noch nicht zu tilgen wäre.

    Hierbei kann berücksichtigt werden, dass bei einer Einreise des Klägers unnötige Kosten der öffentlichen Hand wie Unterkunftskosten, Leistungen bei Krankheit oder Rückführungskosten entstehen, zumal der Kläger im dann folgenden Bescheinigungsverfahren nach § 15 Abs. 2 BVFG ebenfalls wegen des Ausschlussgrundes nach § 5 Nr. 1 d BVFG keine Aussicht auf Erfolg haben würde, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 05.03.2008 - 12 B 137/08 - juris, Rn. 14.

    Insofern besteht ein öffentliches Sicherheitsinteresse daran, dass derartigen Personen der Zuzug nicht ermöglicht wird, ohne dass es insofern auf das Bestehen einer Wiederholungsgefahr ankommt, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 05.03.2008 - 12 B 137/08 - juris, Rn. 13.

  • BVerwG, 03.09.1992 - 11 B 22.92

    Fahrerlaubnisentziehung; Verwaltungsbehörde

    Auszug aus VG Köln, 23.10.2018 - 7 K 565/15
    Danach ende die Bindungswirkung, wenn die Indizwirkung des Strafurteils entkräftet werde und der Vortrag des Betroffenen dem Gericht Anlass zu einer eigenständigen Beweisaufnahme gebe (BVerwG, Beschluss vom 03.09.1992 - 11 B 22.92 - und Beschluss vom 26.09.2014 - 2 B 14.14 - ).

    Dies hat zur Folge, dass das Gericht nunmehr in eine eigene Sachverhaltsermittlung einzutreten hat, vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.09.1992 - 11 B 22.92 - juris Rn. 3; VGH Mannheim, Beschluss vom 08.10.2015 - 10 S 1491/15 - juris, Rn. 6; BVerwG, Beschluss vom 26.09.2014 - 2 B 14/14 - juris, Rn. 10 für das Disziplinarverfahren und Urteil vom 26.09.2002 - 3 C 37.01 - juris, Rn. 38 für den Widerruf einer Approbation.

  • BVerwG, 26.09.2014 - 2 B 14.14

    Zugrundelegung tatsächlicher Feststellungen aus einem anderen gesetzlich

    Auszug aus VG Köln, 23.10.2018 - 7 K 565/15
    Danach ende die Bindungswirkung, wenn die Indizwirkung des Strafurteils entkräftet werde und der Vortrag des Betroffenen dem Gericht Anlass zu einer eigenständigen Beweisaufnahme gebe (BVerwG, Beschluss vom 03.09.1992 - 11 B 22.92 - und Beschluss vom 26.09.2014 - 2 B 14.14 - ).

    Dies hat zur Folge, dass das Gericht nunmehr in eine eigene Sachverhaltsermittlung einzutreten hat, vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.09.1992 - 11 B 22.92 - juris Rn. 3; VGH Mannheim, Beschluss vom 08.10.2015 - 10 S 1491/15 - juris, Rn. 6; BVerwG, Beschluss vom 26.09.2014 - 2 B 14/14 - juris, Rn. 10 für das Disziplinarverfahren und Urteil vom 26.09.2002 - 3 C 37.01 - juris, Rn. 38 für den Widerruf einer Approbation.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2017 - 11 E 215/17

    Nachträgliche Einbeziehung des Abkömmlings eines Spätaussiedlers in dessen

    Auszug aus VG Köln, 23.10.2018 - 7 K 565/15
    In Übereinstimmung hiermit hat die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu § 5 Nr. 1 d BVFG bisher keine Bedenken gegen die Heranziehung von Feststellungen eines strafgerichtlichen Urteils aus dem Aussiedlungsgebiet bei der Prüfung einer rechtswidrigen Tat gesehen, sofern diese Feststellungen in einem rechtsstaatlichen Verfahren gewonnen worden sind, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 04.07.2017 - 11 E 215/17 - juris, Rn. 8 und Beschluss vom 24.08.2018 - 11 A 272/18 - ; VG Köln, Urteile vom 06.02.2012 - 7 K 7162/10 - juris Rn. 20 und vom 18.12.2017 - 10 K 2131/16 - .

    Denn in diesem Fall, kann mangels dem Kläger obliegender Darlegung nicht festgestellt werden, dass der Erteilung eines Einbeziehungsbescheides keine Ausschlussgründe entgegenstehen, vgl. OVG NRW, Urteile vom 19.04.2002 - 2 A 1432/00 - juris, Rn. 41 und vom 18.05.2004 - 2 A 5813/00 - juris, Rn. 35 zum Ausschlussgrund des § 5 Nr. 2 b; Beschluss vom 04.07.2017 - 11 E 215/17 - juris Rn. 12 zum Ausschlussgrund des § 5 Nr. 1 d.

  • VG Köln, 06.02.2012 - 7 K 7162/10

    Anspruch auf Rechtsstellung als Spätaussiedler im Falle einer Verurteilung wegen

    Auszug aus VG Köln, 23.10.2018 - 7 K 565/15
    Insoweit werde auch auf das Urteil des VG Köln vom 06.02.2012 (7 K 7162/10) Bezug genommen.

