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   VG Köln, 30.10.2014 - 1 K 2009/12   

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VG Köln, 30.10.2014 - 1 K 2009/12 (https://dejure.org/2014,80437)
VG Köln, Entscheidung vom 30.10.2014 - 1 K 2009/12 (https://dejure.org/2014,80437)
VG Köln, Entscheidung vom 30. Oktober 2014 - 1 K 2009/12 (https://dejure.org/2014,80437)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2009 - 7 A 146/08

    Beeinträchtigung eines faktischen reinen Wohngebiets durch die Lärmimmissionen

    Auszug aus VG Köln, 30.10.2014 - 1 K 2009/12
    Auf die Berufung der Kläger verpflichtete das OVG NRW durch rechtskräftiges Urteil vom 13.11.2009 (7 A 146/08) die Beklagte über die vom Verwaltungsgericht ausgesprochenen Verpflichtungen hinaus, über den Antrag der Kläger vom 22.01.2004 über ein weiteres bauaufsichtliches Einschreiten gegen den Betrieb der von der Beigeladenen betriebenen Gaststätte I. unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden und wies die Klage im Übrigen ab.

    Nach Rechtskraft des Urteils des OVG NRW im Verfahren 7 A 146/08 ließen die Kläger bei der Beklagten am 04.10.2010 den Erlass einer entsprechenden Ordnungsverfügung unter Hinweis auf andauernde Lärmbelästigungen durch den "I. " anmahnen.

    Auf einen Antrag der Kläger auf Vollstreckung aus dem Urteil des OVG NRW vom 13.11.2009 - 7 A 146/08 - gab das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 31.08.2012 - 11 M 27/11 - der Beklagten auf, den Betrieb jeglicher Außengastronomie einschließlich sogenannter seltener Ereignisse im Zusammenhang mit dem Betrieb der Gaststätte I. täglich nach 22:00 Uhr zu untersagen.

    Das OVG NRW änderte mit Beschluss vom 15.05.2013 - 7 E 954/12 - den Beschluss des Verwaltungsgerichts dahingehend ab, dass der Beklagten ein Zwangsgeld für den Fall angedroht wurde, dass sie ihrer Verpflichtung aus der Entscheidung des OVG NRW vom 13.11.2009 - 7 A 146/08 - hinsichtlich der Beschränkung des Betriebs der Beigeladenen zur Nachtzeit nicht bis zum 30.06.2013 nachkomme.

    "Das Verwaltungsgericht hat den weiteren Vollstreckungsantrag der Vollstreckungsgläubiger abgelehnt und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, die Vollstreckungsschuldnerin sei ihrer Verpflichtung aus dem rechtskräftigen Bescheidungsurteil des Senats vom 13. November 2009 - 7 A 146/08 - unter Beachtung des Senatsbeschlusses vom 15. Mai 2013 - 7 E 954/12 - mit den erlassenen Ordnungsverfügungen in ausreichendem Maße nachgekommen.

    Die damit zusammenhängenden Fragen sind allerdings bereits in den Gründen des Beschlusses des Senats vom 15. Mai 2013 - 7 E 954/12 - beantwortet worden; danach ist durch die bis dahin erlassenen Anordnungen der Vollstreckungsschuldnerin die Einhaltung der aus dem Senatsurteil vom 13. November 2009 - 7 A 146/08 - folgenden Vorgaben für die Bescheidung des Anspruchs der Vollstreckungsgläubiger auf bauaufsichtliches Einschreiten hinsichtlich des Tagesbetriebs hinreichend sichergestellt.

    Hinsichtlich des Nachtbetriebs teilt der Senat ebenfalls die Einschätzung des Verwaltungsgerichts, dass die Vollstreckungsschuldnerin mit dem Erlass der Ordnungsverfügungen, zuletzt der Verfügung vom 28. Juni 2013, das zur Umsetzung der Vorgaben des rechtskräftigen Bescheidungsurteils des Senats im Verfahren - 7 A 146/08 - Erforderliche getan hat.

    Der Senat vermag nicht zu erkennen, dass die Vorgaben zur Betriebsweise der Gaststätte nach 22.00 Uhr - deren Beachtung vorausgesetzt - unzureichend sind, um der Vollstreckungsverpflichtung aus dem Urteil vom 13. November 2009 - 7 A 146/08 - zu genügen.

    Entsprechendes gälte für Ansprüche auf Erlass weiterer Verfügungen oder auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über deren Erlass, die sich aus Änderungen des dem Senatsurteil vom 13. November 2009 - 7 A 146/08 - zugrunde liegenden Sachverhalts ergeben könnten.".

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2014 - 7 E 1008/13

    Sicherstellung der Einhaltung der maßgeblichen Immissionsrichtwerte beim Betrieb

    Auszug aus VG Köln, 30.10.2014 - 1 K 2009/12
    Die hiergegen erhobene Beschwerde wies das OVG NRW mit Beschluss vom 25.04.2014 - 7 E 1008/13 - zurück.

