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   VG Köln, 24.06.2010 - 26 K 6433/08   

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VG Köln, 24.06.2010 - 26 K 6433/08 (https://dejure.org/2010,79971)
VG Köln, Entscheidung vom 24.06.2010 - 26 K 6433/08 (https://dejure.org/2010,79971)
VG Köln, Entscheidung vom 24. Juni 2010 - 26 K 6433/08 (https://dejure.org/2010,79971)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zustimmung des Integrationsamtes zur außerordentlichen Kündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer; Vorliegen eines Zusammenhangs zwischen Behinderung und Kündigungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (24)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2009 - 12 A 96/09

    Fehlerhafte Ausübung des bestehenden Ermessens bei der Erteilung der Zustimmung

    Auszug aus VG Köln, 24.06.2010 - 26 K 6433/08
    vgl. BVerwG, U. v. 19.10.1995 - 5 C 24/93 -, JURIS; OVG NRW, B. v. 25.02.2009 - 12 A 96/09 -, Juris, m. umf.

    vgl. OVG NRW, B. v. 25.02.2009 - 12 A 96/09 -, a.a.O.; Bay VGH, U. v. 18. März 2009 - 12 B 08.3327 -, JURIS.

    Da der Beklagte sein nach den vorstehenden Ausführungen nicht eingeschränktes Ermessen nicht ausgeübt, auch die für eine sachgerechte Ermessensausübung erforderliche Aufklärung nicht vorgenommen und nicht alle maßgeblichen Umstände in seine Entscheidung einbezogen hat, die Entscheidung also unter anderem auf unzutreffenden rechtlichen Voraussetzungen (bestehende rechtliche Bindung) beruht und dementsprechend i.S.d. § 114 VwGO von dem tatsächlich bestehenden Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist, vgl. OVG NRW, B. v. 3. Februar 2009 - 12 A 1931/08 - und 25. Februar 2009 - 12 A 96/09 -, a.a.O.; BayVGH, U. v. 22. Oktober 2008 - 12 BV 07.2256 -, a.a.O., vielmehr sogar von einer Entscheidungsbindung ausgegangen wurde, ist die Entscheidung aufzuheben.

  • VGH Bayern, 22.10.2008 - 12 BV 07.2256

    SchwerbehindertenrechtZustimmung zu einer ordentlichen, personenbedingten

    Auszug aus VG Köln, 24.06.2010 - 26 K 6433/08
    w. N.; Bay VGH, U. v. 22. Oktober 2008 - 12 BV 07.2256 -, JURIS.

    Da der Beklagte sein nach den vorstehenden Ausführungen nicht eingeschränktes Ermessen nicht ausgeübt, auch die für eine sachgerechte Ermessensausübung erforderliche Aufklärung nicht vorgenommen und nicht alle maßgeblichen Umstände in seine Entscheidung einbezogen hat, die Entscheidung also unter anderem auf unzutreffenden rechtlichen Voraussetzungen (bestehende rechtliche Bindung) beruht und dementsprechend i.S.d. § 114 VwGO von dem tatsächlich bestehenden Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist, vgl. OVG NRW, B. v. 3. Februar 2009 - 12 A 1931/08 - und 25. Februar 2009 - 12 A 96/09 -, a.a.O.; BayVGH, U. v. 22. Oktober 2008 - 12 BV 07.2256 -, a.a.O., vielmehr sogar von einer Entscheidungsbindung ausgegangen wurde, ist die Entscheidung aufzuheben.

    vgl. zur Zumutbarkeitsgrenze auch: OVG NRW, Beschluss vom 20. April 2009 - 12 A 2431/08 - Der Arbeitgeber kann nämlich in Ausnahmefällen sogar verpflichtet sein, den schwerbehinderten Arbeitnehmer "durchzuschleppen", vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1995, - 5 C 24/93 -, JURIS, Rdnr. 16; Bay VGH, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 12 BV 07.2256 -, JURIS, Rdnr. 16.