    In Übereinstimmung hiermit hat die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu § 5 Nr. 1 d BVFG bisher keine Bedenken gegen die Heranziehung von Feststellungen eines strafgerichtlichen Urteils aus dem Aussiedlungsgebiet bei der Prüfung einer rechtswidrigen Tat gesehen, sofern diese Feststellungen in einem rechtsstaatlichen Verfahren gewonnen worden sind, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 04.07.2017 - 11 E 215/17 - juris, Rn. 8 und Beschluss vom 24.08.2018 - 11 A 272/18 - ; VG Köln, Urteile vom 06.02.2012 - 7 K 7162/10 - juris Rn. 20 und vom 18.12.2017 - 10 K 2131/16 - .

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2017 - 11 E 485/17

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Widerruf der Einbeziehung des Sohnes in den

    Auszug aus VG Köln, 23.10.2018 - 7 K 565/15
    Durch Beschluss des OVG NRW vom 26.07.2017 - 11 E 485/17 - wurde der Beschwerde stattgegeben und dem Kläger Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren bewilligt.

    Die Kammer teilt nicht die Rechtsauffassung des OVG NRW, wie sie im Beschluss vom 26.07.2017 - 11 E 485/17 - über die PKH-Beschwerde niedergelegt ist, dass der Widerruf gegenüber der Mutter des Klägers als Bezugsperson für die Einbeziehung hätte erfolgen müssen.

  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

    Auszug aus VG Köln, 23.10.2018 - 7 K 565/15
    Dies hat zur Folge, dass das Gericht nunmehr in eine eigene Sachverhaltsermittlung einzutreten hat, vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.09.1992 - 11 B 22.92 - juris Rn. 3; VGH Mannheim, Beschluss vom 08.10.2015 - 10 S 1491/15 - juris, Rn. 6; BVerwG, Beschluss vom 26.09.2014 - 2 B 14/14 - juris, Rn. 10 für das Disziplinarverfahren und Urteil vom 26.09.2002 - 3 C 37.01 - juris, Rn. 38 für den Widerruf einer Approbation.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2004 - 2 A 5813/00

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides; Bestätigung eines Bekenntnisses

    Auszug aus VG Köln, 23.10.2018 - 7 K 565/15
    Denn in diesem Fall, kann mangels dem Kläger obliegender Darlegung nicht festgestellt werden, dass der Erteilung eines Einbeziehungsbescheides keine Ausschlussgründe entgegenstehen, vgl. OVG NRW, Urteile vom 19.04.2002 - 2 A 1432/00 - juris, Rn. 41 und vom 18.05.2004 - 2 A 5813/00 - juris, Rn. 35 zum Ausschlussgrund des § 5 Nr. 2 b; Beschluss vom 04.07.2017 - 11 E 215/17 - juris Rn. 12 zum Ausschlussgrund des § 5 Nr. 1 d.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2002 - 2 A 1432/00

    Vertriebenenrechtliche Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf

    Auszug aus VG Köln, 23.10.2018 - 7 K 565/15
    Denn in diesem Fall, kann mangels dem Kläger obliegender Darlegung nicht festgestellt werden, dass der Erteilung eines Einbeziehungsbescheides keine Ausschlussgründe entgegenstehen, vgl. OVG NRW, Urteile vom 19.04.2002 - 2 A 1432/00 - juris, Rn. 41 und vom 18.05.2004 - 2 A 5813/00 - juris, Rn. 35 zum Ausschlussgrund des § 5 Nr. 2 b; Beschluss vom 04.07.2017 - 11 E 215/17 - juris Rn. 12 zum Ausschlussgrund des § 5 Nr. 1 d.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.2015 - 10 S 1491/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholmissbrauch; Forderung nach absolutem

    Auszug aus VG Köln, 23.10.2018 - 7 K 565/15
    Dies hat zur Folge, dass das Gericht nunmehr in eine eigene Sachverhaltsermittlung einzutreten hat, vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.09.1992 - 11 B 22.92 - juris Rn. 3; VGH Mannheim, Beschluss vom 08.10.2015 - 10 S 1491/15 - juris, Rn. 6; BVerwG, Beschluss vom 26.09.2014 - 2 B 14/14 - juris, Rn. 10 für das Disziplinarverfahren und Urteil vom 26.09.2002 - 3 C 37.01 - juris, Rn. 38 für den Widerruf einer Approbation.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2004 - 2 A 915/03

    Anspruch eines Aussiedlers auf nachträgliche Einbeziehung als Härtefall ;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2005 - 2 A 4295/02

    Antrag auf Aufnahme nach dem Bundesvertriebenengesetz; Anspruch auf Erteilung

  • BVerwG, 28.07.2005 - 5 B 134.04

    Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache;

  • VG Köln, 18.12.2017 - 10 K 2131/16
  • VG Köln, 30.06.2020 - 7 K 2851/17
    Insbesondere ist dieser verpflichtet, alle notwendigen, seinen persönlichen Bereich betreffenden Angaben zu machen, die die Behörde und das Gericht in den Stand setzen, zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 5 BVFG vorliegen, vgl. OVG NRW, Urteile vom 19.04.2002 - 2 A 1432/00 - juris, Rn. 41 und vom 18.05.2004 - 2 A 5813/00 - juris, Rn. 35 zum Ausschlussgrund des § 5 Nr. 2 b; OVG NRW, Beschluss vom 04.07.2017 - 11 E 215/17 - juris, Rn. 12 und VG Köln, Urteil vom 23.10.2018 - 7 K 565/15 - juris, Rn. 55 zum Ausschlussgrund des § 5 Nr. 1 d.
  • VG Köln, 21.05.2019 - 7 K 5160/18
    Hinsichtlich der Rechtslage bei vor der Gesetzesänderung ergangenen Bescheiden vgl. Urteil der Kammer vom 23.10.2018 - 7 K 565/15 -.
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