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   VG Köln, 29.04.2015 - 21 L 2480/14   

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VG Köln, 29.04.2015 - 21 L 2480/14 (https://dejure.org/2015,10089)
VG Köln, Entscheidung vom 29.04.2015 - 21 L 2480/14 (https://dejure.org/2015,10089)
VG Köln, Entscheidung vom 29. April 2015 - 21 L 2480/14 (https://dejure.org/2015,10089)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Verpflichtung zur vorzeitigen Rückgabe von Frequenzen vorläufig gestoppt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verpflichtung zur vorzeitigen Rückgabe von Frequenzen vorläufig gestoppt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Köln, 10.06.2015 - 21 K 4205/14

    Marktdefinition, Marktanalyse, Beurteilungsspielraum, fiktiver Markt,

    Auszug aus VG Köln, 29.04.2015 - 21 L 2480/14
    Die aufschiebende Wirkung der Klage 21 K 4205/14 der Antragstellerin zu 1. wird angeordnet, soweit mit ihr Ziffern 1. und 2. des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 04. Juli 2014 - BK 1-13/002 - angefochten werden.

    Die Anträge der Antragstellerin zu 1., I. die aufschiebende Wirkung ihrer Klage 21 K 4205/14 gegen Ziffer 2. des Beschlusses der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vom 04. Juli 2014 - BK 1-13/002 - anzuordnen, hilfsweise, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage 21 K 4205/14 gegen Ziffern 1.bis 4. des Beschlusses der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vom 04. Juli 2014 - BK 1-13/002 - anzuordnen, höchst hilfsweise, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage 21 K 4205/14 gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vom 04. Juli 2014 - BK 1-13/002 - anzuordnen, II. die aufschiebende Wirkung ihrer Klage 21 K 4205/14 gegen Ziffer 4. des Beschlusses der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vom 04. Juli 2014 - BK 1-13/002 - anzuordnen, haben in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg; im Übrigen sind sie abzulehnen.

    Denn ein überwiegendes Interesse der Antragstellerin zu 1. an der Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Anfechtungsklage gegen Ziffer 2. des Beschlusses der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) vom 04. Juli 2014 besteht nicht, weil diese den Gegenstand des Hauptantrages im Verfahren 21 K 4205/14 bildende Klage (Klageantrag zu I. A. aus dem Klagebegründungsschriftsatz vom 09. Januar 2015) offensichtlich unbegründet ist.

    a) Die aufschiebende Wirkung der Klage 21 K 4205/14 ist anzuordnen, soweit mit dieser Klage die Ziffern 1. und 2. des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 04. Juli 2014 angefochten werden (Klageantrag zu I. B. aus dem Klagebegründungsschriftsatz vom 09. Januar 2015).

    b) Der erste Hilfsantrag zu Ziffer I. bleibt ohne Erfolg, soweit mit ihm die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage 21 K 4205/14 gegen Ziffern 3. und 4. des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 04. Juli 2014 begehrt wird .

    Soweit die Antragstellerin zu 1. mit dem Antrag zu II. schließlich die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage 21 K 4205/14 gegen Ziffer 4. des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 04. Juli 2014 (Klageantrag zu II.A. aus der Klagebegründungsschrift vom 09. Januar 2015) begehrt, kann dem aus den vorstehenden Gründen zu I. 1. b) bb) nicht entsprochen werden.

  • VG Köln, 10.06.2015 - 21 K 4151/14

    Marktdefinition, Marktanalyse, Festnetz, Anschluss, Verbindungen,

    Auszug aus VG Köln, 29.04.2015 - 21 L 2480/14
    Die aufschiebende Wirkung der Klage 21 K 4151/14 der Antragstellerin zu 2. wird angeordnet, soweit mit ihr jeweils die Ziffern 1. und 2. des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 04. Juli 2014 - BK 1-13/002 - und des Bescheides der Bundesnetzagentur vom 07. Oktober 2014 - BK 1-13/002 - angefochten werden.