  • VG Frankfurt/Main, 14.08.2008 - 7 E 2579/07

    Zustimmung des Integrationsamts zu außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus VG Köln, 24.06.2010 - 26 K 6433/08
    Der Wortlaut der Bestimmung, die die Ermessenseinschränkung an das negative Tatbestandsmerkmal des Nichtbestehens eines Zusammenhangs knüpft, bedeutet, dass in all den Fällen, in denen dies nicht festgestellt werden kann, vielmehr ein Zusammenhang besteht oder bestehen könnte, die Ermessensbeschränkung nicht eintritt, sondern eine nicht näher beschränkte Ermessensentscheidung zu treffen ist, vgl. BayVGH, B. v. 14. März 2008 - 12 ZB 07.1720 -, JURIS; VG Köln, U. v. 28. April 1999 - 21 K 5396/98 - m.H.a. OVG Lüneburg, U. v. 9. März 1994 - 4 L 3927/92 -, JURIS, und VGH Mannheim, U. v. 3. Mai 1993 - 7 S 2773/92 -, JURIS, zu dem vergleichbaren § 21 Abs. 4 SchwbG; VG Frankfurt, U. v. 28. November 2007 - 7 E 1236/07 -, JURIS; dass., U. v. 14. August 2008 - 7 E 2579/07 -, JURIS; Trenk-Hinterberger in Lachwitz/Schellhorn/Welti, HK-SGB IX, 2. Aufl. 2006, § 91 Rdnr. 25, 27 m.w.N.; Neumann in Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen, § 91 Rdnr. 25 m.w.N.

    VG Frankfurt, Urteil vom 14. August 2008 - 7 E 2579/07-, JURIS.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2009 - 12 A 2431/08

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides des Integrationsamtes über eine Erteilung der

    Auszug aus VG Köln, 24.06.2010 - 26 K 6433/08
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. April 2009 - 12 A 2431/08 -.

    vgl. zur Zumutbarkeitsgrenze auch: OVG NRW, Beschluss vom 20. April 2009 - 12 A 2431/08 - Der Arbeitgeber kann nämlich in Ausnahmefällen sogar verpflichtet sein, den schwerbehinderten Arbeitnehmer "durchzuschleppen", vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1995, - 5 C 24/93 -, JURIS, Rdnr. 16; Bay VGH, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 12 BV 07.2256 -, JURIS, Rdnr. 16.

  • OVG Niedersachsen, 09.03.1994 - 4 L 3927/92

    Voraussetzungen der Kündigung eines Schwerbehinderten; Wirkungen der

    Auszug aus VG Köln, 24.06.2010 - 26 K 6433/08
    Der Wortlaut der Bestimmung, die die Ermessenseinschränkung an das negative Tatbestandsmerkmal des Nichtbestehens eines Zusammenhangs knüpft, bedeutet, dass in all den Fällen, in denen dies nicht festgestellt werden kann, vielmehr ein Zusammenhang besteht oder bestehen könnte, die Ermessensbeschränkung nicht eintritt, sondern eine nicht näher beschränkte Ermessensentscheidung zu treffen ist, vgl. BayVGH, B. v. 14. März 2008 - 12 ZB 07.1720 -, JURIS; VG Köln, U. v. 28. April 1999 - 21 K 5396/98 - m.H.a. OVG Lüneburg, U. v. 9. März 1994 - 4 L 3927/92 -, JURIS, und VGH Mannheim, U. v. 3. Mai 1993 - 7 S 2773/92 -, JURIS, zu dem vergleichbaren § 21 Abs. 4 SchwbG; VG Frankfurt, U. v. 28. November 2007 - 7 E 1236/07 -, JURIS; dass., U. v. 14. August 2008 - 7 E 2579/07 -, JURIS; Trenk-Hinterberger in Lachwitz/Schellhorn/Welti, HK-SGB IX, 2. Aufl. 2006, § 91 Rdnr. 25, 27 m.w.N.; Neumann in Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen, § 91 Rdnr. 25 m.w.N.

    vgl. OVG Lüneburg, U. v. 9. März 1994 - 4 L 3927/92 -, JURIS, Rdnr. 33.

