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   VG Köln, 28.06.2012 - 26 K 5569/11   

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https://dejure.org/2012,33981
VG Köln, 28.06.2012 - 26 K 5569/11 (https://dejure.org/2012,33981)
VG Köln, Entscheidung vom 28.06.2012 - 26 K 5569/11 (https://dejure.org/2012,33981)
VG Köln, Entscheidung vom 28. Juni 2012 - 26 K 5569/11 (https://dejure.org/2012,33981)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Fortsetzungshilfe Vorrang der Jugendhilfe Eingliederungshilfe

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Fortsetzungshilfe Vorrang der Jugendhilfe Eingliederungshilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung von Kosten für die stationäre Aufnahme eines an einer Psychose leidenden jungen Volljährigen in der LVR-Klinik Köln von einem nachrangig verpflichteten Leistungsträger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 23.09.1999 - 5 C 26.98

    Hilfe für junge Volljährige; Junge Volljährige, Hilfe für -; Vor- und Nachrang

    Auszug aus VG Köln, 28.06.2012 - 26 K 5569/11
    Der Kläger wandte sich daraufhin mit Schreiben vom 16. Juni 2011 (Bl. 165 Beiakte 1) noch einmal an die Klägerin und wies diese auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. September 1999 - 5 C 26.98 - hin, wonach die vorrangige sachliche Zuständigkeit der Jugendhilfe auch über das 21. Lebensjahr hinaus bestehen bleibe, soweit die Eignung der Maßnahme nicht von vornherein ausgeschlossen sei bzw. nicht einmal Teilerfolge zu erwarten seien.

    Das Bundesverwaltungsgericht habe mit Urteil vom 23. September 1999 - 5 C 26.98 - festgestellt, dass ein Anspruch auf Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gemäß § 41 SGB VIII nicht nur gegeben ist, wenn Aussicht besteht, dass der junge Volljährige mit der Hilfe seine Verselbständigung bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres oder in einem begrenzten Zeitraum darüber hinaus erreichen wird.

    Der Fall, der dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. September 1999 - 5 C 26.98 - zugrunde gelegen habe, sei insoweit nicht vergleichbar, als es sich dabei um eine Hilfe gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2, Halbsatz 1 SGB VIII als Fortführung einer bereits seit Jahren gewährten Jugendhilfe gehandelt habe, während vorliegend die Hilfegewährung gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2, Halbsatz 2 SGB VIII über das 21. Lebensjahr hinaus streitig sei.

    Die Hilfe nach § 41 SGB VIII setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, BVerwG, Urteil vom 23. September 1999 - 5 C 26.98 -, BVerwGE 109, 325, nicht voraus, dass die Aussicht besteht, dass der junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres seine Verselbständigung erreichen wird.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2006 - 12 B 2316/06

    Gewährung von Vollzeitpflegeleistungen für einen jungen Volljährigen unter Ansatz

    Auszug aus VG Köln, 28.06.2012 - 26 K 5569/11
    Die Hilfe ist nicht notwendig auf einen bestimmten Entwicklungsabschluss gerichtet, sondern auch schon auf einen Fortschritt im Entwicklungsprozess bezogen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18. August 2009 - 12 E 627/09 -, Rn. 3 ff. - juris; dass., Beschluss vom 14. November 2007 - 12 A 2742/07 - dass., Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 12 B 2316/06 -.
  • VG Münster, 15.09.2006 - 9 K 675/01
    Auszug aus VG Köln, 28.06.2012 - 26 K 5569/11
    Dies erschließe sich auch aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster vom 15. September 2006 - 9 K 675/01 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2008 - 12 A 525/07

    Anspruch auf Erstattung von Jugendhilfeaufwendungen für die Unterbringung eines

    Auszug aus VG Köln, 28.06.2012 - 26 K 5569/11
    Der Zinsanspruch des Klägers folgt aus § 291 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), wonach der Schuldner eine Geldschuld von dem Eintritt der Rechtshängigkeit an zu verzinsen hat, wenn diese bereits zu diesem Zeitpunkt fällig ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2001 - 5 L 34/00 -, Rn. 8 - juris; OVG NRW, Beschluss vom 27.08.2008 - 12 A 525/07 - m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2009 - 12 E 627/09

    Weitergewährung von Hilfe für einen jungen Volljährigen noch in der Ausgestaltung

