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   VG Köln, 26.11.2021 - 24 L 1462/21   

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https://dejure.org/2021,63523
VG Köln, 26.11.2021 - 24 L 1462/21 (https://dejure.org/2021,63523)
VG Köln, Entscheidung vom 26.11.2021 - 24 L 1462/21 (https://dejure.org/2021,63523)
VG Köln, Entscheidung vom 26. November 2021 - 24 L 1462/21 (https://dejure.org/2021,63523)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - 4 B 1095/20
    Auszug aus VG Köln, 26.11.2021 - 24 L 1462/21
    Zudem ergebe sich aus der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vom 15. Dezember 2020 (4 B 1095/20), dass die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 AG GlüStV NRW alternativ zu verstehen seien.

    Dies ergebe sich auch aus der Entscheidung des OVG NRW vom 15. Dezember 2020 (4 B 1095/20).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von den Antragstellern in Bezug genommenen Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vom 15. Dezember 2020 (4 B 1095/20), weil dieser Entscheidung ein anderer Sachverhalt zu Grunde lag.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2021 - 4 B 1380/20

    Amtsgericht Düsseldorf durfte Pressemitteilung zu Strafverfahren nicht mit

    Auszug aus VG Köln, 26.11.2021 - 24 L 1462/21
    Wird - wie im vorliegenden Fall - im Wege des vorbeugenden Rechtsschutzes ein öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch gegen ein drohendes tatsächliches Verwaltungshandeln geltend gemacht, ist ein hierauf gerichteter Antrag nur statthaft, wenn sich dieses Verwaltungshandeln hinreichend konkret abzeichnet, insbesondere die für eine Rechtmäßigkeitsprüfung erforderliche Bestimmtheit vorliegt, Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 13. Dezember 2017 - 6 A 7/16 -, juris, Rn. 12; OVG NRW, Beschluss vom 4. Februar 2021 - 4 B 1380/20 -, juris, Rn. 118-120, m.w.N.

    Dabei ist dem jeweils betroffenen Grundrecht und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes Rechnung zu tragen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 4. Februar 2021 - 4 B 1380/20 -, juris, Rn. 10, m.w.N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2019 - 4 B 255/18

    Duldung des Fortbetriebs einer Spielhalle bis zu einer erneuten Bescheidung des

    Auszug aus VG Köln, 26.11.2021 - 24 L 1462/21
    Das Begehren einer "Duldung" ist nicht darauf gerichtet, eine vorläufige glücksspielrechtliche Erlaubnis für den Betrieb der Wettvermittlungsstelle zu erhalten, vgl. zur Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle: OVG NRW, Beschluss vom 26. September 2019 - 4 B 255/18 -, juris, Rn. 7, sondern den Weiterbetrieb einer Wettvermittlungsstelle bis zu einer Entscheidung über das Begehren, die Erlaubnisbehörde zu verpflichten, eine glücksspielrechtliche Erlaubnis für deren Betrieb zu erteilen, zu ermöglichen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2016 - 6 B 11140/15

    Duldung der Sportwettvermittlung in einer Verkaufsstelle - Mindestabstand von

    Auszug aus VG Köln, 26.11.2021 - 24 L 1462/21
    Eine Duldung soll mithin zu verhindern, dass der Betrieb der Wettvermittlungsstelle mangels Vorliegens einer Betriebserlaubnis untersagt wird, vgl. OVG Rhdl.-Pfalz, Beschluss vom 28. Januar 2016 - 6 B 11140/15 -, juris, Rn. 12, wonach eine Duldung eine Zusicherung darstellt, vorläufig auf den Erlass einer Untersagungsverfügung zu verzichten.
  • BVerwG, 21.05.2008 - 6 C 13.07

    Verfassungsschutzbericht; Unterlassungsanspruch; Tatsachenbehauptungen;

    Auszug aus VG Köln, 26.11.2021 - 24 L 1462/21
    Grundlage für dieses Begehren ist der allgemein anerkannte öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch, der seine Rechtsgrundlage in den Grundrechten findet, die vor rechtswidrigen Beeinträchtigungen jeder Art, auch solchen durch schlichtes Verwaltungshandeln, schützen, vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 6 C 13/07 -, juris, Rn. 13.
  • OVG Bremen, 31.05.2021 - 1 B 150/21

    Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch gegen hoheitliche Äußerungen über

    Auszug aus VG Köln, 26.11.2021 - 24 L 1462/21
    Sie hat ihren hoheitlichen Aufgaben- und Kompetenzrahmen zu wahren und sich an den allgemeinen Grundsätzen für rechtstaatliches Verhalten zu orientieren, die sich insbesondere aus dem Willkürverbot und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergeben, vgl. BVerwG, Urteil vom 18. September 2019 - 6 A 7/18 -, juris, Rn. 28; OVG Bremen, Beschluss vom 31. Mai 2021 - 1 B 150/21 -, juris, Rn. 20; OVG NRW, Beschluss vom 9. September 2013 - 5 B 417/13 -, juris, Rn. 23; Beschluss vom 12. Juli 2005 - 15 B 1099/05 , Rn. 15, juris, jeweils zu amtlichen Äußerungen bzw. Veröffentlichung von Informationen.
  • BVerwG, 18.09.2019 - 6 A 7.18

