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VG Köln, 24.06.2008 - 21 L 1503/07 |
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Verpflichtung des Betreibers eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes mit beträchtlicher Marktmacht zur unverzüglichen Vorlage von Vereinbarungen über Zugangsleistungen der Bundesnetzagentur; Rechtmäßigkeit einer an den Betreiber eines öffentlichen ...
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- VG Köln, 24.06.2008 - 21 L 1554/07
Feststellung einer beträchtlichen Marktmacht eines Telekommunikationsunternehmens …
Auszug aus VG Köln, 24.06.2008 - 21 L 1503/07
Diese Regulierungsverfügung bleibt nach dem Beschluss der Kammer vom heutigen Tage (21 L 1554/07) auch vollziehbar. - VG Köln, 21.01.2009 - 21 K 3967/07
Auszug aus VG Köln, 24.06.2008 - 21 L 1503/07
Die aufschiebende Wirkung der Klage 21 K 3967/07 gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 18.09.2007 (BK 3b-07/21) wird angeordnet.
- VG Köln, 21.01.2009 - 21 K 3967/07 Gegen diesen Beschluss hat die Klägerin am 24. September 2007 Klage erhoben und am 12. Oktober 2007 einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gestellt (21 L 1503/07).
Das Gericht hat mit Beschluss vom 24. Juni 2008 die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet (21 L 1503/07).
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der gerichtlichen Verfahrensakten - auch im Verfahren 21 L 1503/07 - und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge verwiesen.
Das Gericht hat dazu bereits in seinem im Verfahren 21 L 1503/07 ergangenen Beschluss vom 24. Juni 2008 Folgendes festgestellt:.
- VG Köln, 24.06.2008 - 21 L 1554/07 Hingegen entsteht der Antragstellerin vorerst kein (weiterer) Mitwirkungsaufwand aus § 22 Abs. 3 Satz 1 TKG in Gestalt einer Verpflichtung zur Vorlage von Zugangsvereinbarungen, weil die Kammer durch Beschluss vom heutigen Tage - 21 L 1503/07 - die entsprechende Verpflichtung der Antragstellerin (Beschluss der BNetzA vom 18. September 2007 - -) ausgesetzt hat.