    Auszug aus VG Köln, 28.06.2012 - 26 K 5569/11
    Die Hilfe ist nicht notwendig auf einen bestimmten Entwicklungsabschluss gerichtet, sondern auch schon auf einen Fortschritt im Entwicklungsprozess bezogen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18. August 2009 - 12 E 627/09 -, Rn. 3 ff. - juris; dass., Beschluss vom 14. November 2007 - 12 A 2742/07 - dass., Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 12 B 2316/06 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2002 - 12 A 4625/99

    Maßstab für die Ermittlung des nach § 97 Abs. 2 Satz 1 BSHG

    Auszug aus VG Köln, 28.06.2012 - 26 K 5569/11
    Die in § 43 Abs. 2 VwGO geregelte Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber der Leistungsklage steht dem nicht entgegen, da die Feststellungsklage sich gegen einen Hoheitsträger richtet und vorliegend zu erwarten ist, dass Streit über die Höhe des nur dem Grunde nach streitigen Anspruchs nicht entsteht, vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2001 - 5 C 34.00 -, BVerwGE 114, 61; OVG NRW, Urteil vom 12. September 2002 - 12 A 4625/99 -.
  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen;

    Auszug aus VG Köln, 28.06.2012 - 26 K 5569/11
    Die in § 43 Abs. 2 VwGO geregelte Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber der Leistungsklage steht dem nicht entgegen, da die Feststellungsklage sich gegen einen Hoheitsträger richtet und vorliegend zu erwarten ist, dass Streit über die Höhe des nur dem Grunde nach streitigen Anspruchs nicht entsteht, vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2001 - 5 C 34.00 -, BVerwGE 114, 61; OVG NRW, Urteil vom 12. September 2002 - 12 A 4625/99 -.
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2000 - 4 L 2934/99
    Auszug aus VG Köln, 28.06.2012 - 26 K 5569/11
    Vielmehr ist (geeignete und erforderliche) Hilfe entsprechend der Regelung des Vor-/Nachrangs der Jugendhilfe gegenüber der Sozialhilfe (§ 10 Abs. 2 Satz 1 u. 2 SGB VIII) bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres als Hilfe nach dem SGB VIII und - falls erforderlich - danach weiter als Hilfe nach dem SGB XII zu leisten, OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Januar 2000 - 4 L 2934/99 - Wiesner, aaO, § 41 Rn. 26.
  • VG Saarlouis, 16.03.2018 - 3 K 2297/16

    Kostenerstattungsstreit zwischen Sozialhilfe- und Jugendhilfeträger

    Der Zulässigkeit des Feststellungsantrags steht vorliegend die in § 43 Abs. 2 VwGO geregelte Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber der Leistungsklage nicht entgegen, weil die isolierte Feststellung einer Verpflichtung dem Grunde nach erfolgen kann, wenn dem Kläger eine Bezifferung unter Vorlage einer Schlussrechnung (noch) nicht möglich ist.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 05.12.2000 - 11 C 6/00 -, Rn. 20, juris.) Überdies richtet sich die Feststellungsklage gegen einen Hoheitsträger, wobei Streit nur über den Anspruchs dem Grunde nach besteht, sodass die Befolgung einer rechtskräftigen Entscheidung wegen der verfassungsrechtlichen Gesetzesbindung (Art. 20 Abs. 3 GG) mit Sicherheit zu erwarten ist.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 22.02.2001 - 5 C 34/00 -, BVerwGE 114, 61-68, Rn. 8; BVerwG, Urteil vom 27.10.1970 - VI C 8/69 -, Rn. 12, juris; OVG NRW, Urteil vom 12.09.2002 - 12 A 4625/99 -, juris; VG Köln, Urteil vom 28.06.2012 - 26 K 5569/11 -, Rn. 29, juris.).
  • VG Ansbach, 20.10.2016 - AN 6 K 15.01197

    Leistungspflicht des Rehabilitationsträgers für Hilfemaßnahmen

    Bei Personen, die bereits volljährig sind, wie es die Hilfebedürftige war, genügt es, dass die Hilfe erstmals zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr gewährt wurde oder hätte gewährt werden müssen; ein tatsächlicher Leistungsbeginn während der Minderjährigkeit ist nicht erforderlich (Urteil des VG Köln vom 28.6.2012 - 26 K 5569/11 - Entscheidung des BayVGH vom 11.2.1994 - 12 CE 93/3053 -).
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