  • BVerwG, 19.10.1995 - 5 C 24.93

    Schwerbehindertenrecht: Ermittlungspflicht der Hauptfürsorgestelle bei

    Auszug aus VG Köln, 24.06.2010 - 26 K 6433/08
    vgl. BVerwG, U. v. 19.10.1995 - 5 C 24/93 -, JURIS; OVG NRW, B. v. 25.02.2009 - 12 A 96/09 -, Juris, m. umf.

    vgl. zur Zumutbarkeitsgrenze auch: OVG NRW, Beschluss vom 20. April 2009 - 12 A 2431/08 - Der Arbeitgeber kann nämlich in Ausnahmefällen sogar verpflichtet sein, den schwerbehinderten Arbeitnehmer "durchzuschleppen", vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1995, - 5 C 24/93 -, JURIS, Rdnr. 16; Bay VGH, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 12 BV 07.2256 -, JURIS, Rdnr. 16.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2000 - 22 A 3145/98

    Ermessen der Hauptfürsorgestelle bei Entscheidung über die Zustimmung zur

    Auszug aus VG Köln, 24.06.2010 - 26 K 6433/08
    Die jeweilige Behinderung muss also unmittelbar oder mittelbar zu Defiziten in der Einsichtsfähigkeit und/oder Verhaltenssteuerung des schwerbehinderten Arbeitnehmers geführt haben, denen behinderungsbedingt nicht entgegengewirkt werden konnte, und das der Kündigung aus wichtigem Grund zugrunde liegende Verhalten des schwerbehinderten Arbeitnehmers muss gerade auf diese behinderungsbedingte, mangelhafte Verhaltenssteuerung zurückzuführen sein, vgl. OVG NRW,B. v. 22. Januar 2009 - 12 A 2094/08 - dass., B. v. 13. Juni 2006 - 12 A 1880/06 -, JURIS; dass., B. v. 23. Mai 2000 - 22 A 3145/98 -, JURIS, m.w.N.
  • VG Frankfurt/Main, 28.11.2007 - 7 E 1236/07

    Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung einer schwerbehinderten

    Auszug aus VG Köln, 24.06.2010 - 26 K 6433/08
    Der Wortlaut der Bestimmung, die die Ermessenseinschränkung an das negative Tatbestandsmerkmal des Nichtbestehens eines Zusammenhangs knüpft, bedeutet, dass in all den Fällen, in denen dies nicht festgestellt werden kann, vielmehr ein Zusammenhang besteht oder bestehen könnte, die Ermessensbeschränkung nicht eintritt, sondern eine nicht näher beschränkte Ermessensentscheidung zu treffen ist, vgl. BayVGH, B. v. 14. März 2008 - 12 ZB 07.1720 -, JURIS; VG Köln, U. v. 28. April 1999 - 21 K 5396/98 - m.H.a. OVG Lüneburg, U. v. 9. März 1994 - 4 L 3927/92 -, JURIS, und VGH Mannheim, U. v. 3. Mai 1993 - 7 S 2773/92 -, JURIS, zu dem vergleichbaren § 21 Abs. 4 SchwbG; VG Frankfurt, U. v. 28. November 2007 - 7 E 1236/07 -, JURIS; dass., U. v. 14. August 2008 - 7 E 2579/07 -, JURIS; Trenk-Hinterberger in Lachwitz/Schellhorn/Welti, HK-SGB IX, 2. Aufl. 2006, § 91 Rdnr. 25, 27 m.w.N.; Neumann in Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen, § 91 Rdnr. 25 m.w.N.
  • VGH Bayern, 18.06.2008 - 12 BV 05.2467

    Zur Frage des Umfanges der Sachverhaltsermittlung durch das Integrationsamt

    Auszug aus VG Köln, 24.06.2010 - 26 K 6433/08
    vgl. zu diesem Kriterium auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren BayVGH, 18. Juni 2008 - 12 BV 05.2467 -, JURIS, Rdnr. 41.
  • VG Ansbach, 02.06.2005 - AN 14 K 04.00302
    Auszug aus VG Köln, 24.06.2010 - 26 K 6433/08
    vgl. VG Ansbach, Urteil vom 2. Juni 2005 - AN 14 K 04.00302, JURIS.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2006 - 12 A 1880/06

    Außerordentliche Kündigung - Zusammenhang zwischen Kündigungsgrund und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2009 - 12 A 2094/08

    Zustimmung des Integrationsamtes zur außerordentlichen Kündigung

  • VGH Bayern, 18.03.2009 - 12 B 08.3327

    Schwerbehindertenrecht; Zustimmung zu einer außerordentlichen Kündigung;

  • VGH Bayern, 14.03.2008 - 12 ZB 07.1720

    Zur Frage eines (mittelbaren) Zusammenhanges zwischen dem Kündigungsgrund und der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2007 - 12 A 2269/07

    Keine Beschränkung der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben auf

