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   VG Köln, 24.05.2017 - 20 L 987/17   

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https://dejure.org/2017,57504
VG Köln, 24.05.2017 - 20 L 987/17 (https://dejure.org/2017,57504)
VG Köln, Entscheidung vom 24.05.2017 - 20 L 987/17 (https://dejure.org/2017,57504)
VG Köln, Entscheidung vom 24. Mai 2017 - 20 L 987/17 (https://dejure.org/2017,57504)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Hamburg, 11.01.2011 - 3 Bf 197/09

    Untersagung von Besitz und Erwerb von Waffen während der Strafhaft

    Auszug aus VG Köln, 24.05.2017 - 20 L 987/17
    Die Frage der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit beantwortet sich auch im Rahmen des § 41 Abs. 1 Nr. 2 WaffG nach den Vorgaben des § 5 WaffG, wobei die Regelvermutungstatbestände (u.a.) des § 5 Abs. 2 Nr. 1 lit. a WaffG mit heranzuziehen sind, vgl. etwa Bay.VGH, Beschluss vom 22.01.2014 -21 ZB 13.1781-; OVG Hamburg, Urteil vom11.01.2011 -3 Bf 197/09-, beide juris.
  • VGH Bayern, 25.10.2012 - 21 ZB 12.539

    Waffenbesitzkarte; Widerruf; Jagdschein; Ungültigerklärung und Einziehung;

    Auszug aus VG Köln, 24.05.2017 - 20 L 987/17
                  Bay.VGH, Beschluss vom 25.10.2012 -21 ZB 12.539- (juris).
  • VGH Bayern, 22.01.2014 - 21 ZB 13.1781

    Erlaubnisfreie Waffen und Munition; Waffenverbot; Aufhebung; Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VG Köln, 24.05.2017 - 20 L 987/17
    Die Frage der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit beantwortet sich auch im Rahmen des § 41 Abs. 1 Nr. 2 WaffG nach den Vorgaben des § 5 WaffG, wobei die Regelvermutungstatbestände (u.a.) des § 5 Abs. 2 Nr. 1 lit. a WaffG mit heranzuziehen sind, vgl. etwa Bay.VGH, Beschluss vom 22.01.2014 -21 ZB 13.1781-; OVG Hamburg, Urteil vom11.01.2011 -3 Bf 197/09-, beide juris.
  • OVG Saarland, 15.06.2015 - 1 A 57/15

    Zu den Anforderungen an Waffenverbote gemäß § 41 WaffG

    Auszug aus VG Köln, 24.05.2017 - 20 L 987/17
    Weitere Anforderungen auf der Tatbestandsseite als (u.a.) die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit des Betroffenen stellt § 41 Abs. 1 Nr. 2 WaffG nicht, vgl. etwa OVG Saarland, Beschluss vom 15.06.2015 -1 A 57/15-, juris Rn. 25.
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