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   VG Köln, 30.01.2018 - 7 K 7275/14   

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VG Köln, 30.01.2018 - 7 K 7275/14 (https://dejure.org/2018,3652)
VG Köln, Entscheidung vom 30.01.2018 - 7 K 7275/14 (https://dejure.org/2018,3652)
VG Köln, Entscheidung vom 30. Januar 2018 - 7 K 7275/14 (https://dejure.org/2018,3652)
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  • BVerwG, 06.04.2016 - 3 C 10.14

    Cannabis; Medizinalhanf; Eigenanbau; Erlaubnis; Multiple Sklerose;

    Auszug aus VG Köln, 30.01.2018 - 7 K 7275/14
    Mit Beschluss vom 22.06.2015 wurde auf Antrag der Beteiligten das Ruhen des Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung des OVG NRW in den Verfahren 13 A 1802/14 u.a. oder bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Verfahren 3 C 10.14 angeordnet.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 06.04.2016 - 3 C 10.14 - entschieden, dass grundsätzlich ein Anspruch auf Erteilung einer Anbauerlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG zur medizinischen Selbstversorgung bestehen kann und die vom BfArM genannten Versagungsgründe diesem Anspruch nicht entgegenstehen.

    Der Schutzbereich dieser Grundrechte wird nach Auffassung der Gerichte auch berührt, wenn der Staat Maßnahmen ergreift, die verhindern, dass eine Krankheit geheilt oder gelindert werden kann, insbesondere indem er den Zugang zu prinzipiell verfügbaren Therapiemethoden versperrt, vgl. BVerwG, Urteil vom 19.05.2005 - 3 C 17.04 - , unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98 - zum Transplantationsgesetz; Urteil vom 06.04.2016 - 3 C 10.14 - ; OVG NRW, Urteil vom 11.06.2014 - 13 A 414/11 - ; Murswiek, in: Sachs, Grundgesetz, Kommentar, München 2009, Art. 2 Rn. 159 a.

    Diese Erwägungen waren zwar nicht geeignet, vor der Gesetzesänderung den einzig möglichen Zugang zur Eigentherapie im Wege einer Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG zu verhindern, vgl. BVerwG, Urteil vom 06.04.2016 - 3 C 10.14 - Rn. 33, 34; OVG NRW, Urteil vom 11.06.2014 - 13 A 414/11 - ; VG Köln, Urteil vom 22.07.2014 - 7 K 4447/11 - .

  • BVerwG, 19.05.2005 - 3 C 17.04

    Erwerb von Betäubungsmitteln; Erlaubnis zum Erwerb von Betäubungsmitteln;

    Auszug aus VG Köln, 30.01.2018 - 7 K 7275/14
    Der Schutzbereich dieser Grundrechte wird nach Auffassung der Gerichte auch berührt, wenn der Staat Maßnahmen ergreift, die verhindern, dass eine Krankheit geheilt oder gelindert werden kann, insbesondere indem er den Zugang zu prinzipiell verfügbaren Therapiemethoden versperrt, vgl. BVerwG, Urteil vom 19.05.2005 - 3 C 17.04 - , unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98 - zum Transplantationsgesetz; Urteil vom 06.04.2016 - 3 C 10.14 - ; OVG NRW, Urteil vom 11.06.2014 - 13 A 414/11 - ; Murswiek, in: Sachs, Grundgesetz, Kommentar, München 2009, Art. 2 Rn. 159 a.

    Die Anforderungen, die § 31 Abs. 6 SGB V an einen Anspruch auf Kostenerstattung stellt und die von den Krankenkassen zu prüfen sind - nämlich das Vorliegen einer schwerwiegenden Erkrankung, das Fehlen einer generellen oder individuellen Therapiealternative und eine mögliche positive Einwirkung auf das Beschwerdebild - entsprechen im Wesentlichen den Voraussetzungen, die zuvor im Wege einer verfassungskonformen Auslegung an das Vorliegen eines öffentlichen Interesses für eine Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG gestellt worden sind, vgl. BVerwG, Urteil vom 19.05.2005 - 3 C 17.04 - .

    Die Beklagte hat damit den vorhandenen mittelbaren Eingriff in die Grundrechtsgewährleistung des Art. 2 Abs. 2 GG in Form der bisherigen Zugangsbeschränkung beseitigt, vgl. BVerwG, Urteil vom 19.05.2005 - 3 C 17.04 - .

  • VG Köln, 22.07.2014 - 7 K 4447/11

    Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann in Einzelfällen genehmigt

    Auszug aus VG Köln, 30.01.2018 - 7 K 7275/14
    Am 25.07.2014 legte der Kläger unter Berufung auf die Rechtsprechung des VG Köln (Urteile vom 22.07.2014 - 7 K 4447/11 - u.a.) und des OVG NRW (Urteil vom 11.06.2014 - 13 A 414/11 - ) Widerspruch gegen den Bescheid ein.