  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.1993 - 7 S 2773/92

    Außerordentliche Kündigung eines schwerbehinderten Arbeiters im öffentlichen

  • LAG Hamm, 07.08.2009 - 10 TaBV 31/09

    Zustimmungsersetzung des Betriebsrats zu einer außerordentlichen Kündigung eines

  • BVerwG, 10.11.2008 - 5 B 79.08

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung - Nichtzulassung der Revision - Zustimmung

  • VG Köln, 07.04.2009 - 26 K 5528/08

    Widerspruch gegen die Zustimmung des Integrationsamtes zur außerordentlichen

  • LAG Hessen, 25.01.2010 - 16 Sa 389/09

    Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung - Zuweisung eines leidensgerechten

  • OVG Hamburg, 07.04.2008 - 4 Bs 208/07

    Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung - Beiladung des Rechtsträgers -

  • LAG Köln, 23.01.2008 - 7 Sa 1027/07

    außerordentliche Kündigung; Diebstahl; Kündigungsvollmacht; Personaldezernentin;

  • VG Köln, 24.06.2010 - 26 K 649/10

    Ordentliche Kündigung aus personenbedingten Gründen - Minderleistung

  • VG Aachen, 25.05.2004 - 2 K 69/03
  • VG Köln, 24.06.2010 - 26 K 649/10

    Erfüllung der Voraussetzungen für die Zustimmung des Integrationsamtes zu einer

    In dem Verfahren 26 K 6433/08 setzt sich der Kläger bereits gegen den Bescheid des J. des C. vom 6. Juni 2008 in der Gestalt von dessen Widerspruchsbescheid vom 1. September 2008 zur Wehr, mit dem das J1.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird zur Vermeidung von Wiederholungen zunächst auf den Tatbestand des Urteils vom heutigen Tage in dem genannten Verfahren 26 K 6433/08 Bezug genommen.

    Er verwies auf den Vortrag im Verfahren 26 K 6433/08.

    bearbeitete das Widerspruchsverfahren ausweislich eines Vermerks im Verwaltungsvorgang (Bl. 254 Rückseite Beiakte 1) im Hinblick auf das anhängige Verfahren 26 K 6433/08, in dem am 14. Mai 2009 mündlich verhandelt worden war, nicht weiter.

    In Kenntnis der Unterlagen aus dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren 26 K 6433/08 habe der Widerspruchsausschuss auch geprüft, ob der Widerspruch auch dann zurückzuweisen gewesen wäre, wenn ein Zusammenhang zwischen der anerkannten Schwerbehinderung und dem Kündigungsgrund bestanden hätte und er nach Ermessen zu entscheiden hätte.

    Am 23. Februar 2010 bat der Amtsanwalt der Staatsanwaltschaft Köln in dem gegen den Kläger gerichteten Ermittlungsverfahren - 000 Js 00/00 - wegen des Verdachts der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gemäß § 201 StGB aufgrund eines Hinweises aus dem des C. die Kammer um Mitteilung, ob ein Gesprächsmitschnitt auf einer sichergestellten Festplatte des Klägers den Verhandlungstermin vom 14. Mai 2008 im Verfahren 26 K 6433/08 betreffe und seitens der Kammermitglieder Strafantrag nach § 205 StGB gestellt werde.

    Auf Bl. 428 f der Gerichtsakte 26 K 6433/08 wird Bezug genommen.

    In dieser Begründung, wie auch in der Begründung vom 30. November 2009 zu der Entscheidung vom 1. Oktober 2009, ging es nun wegen des im Verfahren 26 K 6433/08 eingeholten Gutachtens davon aus, dass wegen der psychischen Behinderung des Klägers ein zumindest mittelbarer Zusammenhang zwischen der anerkannten Behinderung und dem Kündigungsgrund nicht ausgeschlossen sei und es traf in der Folge eine Ermessensentscheidung.

    Auf Beiakte 6 zu 26 K 6433/08 wird wegen der Einzelheiten Bezug genommen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens und des Verfahrens 26 K 6433/08 einschließlich der beigezogenen Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

    Wegen der Einzelheiten wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die diesbezüglichen Ausführungen im Tatbestand des Urteils vom heutigen Tage im Verfahren 26 K 6433/08, insbesondere auf Bl. 5 - 6, 9 Ende des ersten Absatzes und 10 oben, Bezug genommen.

