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   VG Karlsruhe, 01.03.2002 - 9 K 388/02   

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https://dejure.org/2002,19413
VG Karlsruhe, 01.03.2002 - 9 K 388/02 (https://dejure.org/2002,19413)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.03.2002 - 9 K 388/02 (https://dejure.org/2002,19413)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. März 2002 - 9 K 388/02 (https://dejure.org/2002,19413)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Anliegergebrauch: Straßensperre - Auswirkung auf Gewerbebetrieb

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung einer Sperrung der Landstrasse L 1132; Voraussetzungen für ein qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis; Rechtmäßigkeit einer verkehrsrechtlichen Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99

    Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des

    Auszug aus VG Karlsruhe, 01.03.2002 - 9 K 388/02
    Maßgebend ist, was aus dem Grundstück unter Berücksichtigung der Rechtslage und der tatsächlichen Gegebenheiten als anerkennenswertes Bedürfnis hervorgeht (BVerwG, Beschl. v. 11.05.1999, NVwZ 1999, 1341).

    Ein Anspruch auf den Fortbestand einer Verkehrsverbindung, die für eine bestimmte Grundstücksnutzung von besonderem Vorteil ist, besteht nicht (BVerwG, Urt. v. 11.05.1999, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.09.1993, VBlBW 1994, 314).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.1993 - 5 S 2092/92

    Beschränkung des Anliegerrechts auf Zufahrt zum eigenen Grundstück durch

    Auszug aus VG Karlsruhe, 01.03.2002 - 9 K 388/02
    Ein Anspruch auf den Fortbestand einer Verkehrsverbindung, die für eine bestimmte Grundstücksnutzung von besonderem Vorteil ist, besteht nicht (BVerwG, Urt. v. 11.05.1999, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.09.1993, VBlBW 1994, 314).
  • BVerwG, 20.07.1989 - 9 B 185.89

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch Ablehnung der Beiziehung von

    Auszug aus VG Karlsruhe, 01.03.2002 - 9 K 388/02
    Für vorbeugenden Rechtsschutz ist dort kein Raum, wo und solange der Betroffene in zumutbarer Weise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz - einschließlich der Verfahren nach §§ 80 Abs. 5 und 123 VwGO - verwiesen werden kann (BVerwG, Beschl. v. 20.09.1989 - 9 B 185.89 - m.w.N; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.07.1993 - 5 S 1112/93).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.1993 - 5 S 1112/93

    Vorbeugender Rechtsschutz gegen kraft Gesetzes sofort vollziehbare

    Auszug aus VG Karlsruhe, 01.03.2002 - 9 K 388/02
    Für vorbeugenden Rechtsschutz ist dort kein Raum, wo und solange der Betroffene in zumutbarer Weise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz - einschließlich der Verfahren nach §§ 80 Abs. 5 und 123 VwGO - verwiesen werden kann (BVerwG, Beschl. v. 20.09.1989 - 9 B 185.89 - m.w.N; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.07.1993 - 5 S 1112/93).
  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs.

    Auszug aus VG Karlsruhe, 01.03.2002 - 9 K 388/02
    Für den danach statthaften Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist der Antragsteller auch antragsbefugt im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO, da er als Anlieger der Ö. Straße und Inhaber eines eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs, der eine Zufahrt zur Ö. Straße besitzt, zumindest geltend machen kann, durch das Straßenbauamt bei der verkehrsrechtlichen Anordnung in seinem Recht auf ermessensfehlerfreie Abwägung seiner Interessen mit den Interessen der Allgemeinheit verletzt worden zu sein (BVerwG, Urt. v. 27.01.1993, BVerwGE 92, 32).
  • VG Lüneburg, 01.10.2014 - 2 B 71/14

    Bauaufsichtliches Einschreiten; Ermessensreduzierung auf Null; Nachbar;

    Ein Anspruch auf den Fortbestand einer Verkehrsverbindung, die für eine bestimmte Grundstücksnutzung von besonderem Vorteil ist, besteht ebenso wenig wie ein Anspruch auf Gewährleistung von Bequemlichkeit oder Leichtigkeit der Zu- und Abfahrt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.01.1993 - 11 C 35/92 -, a. a. O., Urt. v. 06.08.1982 - BVerwG 4 C 58.80 -, NJW 1983, 770; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.09.1993, VBlBW 1994, 314; VG Karlsruhe, Beschl. v. 01.03.2002 - 9 K 388/02 -, Juris).
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