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VG Köln, 30.07.2014 - 3 K 6599/13 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines verbeamteten Lehrers auf dauerhafte Übertragung eines bewährten Rektorenamtes
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2006 - 6 A 1776/04
Auszug aus VG Köln, 30.07.2014 - 3 K 6599/13
Die Auffassung der Kammer steht nicht im Widerspruch zu dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vom 15.03.2006 und dem dieses bestätigenden Revisionsurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.03.2007, vgl. OVG NRW, Urteil vom 15.03.2006 - 6 A 1776/04 - und BVerwG, Urteil vom 22.03.2007 - 2 C 10/06 -.Anders als die Vorinstanz lässt die Entscheidung des OVG NRW explizit offen, ob das Fehlen einer besetzbaren Planstelle der Beamtin entgegengehalten werden kann, vgl. OVG NRW, Urteil vom 15.03.2006 - 6 A 1776/04 - juris Rz. 43.
- BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 11/07
Vergabe von Führungsämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit verfassungswidrig
Auszug aus VG Köln, 30.07.2014 - 3 K 6599/13
vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.05.2008 - 2 BvL 11/07 - juris Rz. 53.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2016 - 6 A 773/15
Probezeit; Erprobung; Führungserprobung; Beförderung; Statusamt; Dienstposten; …
Sie verweist zur weiteren Begründung auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 30. Juli 2014 (3 K 6599/13), das ebenfalls feststelle, dass es nach dem eindeutigen Wortlaut des § 22 Abs. 5 Satz 1 LBG NRW mit der festgestellten Bewährung keiner weiteren Voraussetzungen für die Übertragung des Amtes bedürfe. - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2016 - 6 A 635/15
Probezeit; Erprobung; Führungserprobung; Beförderung; Statusamt; Dienstposten; …
Er verweist zur weiteren Begründung auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 30. Juli 2014 (3 K 6599/13), das ebenfalls feststelle, dass es nach dem eindeutigen Wortlaut des § 22 Abs. 5 Satz 1 LBG NRW mit der festgestellten Bewährung keiner weiteren Voraussetzungen für die Übertragung des Amtes bedürfe.