    Diese Erwägungen waren zwar nicht geeignet, vor der Gesetzesänderung den einzig möglichen Zugang zur Eigentherapie im Wege einer Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG zu verhindern, vgl. BVerwG, Urteil vom 06.04.2016 - 3 C 10.14 - Rn. 33, 34; OVG NRW, Urteil vom 11.06.2014 - 13 A 414/11 - ; VG Köln, Urteil vom 22.07.2014 - 7 K 4447/11 - .

    Jedoch ist die kontrollierte Abgabe von Cannabis durch Apotheken auf ein Betäubungsmittelrezept das normale und vom BtMG vorgesehene Verfahren zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung mit Betäubungsmitteln, das auch bei cannabishaltigen Arzneimitteln durch die von Cannabis ausgehenden Gesundheitsgefahren gerechtfertigt wird, vgl. hierzu VG Köln, Urteil vom 22.07.2014 - 7 K 4447/11 - .

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2014 - 13 A 414/11

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Anbau, zur Einfuhr und zum Erwerb von

    Auszug aus VG Köln, 30.01.2018 - 7 K 7275/14
    Am 25.07.2014 legte der Kläger unter Berufung auf die Rechtsprechung des VG Köln (Urteile vom 22.07.2014 - 7 K 4447/11 - u.a.) und des OVG NRW (Urteil vom 11.06.2014 - 13 A 414/11 - ) Widerspruch gegen den Bescheid ein.

    Der Schutzbereich dieser Grundrechte wird nach Auffassung der Gerichte auch berührt, wenn der Staat Maßnahmen ergreift, die verhindern, dass eine Krankheit geheilt oder gelindert werden kann, insbesondere indem er den Zugang zu prinzipiell verfügbaren Therapiemethoden versperrt, vgl. BVerwG, Urteil vom 19.05.2005 - 3 C 17.04 - , unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98 - zum Transplantationsgesetz; Urteil vom 06.04.2016 - 3 C 10.14 - ; OVG NRW, Urteil vom 11.06.2014 - 13 A 414/11 - ; Murswiek, in: Sachs, Grundgesetz, Kommentar, München 2009, Art. 2 Rn. 159 a.

    Diese Erwägungen waren zwar nicht geeignet, vor der Gesetzesänderung den einzig möglichen Zugang zur Eigentherapie im Wege einer Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG zu verhindern, vgl. BVerwG, Urteil vom 06.04.2016 - 3 C 10.14 - Rn. 33, 34; OVG NRW, Urteil vom 11.06.2014 - 13 A 414/11 - ; VG Köln, Urteil vom 22.07.2014 - 7 K 4447/11 - .

  • BVerfG, 05.03.1997 - 1 BvR 1071/95

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Ablehnung der Kostenerstattung durch die

    Auszug aus VG Köln, 30.01.2018 - 7 K 7275/14
    Aus dem Sozialstaatsprinzip in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG sowie aus der Schutzpflicht des Staates für Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 GG kann ein Kostenerstattungsanspruch für nicht anerkannte Heilmittel nur ausnahmsweise in Fällen einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung oder einer zumindest wertungsgemäß vergleichbar schwerwiegenden Erkrankung (z.B. bei Verlust eines Sinnesorgans oder einer herausgehobenen Körperfunktion) abgeleitet werden, vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.06.2008 - 1 BvR 1665/07 - juris, Rn. 9 und 10; BVerfG, Beschluss vom 06.12.2005 - 1 BvR 347/98 - BVerfGE 115, 25, juris, Rn. 55 ff.; BVerfG, Beschluss vom 06.03.1997 - 1 BvR 1071/95 - juris, Rn. 8 ff.; BSG, Urteile vom 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R - juris und vom 27.03.2007 - B 1 KR 30/06 R - juris; VG Köln, Urteil vom 22.07.2014 - 7 K 447/11 - m.w.N.

    Der mit einer solchen Schutzpflicht verbundene grundrechtliche Anspruch ist im Hinblick auf die den zuständigen staatlichen Stellen einzuräumende weitere Gestaltungsfreiheit bei der Erfüllung der Schutzpflichten nur darauf gerichtet, dass die öffentliche Gewalt Vorkehrungen zum Schutz des Grundrechtes trifft, die nicht völlig ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, vgl. BVerfG, Beschluss vom 05.03.1997 - 1 BvR 1071/95 - juris Rn. 9 m.w.N.

