Rechtsprechung
   VG Köln, 24.06.2008 - 21 L 1503/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,31445
VG Köln, 24.06.2008 - 21 L 1503/07 (https://dejure.org/2008,31445)
VG Köln, Entscheidung vom 24.06.2008 - 21 L 1503/07 (https://dejure.org/2008,31445)
VG Köln, Entscheidung vom 24. Juni 2008 - 21 L 1503/07 (https://dejure.org/2008,31445)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,31445) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung des Betreibers eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes mit beträchtlicher Marktmacht zur unverzüglichen Vorlage von Vereinbarungen über Zugangsleistungen der Bundesnetzagentur; Rechtmäßigkeit einer an den Betreiber eines öffentlichen ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Köln, 24.06.2008 - 21 L 1554/07

    Feststellung einer beträchtlichen Marktmacht eines Telekommunikationsunternehmens

    Auszug aus VG Köln, 24.06.2008 - 21 L 1503/07
    Diese Regulierungsverfügung bleibt nach dem Beschluss der Kammer vom heutigen Tage (21 L 1554/07) auch vollziehbar.
  • VG Köln, 21.01.2009 - 21 K 3967/07
    Auszug aus VG Köln, 24.06.2008 - 21 L 1503/07
    Die aufschiebende Wirkung der Klage 21 K 3967/07 gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 18.09.2007 (BK 3b-07/21) wird angeordnet.
  • VG Köln, 21.01.2009 - 21 K 3967/07
    Gegen diesen Beschluss hat die Klägerin am 24. September 2007 Klage erhoben und am 12. Oktober 2007 einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gestellt (21 L 1503/07).

    Das Gericht hat mit Beschluss vom 24. Juni 2008 die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet (21 L 1503/07).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der gerichtlichen Verfahrensakten - auch im Verfahren 21 L 1503/07 - und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge verwiesen.

    Das Gericht hat dazu bereits in seinem im Verfahren 21 L 1503/07 ergangenen Beschluss vom 24. Juni 2008 Folgendes festgestellt:.

  • VG Köln, 24.06.2008 - 21 L 1554/07
    Hingegen entsteht der Antragstellerin vorerst kein (weiterer) Mitwirkungsaufwand aus § 22 Abs. 3 Satz 1 TKG in Gestalt einer Verpflichtung zur Vorlage von Zugangsvereinbarungen, weil die Kammer durch Beschluss vom heutigen Tage - 21 L 1503/07 - die entsprechende Verpflichtung der Antragstellerin (Beschluss der BNetzA vom 18. September 2007 - -) ausgesetzt hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht