Rechtsprechung
VG Köln, 26.06.2009 - 1 L 821/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,26523) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückgabe von drei Lizenzurkunden nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 25.03.2009 - 6 C 3.08
Entgelt; Entgeltgenehmigung; vorläufige Entgeltgenehmigung; vorläufiger …
Auszug aus VG Köln, 26.06.2009 - 1 L 821/09
Die dort getroffene Regelung, dass die nach § 8 TKG 1996 erteilten Wegerechte wirksam bleiben, erfasst in Anlehnung an die zu § 150 Abs. 1 TKG 2004 entwickelten Grundsätze, vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 25. März 2009 - 6 C 3.08 - Rz. 22 m.w.N., zit. nach juris, allerdings auch die Vorschriften, die das übergegangene Wegerecht inhaltlich näher bestimmen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2013 - 13 A 2661/11
Übertragbarkeit eines telekommunikationsrechtlichen Wegerechts als …
Auf ihren Antrag ordnete das Verwaltungsgericht durch Beschluss vom 26. Juni 2009 - 1 L 821/09 - die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs an, soweit er die Rückgabe der Lizenzurkunde Nr. 98 03 3103 betraf.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens, des Verfahrens VG Köln 1 L 821/09 sowie des beigezogenen Verwaltungsvorgangs Bezug genommen.
- VG Köln, 27.10.2011 - 1 K 8589/09
Übergang von Wegerechten als Teil des Vermögens i.R.e. Verschmelzung zweier …
Am 02. Juni 2009 hat die Klägerin einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen die ergangene Entscheidung gestellt, dem die Kammer mit Beschluss vom 26. Juni 2009 teilweise entsprochen hat (1 L 821/09).Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten der Verfahren 1 K 8589/09 und 1 L 821/09 und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge ergänzend Bezug genommen.