    Zur Begründung trägt sie vor, nach den Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln in dem Verfahren 11 M 29/13 sowie des OVG NRW in dem Verfahren 7 E 1008/13 stelle der heutige Betrieb der Beigeladenen sicher, dass die anwendbaren Beurteilungspegel insbesondere in der Nachtzeit von 40 dB(A) eingehalten werde.

    Insofern hat das OVG NRW mit unanfechtbarem Beschluss vom 25.04.2014 - 7 E 1008/13 - ausgeführt:.

  • BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 72.86

    Baurechtliche Genehmigung - Immissionen - Auflage - Gaststättenerlaubnis -

    Auszug aus VG Köln, 30.10.2014 - 1 K 2009/12
    vgl. zur baurechtlichen Bindung im Verhältnis zur Gaststättenerlaubnis BVerwG, Urteil vom 04.10.1988 - 1 C 72.86 -.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 04.10.1988 - 1 C 72.86 -:.

  • VG Gießen, 23.01.2001 - 8 G 3077/00

    Gaststättenerlaubnis - zur Beurteilung von Gaststättenlärm; hier: Biergarten

    Auszug aus VG Köln, 30.10.2014 - 1 K 2009/12
    vgl. VG Gießen, Beschluss vom 23.01.2001 - 8 G 3077/00 -, Rdnr. 10, juris; ebenso Metzner, GastR § 4 Rdnr. 367.
  • VG Gießen, 02.07.2004 - 8 G 2673/04

    Zumutbarkeit von Lärmimmissionen bei seltener Festveranstaltung

    Auszug aus VG Köln, 30.10.2014 - 1 K 2009/12
    VGH Kassel, Beschluss vom 8.10.1996 - 14 TG 3852/96 - und Urteil vom 25.02.2005 - 2 UE 2890/04 - OVG Koblenz, Urteil vom 14.09.2004 - 6 A 10949/94 - VG Gießen, Beschluss vom 2.07.2004 - 8 G 2673/04 -.
  • BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84

    Zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bergrechts, des Baurechts und des

    Auszug aus VG Köln, 30.10.2014 - 1 K 2009/12
    Welche Behörde die insoweit maßgebliche Entscheidung zu treffen hat, ist - entsprechend den Grundsätzen, die das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 74, 315 ) in einem ähnlichen Fall von Zuständigkeitskonkurrenz entwickelt hat - danach zu bestimmen, zu welchem in die originäre Zuständigkeit der beteiligten Behörden fallenden Regelungsgegenstand der stärkere Bezug besteht.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.1998 - 11 A 11942/96

    Schädliche Umwelteinwirkung; Drittschützende Wirkung; Gaststättenerlaubnis

    Auszug aus VG Köln, 30.10.2014 - 1 K 2009/12
    vgl. etwa OVG Koblenz, Urteil vom 04.02.1998 - 11 A 11942/96 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1992 - 4 A 2033/90

    Gewerberecht: Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Schank- und

    Auszug aus VG Köln, 30.10.2014 - 1 K 2009/12
    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen - OVG NRW -, Urteil vom 09.12.1992 - 4 A 2033/90 -.
  • VGH Hessen, 08.10.1996 - 14 TG 3852/96

    Rechtsschutz eines Nachbarn gegen gaststättenrechtliche Gestattung und

    Auszug aus VG Köln, 30.10.2014 - 1 K 2009/12
    VGH Kassel, Beschluss vom 8.10.1996 - 14 TG 3852/96 - und Urteil vom 25.02.2005 - 2 UE 2890/04 - OVG Koblenz, Urteil vom 14.09.2004 - 6 A 10949/94 - VG Gießen, Beschluss vom 2.07.2004 - 8 G 2673/04 -.
  • BVerwG, 11.02.1977 - 4 C 9.75

    Beiladung der Gemeinde im Verwaltungsstreitverfahren wegen

    Auszug aus VG Köln, 30.10.2014 - 1 K 2009/12
    Sind die von einer Gaststätte typischerweise zu erwartenden Belästigungen nach der Art des Baugebiets zumutbar im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO, so bedeutet dies zugleich, daß es sich dabei nicht um schädliche Umwelteinwirkungen oder sonstige erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 3 GastG handelt (zur Unzumutbarkeit als Kriterium für die immissionsschutzrechtliche Erheblichkeit von Belästigungen vgl. BVerwGE 68, 62 ; Urteil vom 11. Februar 1977 - BVerwG 4 C 9.75 - NJW 1978, 64 = GewArch 1977, 168).
  • BVerwG, 07.10.1983 - 7 C 44.81

    Glockenläuten

  • VGH Hessen, 25.02.2005 - 2 UE 2890/04

    Zumutbarkeit von Freizeitlärm; Volksfest

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