Rechtsprechung
   VG Köln, 29.01.2020 - 23 K 10896/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,5738
VG Köln, 29.01.2020 - 23 K 10896/17 (https://dejure.org/2020,5738)
VG Köln, Entscheidung vom 29.01.2020 - 23 K 10896/17 (https://dejure.org/2020,5738)
VG Köln, Entscheidung vom 29. Januar 2020 - 23 K 10896/17 (https://dejure.org/2020,5738)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,5738) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.04.2012 - VII ZB 36/10

    Berufungseinlegung: Unterschriftscharakter eines aus unleserlichen Zeichen

    Auszug aus VG Köln, 29.01.2020 - 23 K 10896/17
    Diese Bewertung steht auch in Einklang mit vergleichbaren Ausprägungen des Verantwortungsprinzips in der Rechtsordnung etwa bei der Unterzeichnung von Anwaltsschriftsätzen im gerichtlichen Verfahren mit dem Zusatz "i. A.", vgl. hierzu etwa BGH, Beschluss vom 20. Juni 2012 - IV ZB 18/11 -, juris, m. W. N. und Beschluss vom 26. April 2012 - VII ZB 36/10 -, juris, Rn. 7.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2001 - 10 B 1827/00

    Baugenehmigung als mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt; Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus VG Köln, 29.01.2020 - 23 K 10896/17
    Der Bauantrag mit den ihm beigefügten Bauvorlagen ist seiner Rechtsnatur nach als Willenserklärung des Bürgers gegenüber der Verwaltung aufzufassen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12. Januar 2001, - 10 B 1827/00 -, juris, Rn. 5, m. w. N.
  • BGH, 20.06.2012 - IV ZB 18/11

    Berufungsbegründung: Unterzeichnung der Berufungsbegründungsschrift durch einen

    Auszug aus VG Köln, 29.01.2020 - 23 K 10896/17
    Diese Bewertung steht auch in Einklang mit vergleichbaren Ausprägungen des Verantwortungsprinzips in der Rechtsordnung etwa bei der Unterzeichnung von Anwaltsschriftsätzen im gerichtlichen Verfahren mit dem Zusatz "i. A.", vgl. hierzu etwa BGH, Beschluss vom 20. Juni 2012 - IV ZB 18/11 -, juris, m. W. N. und Beschluss vom 26. April 2012 - VII ZB 36/10 -, juris, Rn. 7.
  • VG Augsburg, 08.10.2002 - Au 3 K 02.777

    Folgen des Fehlens einer Bevollmächtigung für das Widerspruchsverfahren; Heilung

    Auszug aus VG Köln, 29.01.2020 - 23 K 10896/17
    Die für das Verwaltungsverfahren unterschiedlich beantwortete Frage, ob eine solche Handlungsvollmacht entsprechend der Regelung des § 185 Abs. 2 BGB eine rückwirkende Genehmigungsfunktion entfalten kann, vgl. zum Meinungsstand: VG Augsburg, Urteil vom 8. Oktober 2002, - Au 3 K 02.777 -, juris (verneinend); Knack//Hennecke, VwVfG, 9. Aufl. 2010, § 14, Rn. 9 (verneinend); Kopp/Ramsauer, VwVfG, 20. Aufl. 2019, § 14, Rn. 21 (bejahend), Schmitz in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 14, Rn. 15 (bejahend), braucht für den vorliegenden Rechtsstreit nicht entschieden zu werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2001 - 7 A 410/01

    Beibringung von Immissions-Gutachten

    Auszug aus VG Köln, 29.01.2020 - 23 K 10896/17
    Die nach altem Recht gegebene Möglichkeit der Zurückweisung von Bauträgen bzw. die nunmehr in § 71 Abs. 1 Satz 3 BauO NRW n. F. eröffnete Möglichkeit der Verfahrenseinstellung dient dazu, die Bauaufsichtsbehörden vor wesensfremden Arbeiten - etwa der Vervollständigung der Bauvorlagen durch eigenes Personal oder gar durch Hinzuziehung anderer Fachbehörden - zu entlasten, um so eine Beschleunigung der Bearbeitung von Bauanträgen ermöglichen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. Februar 2001, - 7 A 410/01 -, juris, Rn. 3, zur Vorschrift des § 72 Abs. 1 Satz 2 BauO NRW a. F.
  • VG Düsseldorf, 17.08.2020 - 11 K 8545/18
    Sie nimmt Bezug auf die Begründung des angegriffenen Bescheides und führt mit Verweis auf das Urteil des VG Köln vom 29. Januar 2020 - 23 K 10896/17 - ergänzend aus: Die Unterschrift einer Mitarbeiterin der Klägerin mit dem Zusatz "i.A." genüge nicht den Anforderungen der BauO NRW 2000 bzw. BauO NRW 2018 an die Stellung eines Bauantrages.

    Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich in maßgeblicher Weise von jenem, der dem Urteil des VG Köln vom 29. Januar 2020 - 23 K 10896/17 - zugrunde lag.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht