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   VG Köln, 25.01.2007 - 1 K 7668/04   

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VG Köln, 25.01.2007 - 1 K 7668/04 (https://dejure.org/2007,21818)
VG Köln, Entscheidung vom 25.01.2007 - 1 K 7668/04 (https://dejure.org/2007,21818)
VG Köln, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - 1 K 7668/04 (https://dejure.org/2007,21818)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Versehung einer telekommunikationsrechtlichen Entgeltgenehmigung mit einer Auflage durch die Regulierungsbehörde; Telekommunikationsrechtliche Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer nur teilweisen Genehmigung der Erhebung von Entgelt für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Köln, 18.05.2005 - 1 L 3263/04

    Rückwirkung im Hauptsacheverfahren zu Lasten nachfragender Wettbewerber

    Auszug aus VG Köln, 25.01.2007 - 1 K 7668/04
    - so die Regulierungsbehörde in ständiger Praxis; VG Köln, Beschluss v. 18.05.2005 - 1 L 3263/04 -.
  • BVerwG, 17.05.2006 - 6 C 14.05

    Feststellungsklage; Entgeltgenehmigungspflicht nach TKG 1996; Übergangsbestimmung

    Auszug aus VG Köln, 25.01.2007 - 1 K 7668/04
    Es kann dahingestellt bleiben, ob diese Übergangsbestimmungen dazu führen, dass in Bezug auf Entgelte für T-DSL-ZISP-Basic die Genehmigungsvorschriften des TKG a.F. wirksam geblieben sind, vgl. BVerwG, EuGH-Vorlagebeschlüsse vom 17.05.2006 - 6 C 14.05 - und vom 30.08.2006 - 6 C 17.05 - oder ob dies nur für die Durchführung der - allein - angeordneten Zusammenschaltungen vom 26.02.2003 (gegenüber der U. E. GmbH) und 29.09.2003 (gegenüber der G. D. GmbH) gilt, im Übrigen aber das jetzt geltende TKG Anwendung findet.
  • BVerwG, 30.08.2006 - 6 C 17.05

    Zusammenschaltungsentgelte; Vorabregulierung; Kosten der effizienten

    Auszug aus VG Köln, 25.01.2007 - 1 K 7668/04
    Es kann dahingestellt bleiben, ob diese Übergangsbestimmungen dazu führen, dass in Bezug auf Entgelte für T-DSL-ZISP-Basic die Genehmigungsvorschriften des TKG a.F. wirksam geblieben sind, vgl. BVerwG, EuGH-Vorlagebeschlüsse vom 17.05.2006 - 6 C 14.05 - und vom 30.08.2006 - 6 C 17.05 - oder ob dies nur für die Durchführung der - allein - angeordneten Zusammenschaltungen vom 26.02.2003 (gegenüber der U. E. GmbH) und 29.09.2003 (gegenüber der G. D. GmbH) gilt, im Übrigen aber das jetzt geltende TKG Anwendung findet.
  • VG Köln, 18.05.2005 - 1 L 3263/04
    a) die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin vom 27.10.2004 (1 K 7668/04) anzuordnen und.

    gemäß § 123 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 35 Abs. 5 Satz 2 TKG bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Klage der Antragstellerin vom 27.10.2004 (1 K 7668/04) ein Entgelt i.H.v. 0,7944 EUR (netto) je angefangene 10 kbit/s, monatlich auf Basis der Preisformel gem. Preisliste ermittelt, für die Nutzung der T-DSL-ZISP-basic-Anschlüsse für den Zeitraum vom 01.10.2004 bis 31.10.2005 zu genehmigen, 4. hilfsweise zu 2.:.

    gemäß § 123 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 35 Abs. 5 Satz 2 TKG die Antragsgegnerin zu verpflichten, ein Entgelt i.H.v. 0,7944 EUR (netto) je angefangene 10 kbit/s, monatlich auf der Preisformel gem. Preisliste ermittelt, vorläufig bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Klage der Antragstellerin vom 27.10.2004 (1 K 7668/04) für den Zeitraum vom 01.10.2004 bis 31.10.2005 zu genehmigen, 6. hilfsweise zu 1.:.

    die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin vom 27.10.2004 (1 K 7668/04) gegen die Nebenbestimmung in Ziffer 6.1 des Tenors des streitgegenständlichen Beschlusses anzuordnen, hat keinen Erfolg.

    Die Kammer legt das im Verfahren 1 K 7668/04 von der Antragstellerin verfolgte Klagebegehren angesichts der Begründung des vorliegenden Eilantrages gemäß § 88 VwGO zugunsten der Antragstellerin dahingehend aus, dass diese in erster Linie die fehlende Genehmigungspflichtigkeit des Entgeltes für die Nutzung des T- DSL-ZISP-basic-Anschlusses im Wege einer - nach der Rechtsprechung der Kammer grundsätzlich zulässigen - kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage geltend machen will.

    Hiervon ausgehend ist der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage 1 K 7668/04 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 29. September 2004 statthaft.

    Die Antragstellerin hat kein Rechtsschutzinteresse für eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage 1 K 7668/04 gegen Ziff 6.1 des streitgegenständlichen Bescheides, mit der ihr auferlegt worden ist, bis zum 30.11.2004 nachzuweisen, dass sie ihre Verträge über die Leistungen T- OnlineConnect (OC) und ISP-Gate mit Wirkung ab dem 1.12.2004 in der Art geändert hat, dass der jeweilige Kunde für die Nutzung des Konzentratornetzes ein das hier genehmigte Entgelt nicht unterschreitendes Entgelt zu zahlen hat.

  • VG Köln, 15.05.2008 - 1 K 6817/05
    Bezüglich des erledigten Teil des Verfahrens entspricht es der Billigkeit, der Beklagten die Kosten insgesamt aufzuerlegen, da die angegriffene Anpassungsklausel rechtswidrig war, vgl.:VG Köln, Urteil vom 25. Januar 2007 -1 K 7668/04-.
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