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   VG Köln, 25.01.2019 - 19 K 1825/17   

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VG Köln, 25.01.2019 - 19 K 1825/17 (https://dejure.org/2019,5740)
VG Köln, Entscheidung vom 25.01.2019 - 19 K 1825/17 (https://dejure.org/2019,5740)
VG Köln, Entscheidung vom 25. Januar 2019 - 19 K 1825/17 (https://dejure.org/2019,5740)
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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2005 - 12 A 4219/02

    Heranziehung der Eltern zur Leistung öffentlich-rechtlicher Beiträge zu den

    Auszug aus VG Köln, 25.01.2019 - 19 K 1825/17
    Liegt in Bezug auf die steuerpflichtigen Einkünfte ein - bestandskräftiger - Steuerbescheid vor, ist - ungeachtet der in Ermangelung einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung fehlenden Bindungswirkung - in Bezug auf die insoweit erfassten Einkünfte grundsätzlich auf diesen abzustellen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18.11.2005 - 12 A 4219/02, juris Rn. 49.
  • BVerwG, 17.12.2001 - 6 C 19.01

    Heranziehung zum Wehrdienst; Einberufungsbescheid; Abhilfebescheid; Kosten des

    Auszug aus VG Köln, 25.01.2019 - 19 K 1825/17
    Dies ist der Fall, wenn sich im maßgeblichen Zeitpunkt der Mandatierung ein vernünftiger Bürger mit gleichem Bildungs- und Erfahrungsstand wie der Widerspruchsführer bei der gegebenen Sach- und Rechtslage eines Rechtsanwaltes bedient hätte und es der Partei nach ihren persönlichen Verhältnissen nicht zuzumuten war, das Vorverfahren selbst zu führen, st. Rspr. vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2001 - 6 C 19/01 m. w. N.
  • BVerfG, 02.05.1978 - 2 BvR 81/78

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der direkten Zustellen eines

    Auszug aus VG Köln, 25.01.2019 - 19 K 1825/17
    Eine Unterlassung der Verständigung berührt jedoch die Wirksamkeit der Mitteilung usw. nicht und stellt auch keine Verletzung des rechtlichen Gehörs dar, vgl. BVerfG, Dreierausschussbeschluss vom 02.05.1978 - 2 BvR 81/78 juris; Ramsauer in Kopp/Ramsauer, VwVfG, 17. Aufl. 2016, § 14 Rn. 29.
  • BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 83.84

    Löschung im Verkehrszentralregister - § 80 VwVfG; § 35 VwVfG, Begriff des

    Auszug aus VG Köln, 25.01.2019 - 19 K 1825/17
    Denn die Kostenfestsetzung erfolgt als dritter Verwaltungsakt nach Kostengrundentscheidung und nach der Entscheidung hinsichtlich der Frage zur Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigen im Vorverfahren, vgl. BVerwG,Urteil vom 20.05.1987 - 7 C 83/84, juris.
  • BVerwG, 10.04.1978 - 6 C 27.77

    Antrag auf Verweigerung des Kriegsdienstes - Verweigerung des Kriegsdienstes mit

    Auszug aus VG Köln, 25.01.2019 - 19 K 1825/17
    Notwendig ist die Zuziehung eines Rechtsanwalts oder sonstigen sachkundigen Bevollmächtigten entsprechend den Rechtsgrundsätzen, die zu der Regelung in § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO entwickelt worden sind, dann, wenn sie vom Standpunkt eines verständigen, nicht rechtskundigen Beteiligten für erforderlich gehalten werden durfte, vgl. BVerwG, Urteil vom 10.04.1978, VI C 27.77, juris; Ramsauer in Kopp/Ramsauer, VwVfG, 17. Aufl. 2016, § 80 Rn. 39.
  • BVerwG, 14.08.1987 - 8 C 129.84

    Verwaltungsverfahren - Vorverfahren - Kostenerstattung - Vermeidbarkeit

    Auszug aus VG Köln, 25.01.2019 - 19 K 1825/17
    Sowohl die geltend gemachte, zugunsten der Klägerin zu 1) ausfallende Kostenlastentscheidung, als auch die begehrte Feststellung der Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren stellen für die Klägerin zu 1) begünstigende Verwaltungsakte im Sinne des § 35 Satz 1 VwVfG dar, vgl. BVerwG, Urteil vom 14.08.1987 - 8 C 129.84, juris m. w. N.
  • BVerwG, 14.01.1983 - 8 C 80.80

    Erfolgreicher Widerspruch - Unstatthaftigkeit - Kostenerstattung

    Auszug aus VG Köln, 25.01.2019 - 19 K 1825/17
    Denn "erfolgreich" im Sinne des § 80 Abs. 1 Satz 1 VwVfG ist ein Widerspruch einzig für den Fall einer "stattgebenden Entscheidung", vgl. BVerwG, Urteil vom 14.01.1983 - 8 C 80.80 m. w. N.; Dürr in: Knack/Henneke, VwVfG, 10. Aufl. 2014, § 80 Rn. 31.
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