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   VG Köln, 25.09.2018 - 5 K 15672/17   

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https://dejure.org/2018,34114
VG Köln, 25.09.2018 - 5 K 15672/17 (https://dejure.org/2018,34114)
VG Köln, Entscheidung vom 25.09.2018 - 5 K 15672/17 (https://dejure.org/2018,34114)
VG Köln, Entscheidung vom 25. September 2018 - 5 K 15672/17 (https://dejure.org/2018,34114)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.01.2017 - 1 C 10.16

    Verpflichtungsgeber haftet für die Lebensunterhaltskosten von

    Auszug aus VG Köln, 25.09.2018 - 5 K 15672/17
    Sie verweist zur Begründung auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2017, 1 C 10/16.

    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung, vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2017 - BVerwG 1 C 10.16 -, BVerwGE 157, 208, 212, zitiert nach juris, und damit im vorliegenden Fall das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) in der ab dem 9. November 2017 bis zum 15. März 2017 geltenden Fassung.

    Dieses umfasst auch die Befugnis, die Erstattungsforderung per Verwaltungsakt festzusetzen, vgl. statt aller BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2017 - BVerwG 1 C 10.16 -, BVerwGE 157, 208, 212, juris.

    BVerwG 1 C 10.16 -, BVerwGE 157, 208, 212, zitiert nach juris Rn 29.

    Wann in diesem Sinne ein atypischer Ausnahmefall vorliegt, ist anhand einer wertenden Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2017 - BVerwG 1 C 10.16 -, BVerwGE 157, 208, 212, juris.

  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97

    Erstattung von Sozialhilfeleistungen an Bosnienflüchtlinge durch Dritte gemäß §

    Auszug aus VG Köln, 25.09.2018 - 5 K 15672/17
    Die ausländerrechtliche Verpflichtungserklärung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die nicht der Annahme bedarf, BVerwG, Urteil vom 24. November 1998,- 1 C 33.97- ; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8. Dezember 2017, 18 A1197/16, veröffentlicht in juris.

    Dementsprechend ist im Wege der Auslegung (§ 133 BGB) der jeweiligen Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG konkret zu bestimmen, für welchen Aufenthaltszweck und welche (Gesamt-) Aufenthaltsdauer sie gelten soll, so BVerwG, Nichtzulassungsbeschluss vom 18. April 2018, - 1 C 6/28 - zitiert nach juris unter Berufung auf BVerwG, Urteil vom 24. November 1998 - 1 C 33.97 - BVerwGE 108, 1 ,8.

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