  • VG Köln, 30.01.2018 - 7 K 2118/15

    Erteilung einer Erlaubnis zum Anbau von Hanfpflanzen zur medizinischen

    Auszug aus VG Köln, 30.01.2018 - 7 K 7275/14
    Im Übrigen hat das BfArM in anderen anhängigen Verfahren (z.B. 7 K 2118/15) substantiiert und unbestritten vorgetragen, dass die Importmengen im Verlauf des 2. Halbjahres 2017 deutlich von 42, 2 kg im Juli auf 285 kg im Dezember angestiegen sind.
  • BVerfG, 30.06.2008 - 1 BvR 1665/07

    Keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten durch die

    Auszug aus VG Köln, 30.01.2018 - 7 K 7275/14
    Aus dem Sozialstaatsprinzip in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG sowie aus der Schutzpflicht des Staates für Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 GG kann ein Kostenerstattungsanspruch für nicht anerkannte Heilmittel nur ausnahmsweise in Fällen einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung oder einer zumindest wertungsgemäß vergleichbar schwerwiegenden Erkrankung (z.B. bei Verlust eines Sinnesorgans oder einer herausgehobenen Körperfunktion) abgeleitet werden, vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.06.2008 - 1 BvR 1665/07 - juris, Rn. 9 und 10; BVerfG, Beschluss vom 06.12.2005 - 1 BvR 347/98 - BVerfGE 115, 25, juris, Rn. 55 ff.; BVerfG, Beschluss vom 06.03.1997 - 1 BvR 1071/95 - juris, Rn. 8 ff.; BSG, Urteile vom 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R - juris und vom 27.03.2007 - B 1 KR 30/06 R - juris; VG Köln, Urteil vom 22.07.2014 - 7 K 447/11 - m.w.N.
  • BSG, 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R

    Vertragsarzt - Verordnung von Fertigarzneimittel im Rahmen des Off-Label-Use -

    Auszug aus VG Köln, 30.01.2018 - 7 K 7275/14
    Aus dem Sozialstaatsprinzip in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG sowie aus der Schutzpflicht des Staates für Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 GG kann ein Kostenerstattungsanspruch für nicht anerkannte Heilmittel nur ausnahmsweise in Fällen einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung oder einer zumindest wertungsgemäß vergleichbar schwerwiegenden Erkrankung (z.B. bei Verlust eines Sinnesorgans oder einer herausgehobenen Körperfunktion) abgeleitet werden, vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.06.2008 - 1 BvR 1665/07 - juris, Rn. 9 und 10; BVerfG, Beschluss vom 06.12.2005 - 1 BvR 347/98 - BVerfGE 115, 25, juris, Rn. 55 ff.; BVerfG, Beschluss vom 06.03.1997 - 1 BvR 1071/95 - juris, Rn. 8 ff.; BSG, Urteile vom 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R - juris und vom 27.03.2007 - B 1 KR 30/06 R - juris; VG Köln, Urteil vom 22.07.2014 - 7 K 447/11 - m.w.N.
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus VG Köln, 30.01.2018 - 7 K 7275/14
    Aus dem Sozialstaatsprinzip in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG sowie aus der Schutzpflicht des Staates für Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 GG kann ein Kostenerstattungsanspruch für nicht anerkannte Heilmittel nur ausnahmsweise in Fällen einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung oder einer zumindest wertungsgemäß vergleichbar schwerwiegenden Erkrankung (z.B. bei Verlust eines Sinnesorgans oder einer herausgehobenen Körperfunktion) abgeleitet werden, vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.06.2008 - 1 BvR 1665/07 - juris, Rn. 9 und 10; BVerfG, Beschluss vom 06.12.2005 - 1 BvR 347/98 - BVerfGE 115, 25, juris, Rn. 55 ff.; BVerfG, Beschluss vom 06.03.1997 - 1 BvR 1071/95 - juris, Rn. 8 ff.; BSG, Urteile vom 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R - juris und vom 27.03.2007 - B 1 KR 30/06 R - juris; VG Köln, Urteil vom 22.07.2014 - 7 K 447/11 - m.w.N.
  • BSG, 27.03.2007 - B 1 KR 30/06 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf cannabinoidhaltige Arzneimittel zur

    Auszug aus VG Köln, 30.01.2018 - 7 K 7275/14
    Aus dem Sozialstaatsprinzip in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG sowie aus der Schutzpflicht des Staates für Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 GG kann ein Kostenerstattungsanspruch für nicht anerkannte Heilmittel nur ausnahmsweise in Fällen einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung oder einer zumindest wertungsgemäß vergleichbar schwerwiegenden Erkrankung (z.B. bei Verlust eines Sinnesorgans oder einer herausgehobenen Körperfunktion) abgeleitet werden, vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.06.2008 - 1 BvR 1665/07 - juris, Rn. 9 und 10; BVerfG, Beschluss vom 06.12.2005 - 1 BvR 347/98 - BVerfGE 115, 25, juris, Rn. 55 ff.; BVerfG, Beschluss vom 06.03.1997 - 1 BvR 1071/95 - juris, Rn. 8 ff.; BSG, Urteile vom 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R - juris und vom 27.03.2007 - B 1 KR 30/06 R - juris; VG Köln, Urteil vom 22.07.2014 - 7 K 447/11 - m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2015 - 13 A 1802/14

    Bewilligung ratenfreier Prozesskostenhilfe (PKH) unter Beiordnung eines

  • BVerfG, 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98

    Weitere erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Transplantationsgesetz

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