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   VG Köln, 23.11.2012 - 25 K 7798/09   

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https://dejure.org/2012,39595
VG Köln, 23.11.2012 - 25 K 7798/09 (https://dejure.org/2012,39595)
VG Köln, Entscheidung vom 23.11.2012 - 25 K 7798/09 (https://dejure.org/2012,39595)
VG Köln, Entscheidung vom 23. November 2012 - 25 K 7798/09 (https://dejure.org/2012,39595)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung der Gebühren für die Zuteilung von Nutzungsrechten an Rufnummernblöcken für den Ortsnetzbereich bei Vorliegen von bestandskräftigen Gebührenbescheiden wegen festgestellter Rechtswidrigkeit der Gebührenerhebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MMR 2013, 272
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.01.2007 - 6 C 32.06

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft des Gebührenbescheides;

    Auszug aus VG Köln, 23.11.2012 - 25 K 7798/09
    Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Aufhebung der unanfechtbaren Gebührenbescheide und damit keinen Anspruch auf Erstattung der Gebühren nach der spezialgesetzlichen Erstattungsregelung des § 21 Abs. 1 1. Halbsatz VwKostG (vgl. zur Prüfungsreihenfolge und zur Auslegung des § 21 Abs. 1 VwKostG: BVerwG EuGH - Vorlage vom 07.07.2004 - 6 C 24/03 - und Urteil vom 17.01.2007 - 6 C 32/06 - jeweils in juris).

    Zwar verstieß die Gebührenerhebung auch gegen EU - Recht (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.2005 - 6 C 16/05 - juris); aus Gemeinschaftsrecht ergibt sich allerdings kein Sonderrecht hinsichtlich der Folgen der Rechtswidrigkeit einer Gebührenerhebung (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.01.2007 - a.a.O.).

    Ein Anspruch auf Gebührenerstattung folgt auch nicht aus § 21 Abs. 1 2. Halbsatz VwKostG aus Gründen der Billigkeit , weil insoweit dieselben Kriterien gelten wie für einen Anspruch auf Erstattung nach dem 1. Halbsatz dieser Vorschrift (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.01.2007, a.a.O.).

  • BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 24.03

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft eines Gebührenbescheides;

    Auszug aus VG Köln, 23.11.2012 - 25 K 7798/09
    Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Aufhebung der unanfechtbaren Gebührenbescheide und damit keinen Anspruch auf Erstattung der Gebühren nach der spezialgesetzlichen Erstattungsregelung des § 21 Abs. 1 1. Halbsatz VwKostG (vgl. zur Prüfungsreihenfolge und zur Auslegung des § 21 Abs. 1 VwKostG: BVerwG EuGH - Vorlage vom 07.07.2004 - 6 C 24/03 - und Urteil vom 17.01.2007 - 6 C 32/06 - jeweils in juris).
  • BVerwG, 15.12.2005 - 6 C 16.05

    Klage gegen die Erhebung von Gebühren für Entscheidungen über die Zuteilung von

    Auszug aus VG Köln, 23.11.2012 - 25 K 7798/09
    Zwar verstieß die Gebührenerhebung auch gegen EU - Recht (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.2005 - 6 C 16/05 - juris); aus Gemeinschaftsrecht ergibt sich allerdings kein Sonderrecht hinsichtlich der Folgen der Rechtswidrigkeit einer Gebührenerhebung (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.01.2007 - a.a.O.).
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