    Die Anträge der Antragstellerin zu 2., I. die aufschiebende Wirkung ihrer Klage 21 K 4151/14 gegen Ziffer 2. der Beschlüsse der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vom 04. Juli 2014 - BK 1-13/002 - sowie vom 07. Oktober 2014 - BK 1-13/002 - anzuordnen, hilfsweise, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage 21 K 4151/14 gegen Ziffern 1.bis 4. der Beschlüsse der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vom 04. Juli 2014 - BK 1-13/002 - sowie vom 07. Oktober 2014 - BK 1-13/002 - anzuordnen, höchst hilfsweise, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage 21 K 4151/14 gegen die Beschlüsse der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vom 04. Juli 2014 - BK 1-13/002 - sowie vom 07. Oktober 2014 - BK 1-13/002 - anzuordnen, II. die aufschiebende Wirkung ihrer Klage 21 K 4151/14 gegen Ziffer 4. der Beschlüsse der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vom 04. Juli 2014 - BK 1-13/002 - sowie vom 07. Oktober 2014 - BK 1-13/002 - anzuordnen, haben in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg; im Übrigen sind sie abzulehnen.

  • BVerwG, 29.10.2008 - 6 C 38.07

    Wiederaufbau eines abgebrannten Putenmaststalles; kapazitätsbeschränkende

    Auszug aus VG Köln, 29.04.2015 - 21 L 2480/14
    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2008 - 6 C 38.07 -, Buchholz 442.066 § 10 TKG Nr. 2. = Juris, dort Rn. 61.
  • BVerwG, 28.01.2009 - 6 C 39.07
    Auszug aus VG Köln, 29.04.2015 - 21 L 2480/14
    Ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 28. Januar 2009 - 6 C 39.07 -, Buchholz 442.066 § 10 TKG Nr. 3 = Juris Rn. 44 m.w.N. .
  • BVerwG, 21.12.2011 - 4 C 12.10
    Auszug aus VG Köln, 29.04.2015 - 21 L 2480/14
    BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 4 C 12.10 -, BVerwGE 141, 293 = Juris, dort Rn. 7.
  • VG Köln, 10.06.2015 - 21 K 4151/14

    Überprüfung der Verteilung von Frequenznutzungsrechten im Bereich knapper

    Zur Begründung nimmt sie Bezug auf ihre Ausführungen im Verfahren 21 L 2480/14, in dem die Klägerin um Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen den angefochtenen Beschluss vom 04. Juli 2014 und die Entscheidung vom 07. Oktober 2014 nachgesucht hatte.

    Durch Beschluss vom 29. April 2015 - 21 L 2480/14 - hat die Kammer die aufschiebende Wirkung der vorliegenden Klage angeordnet, soweit mit ihr jeweils die Ziffern 1. und 2. des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 04. Juli 2014 und des Bescheides der Bundesnetzagentur vom 07. Oktober 2014 angefochten werden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und des Verfahrens 21 L 2480/14 sowie auf die zum letztgenannten Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgänge, die zum Gegenstand des vorliegenden Verfahrens gemacht worden sind, Bezug genommen.

    Hierzu hat die Kammer in ihrem Beschluss vom 29. April 2015 - 21 L 2480/14 - (S. 4 f.) ausgeführt:.

  • VG Köln, 10.06.2015 - 21 K 4205/14

    Formelle Rechtmäßigkeit einer Frequenznutzungserlaubnis für das Angebot von

    Zur Begründung nimmt sie Bezug auf ihre Ausführungen im Verfahren 21 L 2480/14, in dem die Klägerin um Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen den angefochtenen Beschluss vom 04. Juli 2014 nachgesucht hatte.

    Durch Beschluss vom 29. April 2015 - 21 L 2480/14 - hat die Kammer die aufschiebende Wirkung der vorliegenden Klage angeordnet, soweit mit ihr Ziffern 1. und 2. des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 04. Juli 2014 angefochten werden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und des Verfahrens 21 L 2480/14 sowie auf die zum letztgenannten Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgänge, die zum Gegenstand des vorliegenden Verfahrens gemacht worden sind, Bezug genommen.

    Hierzu hat die Kammer in ihrem Beschluss vom 29. April 2015 - 21 L 2480/14 - (S. 4 f.) ausgeführt:.

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