    Auf dessen auf Bl. 16 - 17 des Tatbestands des Urteils 26 K 6433/08 wiedergegebene zusammenfassende Äußerungen wird zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen, ebenso auf die detaillierten, schlüssigen und überzeugenden Darlegungen in dem gesamten Gutachten.

    Hinsichtlich des Inhalts wird auf Bl. 433 ff., insbesondere Bl. 439 f., der Gerichtsakte 26 K 6433/08 Bezug genommen.

  • VG Köln, 25.04.2013 - 26 K 5718/10

    Klage gegen die Zustimmung eines Integrationsamtes zu einer außerordentlichen

    Der Kläger erhob hiergegen Klage (26 K 6433/08).

    Das Gericht erhob in dem Verfahren 26 K 6433/08 Beweis durch Einholung eines Gutachtens des Sachverständigen K. L. , Facharzt für Psychiatrie/Psychotherapie, Diplom-Psychologe/Psychologischer Psychotherapeut.

    Unter dem 30. November 2009 begründete das Integrationsamt des C. seine Entscheidung vom 1. Oktober 2009 und führte aus, zu Gunsten des Klägers sei im Hinblick auf die ( zum damaligen Zeitpunkt noch offene ) durch das erkennende Gericht in den Verfahren 26 K 6433/08 und 26 K 649/10 angeordnete Beweiserhebung von zumindest einem mittelbaren Zusammenhang zwischen der Behinderung des Klägers und seinem Verhalten auszugehen, so dass über den Antrag des C. nach umfassender Sachverhaltsermittlung und uneingeschränktem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden sei.

    In dem Widerspruchsverfahren, das dem Klageverfahren 26 K 5719/10 zugrunde liegt, führte der Widerspruchsausschuss aus, unter Berücksichtigung des Gutachtens des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie L. vom 27. Februar 2010 und den Ausführungen des erkennenden Gerichts in den Verfahren 26 K 6433/08 und 26 K 649/10 sei zwar von einem zumindest mittelbaren Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Klägers und seiner Behinderung auszugehen.

    Den Weg der schon in der ersten mündlichen Verhandlung am 14. Mai 2009 im Verfahren 26 K 6433/08 thematisierten Möglichkeit einer krankheitsbedingten Kündigung ist der C1.

  • LAG Köln, 20.02.2014 - 7 Sa 1155/09

    Außerordentliche Kündigung; Presseartikel; Untreue; Schwerbehindertenvertretung;

    Mit Urteil vom 24.06.2010 in Sachen 26 K 6433/08 hat das Verwaltungsgericht Köln sodann der Anfechtungsklage des Klägers stattgegeben und den Zustimmungsbescheid des Integrationsamtes zur Kündigung vom 6.6.2008 aufgehoben.

    Das - mittlerweile durch rechtskräftigen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 28.01.2013 aufgehobene - Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 24.06.2010 (26 K 6433/08) in dem Anfechtungsverfahren gegen den Zustimmungsbescheid des Integrationsamts zur Kündigung des Beklagten vom 08.06.2008 gibt Anlass zu folgender Ergänzung: Bei dem Kündigungsschutzprozess handelt es sich um ein Zivilgerichtsverfahren, das sich nach den Regeln der Zivilprozessordnung und des Arbeitsgerichtsgesetzes richtet.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - 12 A 1633/10

    Zustimmung des Integrationsamtes zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung

    Zur Begründung hat er auf die Ausführungen im Verwaltungsverfahren sowie in dem parallel geführten Verfahren 26 K 6433/08 (12 A 1635/10) Bezug genommen.

    Das Verwaltungsgericht hat in dem Verfahren 26 K 6433/08 (12 A 1635/10) Beweis erhoben durch Einholung eines medizinischen Gutachtens des Sachverständigen K. L. , der den Kläger bereits zuvor als Patient behandelt hatte.

  • VG Köln, 17.11.2011 - 26 K 5732/10

    Zulässigkeit der außerordentlichen Kündigung einer Radiologieassistentin mit

    Herr F. führte und führt gegen die Zustimmungsentscheidungen des Integrationsamtes des Beklagten zu dem vom Dezernat Personal und Organisation des Beklagten ausgesprochenen Kündigungen die Verfahren 26 K 6433/08 (OVG NRW 12 A 1635/10), 26 K 649/10 (OVG 12 A 1633/10), 26 K 5718/10 sowie 26 K 5719/10.
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