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VG Köln, 28.10.2010 - 1 K 1419/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 8 Abs. 1 HwO oder einer Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO an einen Friseur ohne Meistertitel; Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 8 Abs. 1 HwO bei unzumutbarer Belastung durch Ablegung der Meisterprüfung; Leitende Stellung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- FG Düsseldorf, 15.02.2013 - 1 K 943/10
Vorsteuerabzug aus Strohmanngeschäften
Auszug aus VG Köln, 28.10.2010 - 1 K 1419/10
Die Löschungsankündigung ist Gegenstand des Verfahrens 1 K 943/10.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten - auch in den Verfahren 1 L 315/10 und 1 K 943/10 - sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.
- BVerwG, 16.04.1991 - 1 C 50.88
Handwerksbetrieb - Betriebsleiter - Fachlich technische Leitung - …
Auszug aus VG Köln, 28.10.2010 - 1 K 1419/10
Seine Tätigkeit muss so angelegt sein, dass sie die handwerkliche Güte der Arbeiten gewährleistet, vgl. BVerwG, Urteil vom 16. April 1991 - 1 C 50/88 -, NVwZ 1991, 1189 ff. - VGH Bayern, 16.07.2002 - 22 ZB 02.1318
Auszug aus VG Köln, 28.10.2010 - 1 K 1419/10
Die so genannten Leipziger Beschlüsse, denen allerdings kein normativer Gehalt zukommt, vgl. VGH München, Beschluss vom 16. Juli 2002 - 22 ZB 02.1318 -, die die Beklagte mit Blick auf das Gleichbehandlungsgebot in nicht zu beanstandender Weise anwendet, ziehen insoweit die Altersgrenze bei "etwa 47 Jahren", die die Klägerin noch nicht erreicht hat.
- VG Düsseldorf, 06.07.2018 - 3 K 15639/17 vgl. VG Köln, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 1 K 1419/10 -, juris Rn. 23.
- VGH Bayern, 19.03.2014 - 22 B 13.2021
Jedenfalls bei Ein-Mann-Betrieben können keine solchen Tätigkeiten bei der …
Letztlich ausschlaggebend spricht gegen die Berücksichtigungsfähigkeit solcher Tätigkeiten der Gedanke der Einheit und Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung, nämlich dass illegales, bußgeldbewehrtes Verhalten nicht belohnt werden soll, dass hierfür keine Anreize geschaffen werden sollen, sondern dass der Präventionsgedanke Vorrang hat (VG Köln, U.v. 28.10.2010 - 1 K 1419/10 - GewArch 2011, 444/445; Günther, GewArch, 2011, 189/191; Zimmermann, GewArch 2008, 334/337; Kormann/Hüpers, GewArch 2004, 354/358). - VG Köln, 22.11.2012 - 1 K 3632/12
Anspruch eines Friseurgesellen auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 8 …
- 1 K 1419/10 -, juris.