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   VG Köln, 25.06.2021 - 18 L 1108/21   

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VG Köln, 25.06.2021 - 18 L 1108/21 (https://dejure.org/2021,23437)
VG Köln, Entscheidung vom 25.06.2021 - 18 L 1108/21 (https://dejure.org/2021,23437)
VG Köln, Entscheidung vom 25. Juni 2021 - 18 L 1108/21 (https://dejure.org/2021,23437)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2020 - 13 A 1681/18
    Auszug aus VG Köln, 25.06.2021 - 18 L 1108/21
    Zum weiterhin bestehenden Erfordernis, in Nordrhein-Westfalen gegen behördliche Entscheidungen nach dem Personenbeförderungsgesetz ein Widerspruchsverfahren durchzuführen (entgegen OVG Münster, Urteil vom 6. Oktober 2020 - 13 A 1681/18).

    Das Erfordernis, ein Vorverfahren durchzuführen, ablehnend hingegen: OVG Münster, Urteil vom 6. Oktober 2020 - 13 A 1681/18 - juris Rn. 28 und Leitsatz 1; Bidinger, Personenbeförderungsrecht, 2. Auflage, § 55 (EL 3/20) Rn. 61 ff.

  • VG Köln, 18.06.2021 - 18 L 1003/21
    Auszug aus VG Köln, 25.06.2021 - 18 L 1108/21
    Dem steht nicht entgegen, dass die Kammer in den Verfahren 18 L 1003/21, 18 L 1009/21 und 18 L 1010/21 jeweils mit Beschluss vom 18. Juni 2021 die auf den Erlass einstweiliger Anordnungen gerichteten Anträge der Antragstellerin abgelehnt hat.

    Auch wenn die Kammer die begehrte Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis für 6 Monate im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung noch im Beschluss des Verfahrens 18 L 1003/21 vom 17. Juni 2021 mit einem Streitwert von 2.500,- bemessen hat, ist mit Blick auf die deutlich ängere Laufzeit der streitgegenständlichen Erlaubnis die Festsetzung eines Streitwerts in Höhe von 5.000,- geboten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2008 - 13 B 929/08

    Rechtsschutzbegehren im Streit um die Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis

    Auszug aus VG Köln, 25.06.2021 - 18 L 1108/21
    vgl. OVG Münster, Beschluss vom 12. September 2008 - 13 B 929/08 - juris Rn. 6 m.w.N.; Heinze/Fiedler, in: Heinze/Fehling/Fiedler, PBefG, 2. Aufl. 2014, § 20 Rn. 10 m.w.N.
  • VGH Bayern, 22.12.2009 - 11 CS 09.2081

    Notwendigkeit eines Vorverfahrens in Angelegenheiten nach dem

    Auszug aus VG Köln, 25.06.2021 - 18 L 1108/21
    vgl. hierzu VG Düsseldorf, Beschluss vom 28. November 2012 - 6 L 1873/12 - juris Rn. 31 ff. unter Bezugnahme auf VGH München, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 11 CS 09.2081 - juris Rn. 24 ff. Siehe auch die unlängst veröffentlichte Pressemitteilung des BVerwG zum Urteil vom 9. Juni 2021 - C 32.20 -: "Zwar muss nach § 55 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vor einer Klage gegen Verwaltungsakte nach diesem Gesetz stets ein Widerspruchsverfahren durchgeführt werden".
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.10.2020 - 5 MB 22/20

    Einstweilen neuer Betreiber für den Buslinienverkehr im Teilnetz West des Kreises

    Auszug aus VG Köln, 25.06.2021 - 18 L 1108/21
    vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 20. Oktober 2020 - 5 MB 22/20 - juris Rn. 18.
  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99

    Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des

    Auszug aus VG Köln, 25.06.2021 - 18 L 1108/21
    Dabei kann dahinstehen, ob der für die gerichtliche Entscheidung grundsätzlich maßgebliche Zeitpunkt - die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung -, vgl. BVerwG, Urteil vom 6. April 2000 - 3 C 6.99 - juris Rn. 29 f., betreffend solcher Umstände nach hinten zu verschieben ist, die den Erlaubnisinhaber begünstigen.
  • VG Düsseldorf, 28.11.2012 - 6 L 1873/12

    Düsseldorfer Taxis dürfen keinen Zuschlag für Kreditkartenzahlung verlangen

    Auszug aus VG Köln, 25.06.2021 - 18 L 1108/21
    vgl. hierzu VG Düsseldorf, Beschluss vom 28. November 2012 - 6 L 1873/12 - juris Rn. 31 ff. unter Bezugnahme auf VGH München, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 11 CS 09.2081 - juris Rn. 24 ff. Siehe auch die unlängst veröffentlichte Pressemitteilung des BVerwG zum Urteil vom 9. Juni 2021 - C 32.20 -: "Zwar muss nach § 55 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vor einer Klage gegen Verwaltungsakte nach diesem Gesetz stets ein Widerspruchsverfahren durchgeführt werden".
  • VG Köln, 18.01.2022 - 18 K 60/22
    Dass gegen Entscheidungen nach dem Personenbeförderungsgesetz jenseits der in § 55 Satz 2 PBefG normierten Ausnahmen das Widerspruchsverfahren stets durchzuführen ist, entspricht der ständigen Rechtsprechung der Kammer, vgl. zuletzt VG Köln, Beschluss vom 7. Januar 2022 - 18 L 16/22 - NRWE; VG Köln, Beschluss vom 25. Juni 2021 - 18 L 1108/21 - juris; VG Köln, Urteil vom 14. August 2020 - 18 K 451/17 - juris; VG Köln, Urteil vom 9. März 2018 - 18 K 7560/16 - juris, die im Einklang mit obergerichtlicher Rechtsprechung steht.

    So hatte die Bezirksregierung Köln etwa die Klägerin bzw. Antragstellerin der personenbeförderungsrechtlichen Verfahren VG Köln 18 K 451/17 bzw. 18 L 1108/21 in der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung des Ausgangsbescheids zutreffend auf das Erfordernis der Einlegung eines Widerspruchs vor Klageerhebung hingewiesen und die sodann eingelegten Widersprüche in der Sache beschieden.

    Diese Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts musste dem Beklagten als Fachbehörde bekannt sein und war dies im Übrigen nicht zuletzt aufgrund der Kammerentscheidung vom 25. Juni 2021 als Antragsgegner im Verfahren 18 L 1108/21 (juris Rn. 12).

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