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   VG Köln, 24.05.2007 - 1 K 3109/06   

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https://dejure.org/2007,21551
VG Köln, 24.05.2007 - 1 K 3109/06 (https://dejure.org/2007,21551)
VG Köln, Entscheidung vom 24.05.2007 - 1 K 3109/06 (https://dejure.org/2007,21551)
VG Köln, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - 1 K 3109/06 (https://dejure.org/2007,21551)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befugnis des Gerichts zum Erlass einer Zahlungsanordnung gegenüber der Bundesnetzagentur im einstweiligen Vefahren über eine Entgeltgenehmigung; Einschränkende Interpretation des § 35 Abs. 5 S. 2 Telekommunikationsgesetz (TKG); Verpflichtung der Regulierungsbehörde zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Köln, 04.04.2006 - 1 L 2056/05

    Verpflichtung der Regulierungsbehörde zur Erteilung einer vorläufigen höheren

    Auszug aus VG Köln, 24.05.2007 - 1 K 3109/06
    Auf Antrag der Beigeladenen erließ das erkennende Gericht mit Beschluss vom 4. April 2006 (Az. 1 L 2056/05) eine einstweilige Anordnung des Inhalts, dass die Bundesnetzagentur verpflichtet wurde, der Beigeladenen für die Zeit vom 1. November 2005 bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren, längstens bis zum 30. November 2007, ein nutzungsabhängiges Entgelt für die Nutzung des Konzentratornetzes in Höhe von 0, 52 EUR pro 10 kbit/s genutzter Bandbreite vorläufig zu genehmigen.

    Die Bundesnetzagentur ist aufgrund von § 35 Abs. 5 Satz 2 TKG und der einstweiligen gerichtlichen Anordnung vom 4. April 2006 - 1 L 2056/05 - zum Erlass der angefochtenen vorläufigen Entgeltgenehmigung berechtigt.

  • BVerfG, 06.04.2000 - 1 BvL 18/99

    Zur BAföG-Förderung durch Privatdarlehen nach Überschreiten der

    Auszug aus VG Köln, 24.05.2007 - 1 K 3109/06
    misst dem Gesetzeswortlaut eine zu starke Bedeutung zu vgl. zur Zulässigkeit einer vom Wortlaut abweichenden Normauslegung: BVerfG, Beschluss vom 30. März 1993, BVerfGE 88, 145 (166/167); BVerfG, Beschluss vom 6. April 2000, NVwZ 2000, 910; BVerwG, Beschluss vom 15. März 1999, Buchholz 239.1 § 12 BeamtVG, Nr. 12.
  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

    Auszug aus VG Köln, 24.05.2007 - 1 K 3109/06
    Sie begründen nur relative Verfahrensrechte, deren Einhaltung der Einzelne nicht um ihrer selbst willen und ohne Rücksicht darauf erzwingen kann, ob er in einem materiellen Recht betroffen ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 6 C 8.01 -, NVwZ 2003, 605 (611).
  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

    Auszug aus VG Köln, 24.05.2007 - 1 K 3109/06
    misst dem Gesetzeswortlaut eine zu starke Bedeutung zu vgl. zur Zulässigkeit einer vom Wortlaut abweichenden Normauslegung: BVerfG, Beschluss vom 30. März 1993, BVerfGE 88, 145 (166/167); BVerfG, Beschluss vom 6. April 2000, NVwZ 2000, 910; BVerwG, Beschluss vom 15. März 1999, Buchholz 239.1 § 12 BeamtVG, Nr. 12.
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