Rechtsprechung
VG Karlsruhe, 01.02.2005 - 5 K 1024/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Kein Verlustausgleich, Verlustvortrag oder Verlustrücktrag im Rahmen der Beitragsveranlagung zum Rechtsanwaltsversorgungswerk
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung von Versorgungsbeiträgen für einen Rechtsanwalt; Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses des abschnittsübergreifenden Verlustausgleichs auf Grund der Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte Baden-Württemberg; Bemessungsgrundlage für den nach der ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2005, 3443
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BSG, 16.05.2001 - B 5 RJ 46/00 R
Witwenrente - Einkommensanrechnung - selbständige Tätigkeit - Gewerbebetrieb - …
Auszug aus VG Karlsruhe, 01.02.2005 - 5 K 1024/03
Der Verlustabzug nach § 10d EStG zählt nicht zu den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts (BSGE 88, 117).Diese dienen der Durchsetzung des Prinzips der (Jahres-)Abschnittsbesteuerung, während der Verlustabzug das Gegenteil, nämlich die Durchbrechung des Prinzips ermöglicht (BSGE 88, 117;… Seewald in Kasseler Kommentar zum SGB, 44. Erg.-Lief. Rnr. 14 zu § 15 SGB IV).
- BSG, 09.09.1993 - 5 RJ 60/92
Gewerbebetrieb - Einkünfte - Verlustabzug
Auszug aus VG Karlsruhe, 01.02.2005 - 5 K 1024/03
Der Senat präzisiert insoweit seine im Urteil vom 9. September 1993 - 5 RJ 60/92 - (BSGE 73, 77 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 9) vertretene Rechtsauffassung. - BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86
Arbeitsförderungsgesetz 1981
Auszug aus VG Karlsruhe, 01.02.2005 - 5 K 1024/03
Das abschnittsübergreifende Nettoprinzip ist Ausdruck der materiellen Richtigkeit des Steueranspruchs, der an der Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen ausgerichtet sein muß, um nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz und das Rechtsstaatsprinzip zu verstoßen (BVerfG Beschluß vom 23. Januar 1990 - 1 BvL 44/86 ua - BVerfGE 81, 228, 236 f mwN).
- BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87
Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern
Auszug aus VG Karlsruhe, 01.02.2005 - 5 K 1024/03
Das abschnittsübergreifende Nettoprinzip ist Ausdruck der materiellen Richtigkeit des Steueranspruchs, der an der Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen ausgerichtet sein muß, um nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz und das Rechtsstaatsprinzip zu verstoßen (BVerfG Beschluß vom 23. Januar 1990 - 1 BvL 44/86 ua - BVerfGE 81, 228, 236 f mwN). - BVerfG, 22.07.1991 - 1 BvR 313/88
Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des steuerrechtlichen Verlustvortrags auf …
Auszug aus VG Karlsruhe, 01.02.2005 - 5 K 1024/03
Zwischen beiden schafft der Gesetzgeber durch § 10d EStG in seinen jeweiligen Fassungen im Rahmen seines Gestaltungsspielraums, der auch konjunkturelle Belange berücksichtigen kann, den notwendigen Ausgleich (BVerfG Beschluß vom 22. Juli 1991 - 1 BvR 3138/89 - DStR 1991, 1278, 1279). - VGH Baden-Württemberg, 05.02.1991 - 9 S 332/90
Rechtsanwaltsversorgung - keine Veranlagung nach dem aktuellen Einkommen
Auszug aus VG Karlsruhe, 01.02.2005 - 5 K 1024/03
Der Satzungsgeber ging von der Vermutung aus, dass sich die Einkommensverhältnisse der großen Mehrheit der Beitragspflichtigen über die Jahre hinweg nicht wesentlich ändern und eine tiefgreifende Veränderung die Ausnahme bildet (VGH Bad.-Württ., Urt. vom 05.02.1991 - 9 S 332/90 - zur Abweichung des § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 RAVwS vom Prinzip der Gegenwartsveranlagung). - BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvL 5/81
Verfassungsmäßigkeit des § 26 Abs. 1 Satz 2 EStG
Auszug aus VG Karlsruhe, 01.02.2005 - 5 K 1024/03
Dient der Grundsatz der Abschnittsbesteuerung der Überschaubarkeit und Klarheit bezüglich des Sachverhalts und der anzuwendenden Vorschriften (vgl BVerfG Beschluß vom 3. Juni 1987 - 1 BvL 5/81 - BVerfGE 75, 361, 367 f) und damit der Rechtssicherheit und Verwaltungspraktikabilität, hat der Verlustabzug nach § 10d EStG die teilweise Verwirklichung des Grundsatzes des abschnittsübergreifenden Nettoprinzips zum Ziel. - VGH Baden-Württemberg, 09.02.1999 - 9 S 2177/98
Rechtsanwaltsversorgungswerk: Bemessungsgrundlage für den Beitragssatz bei …
Auszug aus VG Karlsruhe, 01.02.2005 - 5 K 1024/03
Die Bemessungsgrundlage für den nach der Rechtsanwaltsversorgungssatzung zu erhebenden Versorgungsbeitrag verweist somit auf das Recht der Sozialversicherung, da sie ebenso wie dieses die Begriffe Arbeitseinkommen und Arbeitsentgelt verwendet und dabei auf die Definitionen der §§ 14 und 15 SGB IV verweist (VGH Bad.-Württ., Urt. vom 09.02.1999 - 9 S 2177/98-).