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   VG Köln, 29.02.2008 - 21 L 100/08   

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VG Köln, 29.02.2008 - 21 L 100/08 (https://dejure.org/2008,20767)
VG Köln, Entscheidung vom 29.02.2008 - 21 L 100/08 (https://dejure.org/2008,20767)
VG Köln, Entscheidung vom 29. Februar 2008 - 21 L 100/08 (https://dejure.org/2008,20767)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung über die Erfolgsaussichten einer Hauptsacheklage im Rahmen eines Antrags zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage; Gesetzgeberische Wertentscheidung in Bezug auf den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung bei Rechtsmitteln gegen Entscheidungen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Köln, 29.02.2008 - 21 L 254/08
    Auszug aus VG Köln, 29.02.2008 - 21 L 100/08
    Nach Ablauf dieser Frist und im Hinblick auf die gleichzeitig ergehende Entscheidung des Gerichtes im Verfahren 21 L 254/08 ist der Antragstellerin die Möglichkeit eröffnet, die vom angegriffenen Beschluss betroffenen Vertragsverhältnisse mit den von ihr vorgeschlagenen und von der Bundesnetzagentur gebilligten Entgelten fortzusetzen und neue Vertragsverhältnisse auf dieser Grundlage zu begründen.

    Sie hat darüber hinaus nicht ansatzweise substantiiert vorgetragen, dass die nach dem Beschluss der Bundesnetzagentur vom 20. Februar 2008 und bei einer Ablehnung der Aussetzungsanträge in der vorliegenden Sache und im Verfahren 21 L 254/08 anzuwendenden Entgelte sie in eine so ungünstige wettbewerbliche Situation versetzten, dass sie mit solchen Kündigungen rechnen müsse und der Gewinn neuer Kunden aussichtslos erschiene oder zumindest erheblich erschwert werde.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2003 - 13 B 2407/02

    Telekommunikationsrechtliche Qualifizierung der Erhebung eines Entgelts in Form

    Auszug aus VG Köln, 29.02.2008 - 21 L 100/08
    Soweit § 131 Abs. 1 Satz 2 TKG die Zustellung der Entscheidungen der Beschlusskammer verlangt, hat das lediglich Bedeutung für die Rechtsmittelfrist, nicht aber für die formelle Rechtmäßigkeit der Regulierungsmaßnahme, vgl. zum Vorstehenden Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Juni 2003 - 13 B 2407/02 -, MMR 2003, 615, zu der gleichlautenden Vorschrift des ebenfalls das Verfahren der nachträglichen Entgeltregulierung betreffenden § 30 Abs. 3 TKG 1996.
  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

    Auszug aus VG Köln, 29.02.2008 - 21 L 100/08
    Um von der gesetzgeberischen Grundentscheidung abzuweichen, bedarf es indessen der Darlegung ganz besonderer individueller Umstände, wobei das Aussetzungsinteresse umso stärker zu bewerten ist, je schwerer die dem Betroffenen auferlegte Belastung wiegt und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirkt, Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Beschluss vom 14. April 2005 - 4 VR 1005/04 -, NVwZ 2005, 689 (690).
  • VG Köln, 04.04.2011 - 21 K 568/08
    Auszug aus VG Köln, 29.02.2008 - 21 L 100/08
    Der am 28. Januar 2008 gestellte Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage 21 K 568/08 gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vom 21. Januar 2008 ( ) anzuordnen, hat keinen Erfolg.
  • VG Köln, 04.04.2011 - 21 K 568/08

    Es liegen keine Umstände für ein missbräuchliches Bündelangebot eines Vertrags

    Durch Beschluss vom 29. Februar 2008 - 21 L 100/08 - ist der Antrag der Rechtsvorgängerin der Klägerin, die aufschiebende Wirkung der vorliegenden Klage anzuordnen, abgelehnt worden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und des Verfahrens 21 L 100/08 sowie der zu diesem Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgänge, die zum Gegenstand des vorliegenden Verfahrens gemacht worden sind, Bezug genommen.

    Dies hat die Kammer bereits im Beschluss vom 29. Februar 2008 - 21 L 100/08 -, auf dessen Begründung insoweit verwiesen wird, entschieden, und an dieser rechtlichen Bewertung wird nach erneuter Prüfung festgehalten.

    Die für diese Bewertung maßgeblichen Gründe hat die Kammer ebenfalls im bereits erwähnten Beschluss vom 29. Februar 2008 - 21 L 100/08 - dargelegt.

  • VG Köln, 29.02.2008 - 21 L 254/08

    Berechtigung der Bundesnetzagentur zur Erhebung von Entgelten für im Rahmen des

    Der Ausgang des dem vorliegenden Antrag zugrunde liegenden Hauptsacheverfahrens 21 K 1408/08 ist im Hinblick darauf als offen zu bewerten, dass der Bestand des angegriffenen Beschlusses vom 20. Februar 2008 davon abhängt, ob der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 21. Januar 2008, der Gegenstand des zugleich entschiedenen Verfahrens 21 L 100/08 und der noch anhängigen Klage 21 K 568/08 ist, im Hauptsacheverfahren der Aufhebung unterliegt.

    Hierzu hat die Kammer in ihrem Beschluss vom heutigen Tage 21 L 100/08 festgestellt, dass die Erfolgsaussichten der gegen den Beschluss vom 21. Januar 2008 gerichteten Klage nicht verlässlich abschätzbar seien und der Ausgang des Verfahrens daher offen sei.

    In Anbetracht des Umstandes, dass die Kammer durch unanfechtbaren Beschluss vom heutigen Tage in der Sache 21 L 100/08 es abgelehnt hat, die Aussetzung der Vollziehung des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 21. Januar 2008 anzuordnen, führte die hier beantragte Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 20. Februar 2008 dazu, dass die Antragstellerin gehindert wäre, für die von ihr nach Maßgabe des Vertrages über das Telekom Virtual Private Network Kommunen des Landes Rheinland-Pfalz (T-VPN Rh.-Pf.) und der im Rahmen dieses Vertrages abgeschlossenen Nutzerverträge" zu erbringenden Telekommunikationsleistungen Entgelte zu erheben.

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