    Bundesnachrichtendienst muss der Presse Auskunft über Hintergrundgespräche mit

    Auszug aus VG Köln, 26.11.2021 - 24 L 1462/21
    Sie hat ihren hoheitlichen Aufgaben- und Kompetenzrahmen zu wahren und sich an den allgemeinen Grundsätzen für rechtstaatliches Verhalten zu orientieren, die sich insbesondere aus dem Willkürverbot und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergeben, vgl. BVerwG, Urteil vom 18. September 2019 - 6 A 7/18 -, juris, Rn. 28; OVG Bremen, Beschluss vom 31. Mai 2021 - 1 B 150/21 -, juris, Rn. 20; OVG NRW, Beschluss vom 9. September 2013 - 5 B 417/13 -, juris, Rn. 23; Beschluss vom 12. Juli 2005 - 15 B 1099/05 , Rn. 15, juris, jeweils zu amtlichen Äußerungen bzw. Veröffentlichung von Informationen.
  • BVerwG, 13.12.2017 - 6 A 7.16

    Bundesnachrichtendienst muss Speicherung und Nutzung der Metadaten von durch Art.

    Auszug aus VG Köln, 26.11.2021 - 24 L 1462/21
    Wird - wie im vorliegenden Fall - im Wege des vorbeugenden Rechtsschutzes ein öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch gegen ein drohendes tatsächliches Verwaltungshandeln geltend gemacht, ist ein hierauf gerichteter Antrag nur statthaft, wenn sich dieses Verwaltungshandeln hinreichend konkret abzeichnet, insbesondere die für eine Rechtmäßigkeitsprüfung erforderliche Bestimmtheit vorliegt, Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 13. Dezember 2017 - 6 A 7/16 -, juris, Rn. 12; OVG NRW, Beschluss vom 4. Februar 2021 - 4 B 1380/20 -, juris, Rn. 118-120, m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2005 - 15 B 1099/05

    Teilhabe des Staates am Prozess öffentlicher Meinungsbildung als

    Auszug aus VG Köln, 26.11.2021 - 24 L 1462/21
    Sie hat ihren hoheitlichen Aufgaben- und Kompetenzrahmen zu wahren und sich an den allgemeinen Grundsätzen für rechtstaatliches Verhalten zu orientieren, die sich insbesondere aus dem Willkürverbot und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergeben, vgl. BVerwG, Urteil vom 18. September 2019 - 6 A 7/18 -, juris, Rn. 28; OVG Bremen, Beschluss vom 31. Mai 2021 - 1 B 150/21 -, juris, Rn. 20; OVG NRW, Beschluss vom 9. September 2013 - 5 B 417/13 -, juris, Rn. 23; Beschluss vom 12. Juli 2005 - 15 B 1099/05 , Rn. 15, juris, jeweils zu amtlichen Äußerungen bzw. Veröffentlichung von Informationen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2013 - 5 B 417/13

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung der öffentlichen Verbreitung

    Auszug aus VG Köln, 26.11.2021 - 24 L 1462/21
    Sie hat ihren hoheitlichen Aufgaben- und Kompetenzrahmen zu wahren und sich an den allgemeinen Grundsätzen für rechtstaatliches Verhalten zu orientieren, die sich insbesondere aus dem Willkürverbot und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergeben, vgl. BVerwG, Urteil vom 18. September 2019 - 6 A 7/18 -, juris, Rn. 28; OVG Bremen, Beschluss vom 31. Mai 2021 - 1 B 150/21 -, juris, Rn. 20; OVG NRW, Beschluss vom 9. September 2013 - 5 B 417/13 -, juris, Rn. 23; Beschluss vom 12. Juli 2005 - 15 B 1099/05 , Rn. 15, juris, jeweils zu amtlichen Äußerungen bzw. Veröffentlichung von Informationen.
  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

  • BGH, 27.02.2020 - 3 StR 327/19

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Handeln ohne behördliche Erlaubnis;

  • VG Gelsenkirchen, 24.11.2023 - 6 L 689/23

    Sportwetten, Wettvermittlungsstelle, Erlaubnis, Duldung, Abstandsgebot,

    vgl. VG Köln, Beschluss vom 26. November 2021 - 24 L 1462/21 -, juris Rn. 27 ff., mit weiteren Nachweisen; OVG NRW, Beschluss vom 30. Juni 2022 - 4 B 1864/21 -, juris Rn. 37 f.
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