Rechtsprechung
   VG Köln, 31.05.2016 - 7 K 3695/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,14366
VG Köln, 31.05.2016 - 7 K 3695/15 (https://dejure.org/2016,14366)
VG Köln, Entscheidung vom 31.05.2016 - 7 K 3695/15 (https://dejure.org/2016,14366)
VG Köln, Entscheidung vom 31. Mai 2016 - 7 K 3695/15 (https://dejure.org/2016,14366)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,14366) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2016 - 13 B 28/16

    Objektiv-rechtliche Natur der Vorschriften des Arzneimittelgesetzes über die

    Auszug aus VG Köln, 31.05.2016 - 7 K 3695/15
    OVG NRW, Beschluss vom 07.04.2016 - 13 B 28/16 - Beschluss der Kammer vom 14.12.2015 - 7 L 2067/15 -.

    Nicht geschützt sind hingegen die Aufrechterhaltung einer bestimmten Stellung im Wettbewerb oder bestimmte in der Zukunft liegende Chancen und Verdienstmöglichkeiten, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 07.04.2016 - 13 B 28/16 - mit Hinweisen zur Rspr. des BVerfG.

  • VG Köln, 31.05.2016 - 7 K 3694/15

    Anforderungen an die Kennzeichnung von Arzneimitteln im Hinblick auf eine

    Auszug aus VG Köln, 31.05.2016 - 7 K 3695/15
    Die Vermarktung in Deutschland erfolgt durch die Klägerin im Parallelverfahren 7 K 3694/15 im Mitvertrieb.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte einschließlich der von den Beteiligten übersandten Anlagen sowie auf die im Verfahren 7 K 3694/15 beigezogenen Verwaltungsvorgänge des BfArM Bezug genommen.

  • BGH, 02.12.2015 - I ZR 239/14

    Markenrechtsschutz: Parallelimport eines Arzneimittels mit durch Verwaltungsakt

    Auszug aus VG Köln, 31.05.2016 - 7 K 3695/15
    Sollte - wofür aus vorläufiger Bewertung der Kammer wenig spricht - wirklich eine Markenrechtsverletzung vorliegen, so verbleibt der Klägerin auch nach dem nunmehr vorgelegten Urteil des BGH vom 02.12.2015 - I ZR 239/14 - der ordentliche Rechtsweg.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht