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   VG Karlsruhe, 01.03.2017 - 4 K 2840/16   

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VG Karlsruhe, 01.03.2017 - 4 K 2840/16 (https://dejure.org/2017,6152)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.03.2017 - 4 K 2840/16 (https://dejure.org/2017,6152)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. März 2017 - 4 K 2840/16 (https://dejure.org/2017,6152)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 3 Abs 1 GG, Art 3 Abs 3 GG, Art 4 Abs 1 GG, § 4 Abs 3 RuStAG, § 8 RuStAG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbürgerung; Vermeidung von Mehrstaatigkeit; Erbrechtsbeschränkungen; verfassungskonforme Auslegung; Gewissenskonflikt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einbürgerungswilliger Bosnier muss seine Staatsangehörigkeit aufgeben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Einbürgerung setzt Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit voraus - Bosnier entstehen durch Aufgabe der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit keine erheblichen Nachteile

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 9.10

    Anspruch auf Einbürgerung; Einbürgerung; Einbürgerungsanspruch;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 01.03.2017 - 4 K 2840/16
    Diese Regelung schließt aus, vom Einbürgerungsbewerber zu verlangen, die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband durch Hinnahme erheblicher Nachteile zu "erkaufen" (BVerwG, Urteil vom 30.06.2010 - 5 C 9/10 - juris Rn. 30).

    Dies gilt sowohl für die Bezeichnung der drohenden Nachteile nach Grund und voraussichtlicher Höhe als auch für die Wahrscheinlichkeit, mit der diese bei Aufgabe der Staatsangehörigkeit einzutreten drohen, und die Unmöglichkeit, entstehende Nachteile gegebenenfalls durch zumutbare Maßnahmen abwenden oder begrenzen zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.06.2010 - 5 C 9/10 - juris Rn. 31; BayVGH, Urteil vom 15.07.2014 - 5 B 12.2271 - juris Rn. 26; OVG NRW, Urteil vom 18.08.2010 - 19 A 2607/07 - juris Rn. 41; Urteil vom 26.11.2009 - 19 A 1448/07 - juris Rn. 58).

    b) Ob von dem Erfordernis der Aufgabe oder des Verzichts der bisherigen Staatsangehörigkeit grundsätzlich auch nach § 12 Abs. 1 Satz 1 StAG abgesehen werden kann, obwohl keine der in § 12 Abs. 1 Satz 2 StAG aufgezählten Fallgruppen einschlägig ist, kann dahingestellt bleiben (für eine abschließende Regelung durch § 12 Abs. 1 Satz 2 StAG: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.11.1991 - 13 S 1627/90 - juris Rn. 26; OVG NRW, Urteil vom 16.09.1997 - 25 A 1816/96 - juris Rn. 12 ff.; Hailbronner, in ders./Renner/Maaßen, StAG, 5. Aufl. 2010, § 12 StAG Rn. 8, 10; für ein Verständnis des § 12 Abs. 1 Satz 1 StAG als Auffang-Generalklausel: Berlit in: Fritz/Vormeier, GK StAR, § 12 StAG Rn. 23 ff. mwN; offen gelassen etwa BVerwG, Urteil vom 30.06.2010 - 5 C 9/10 - juris Rn. 37; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.01.2014 - 1 S 923/13 - juris Rn. 56).

    Hierbei sind, wie sich aus dem Wortlaut von § 12 Abs. 1 Satz 1 StAG ("besonders schwierigen Bedingungen") ergibt, hohe Anforderungen zu stellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.06.2010 - 5 C 9/10 - juris Rn. 37).

  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 01.03.2017 - 4 K 2840/16
    Doppelte und mehrfache Staatsangehörigkeit wird innerstaatlich und international als ein Übel betrachtet, das sowohl im Interesse der Staaten wie im Interesse der Bürger nach Möglichkeit vermieden oder beseitigt werden sollte (vgl. BVerfG, Senatsbeschluss vom 21.05.1974 - 1 BvL 22/71, 1 BvL 21/72 - juris Rn. 110; Kammerbeschluss vom 16.09.1990 - 2 BvR 1864/88 - juris Rn. 3, 5; Kammerbeschluss vom 08.12.2006 - 2 BvR 1339/06 - juris Rn. 14).

    Alle diese Schwierigkeiten verstärken sich bei Personen, die nicht nur zwei, sondern noch mehr Staaten angehören (BVerfG, Senatsbeschluss vom 21.05.1974 - 1 BvL 22/71, 1 BvL 21/72 - juris Rn. 111).

    Die Belastung des Einzelnen hängt aber wesentlich von dem jeweiligen innerstaatlichen Recht einschließlich etwaiger von den Heimatstaaten abgeschlossener zwischenstaatlicher Abkommen ab (BVerfG, Senatsbeschluss vom 21.05.1974, aaO, Rn. 112).

  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus VG Karlsruhe, 01.03.2017 - 4 K 2840/16
    Als Gewissensentscheidung ist jede ernste sittliche, das heißt an den Kategorien von "Gut" und "Böse" orientierte Entscheidung anzusehen, die der Einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend erfährt, so dass er gegen sie nicht ohne erste Gewissensnot handeln könnte (vgl. nur BVerfG, Senatsentscheidung vom 20.12.1960 - 1 BvL 21/60 - juris Rn. 30; Urteil vom 24.04.1985 - 2 BvF 2/83 - juris Rn. 198).

    Die Frage, wie es zu der Gewissensentscheidung gekommen ist, d. h. vor allem, welche geistigen Einflüsse auf das Gewissen gewirkt haben, ist nur zulässig, soweit davon die Feststellung abhängt, ob wirklich eine "Gewissens"-Entscheidung vorliegt (vgl. BVerfG, Senatsentscheidung vom 20.12.1960 - 1 BvL 21/60 - juris Rn. 31).

  • VGH Bayern, 15.07.2014 - 5 B 12.2271

    § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 StAG setzt einen erheblichen wirtschaftlichen Nachteil

    Auszug aus VG Karlsruhe, 01.03.2017 - 4 K 2840/16
    Dies gilt sowohl für die Bezeichnung der drohenden Nachteile nach Grund und voraussichtlicher Höhe als auch für die Wahrscheinlichkeit, mit der diese bei Aufgabe der Staatsangehörigkeit einzutreten drohen, und die Unmöglichkeit, entstehende Nachteile gegebenenfalls durch zumutbare Maßnahmen abwenden oder begrenzen zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.06.2010 - 5 C 9/10 - juris Rn. 31; BayVGH, Urteil vom 15.07.2014 - 5 B 12.2271 - juris Rn. 26; OVG NRW, Urteil vom 18.08.2010 - 19 A 2607/07 - juris Rn. 41; Urteil vom 26.11.2009 - 19 A 1448/07 - juris Rn. 58).

    Berücksichtigungsfähig sind nur Nachteile, die "bei", also in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit entstehen (BayVGH, Urteil vom 15.07.2014 - 5 B 12.2271 - juris Rn. 26).

  • BVerfG, 16.09.1990 - 2 BvR 1864/88

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Forderung nach Aufgabe der bisherigen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 01.03.2017 - 4 K 2840/16
    Doppelte und mehrfache Staatsangehörigkeit wird innerstaatlich und international als ein Übel betrachtet, das sowohl im Interesse der Staaten wie im Interesse der Bürger nach Möglichkeit vermieden oder beseitigt werden sollte (vgl. BVerfG, Senatsbeschluss vom 21.05.1974 - 1 BvL 22/71, 1 BvL 21/72 - juris Rn. 110; Kammerbeschluss vom 16.09.1990 - 2 BvR 1864/88 - juris Rn. 3, 5; Kammerbeschluss vom 08.12.2006 - 2 BvR 1339/06 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 03.02.1988 - 6 C 3.86

    Kriegsdienstverweigerung - Gewissensgründe - Fiktive Kriegerische Situation -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 01.03.2017 - 4 K 2840/16
    Es muss hierbei erkennbar sein, dass es sich um eine nach außen tretende, rational mitteilbare und intersubjektiv nachvollziehbare Tiefe, Ernsthaftigkeit und absolute Verbindlichkeit einer Selbstbestimmung handelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.02.1988 - 6 C 3/86 - juris Rn. 15; BAG, Urteil vom 24.05.1989 - 2 AZR 285/88 - juris Rn. 48).
  • BAG, 24.05.1989 - 2 AZR 285/88

    Kündigung eines Arbeitnehmers, der die Arbeit aus Gewissensgründen verweigert

    Auszug aus VG Karlsruhe, 01.03.2017 - 4 K 2840/16
    Es muss hierbei erkennbar sein, dass es sich um eine nach außen tretende, rational mitteilbare und intersubjektiv nachvollziehbare Tiefe, Ernsthaftigkeit und absolute Verbindlichkeit einer Selbstbestimmung handelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.02.1988 - 6 C 3/86 - juris Rn. 15; BAG, Urteil vom 24.05.1989 - 2 AZR 285/88 - juris Rn. 48).
  • BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 1339/06

    Verfassungsbeschwerde gegen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 25

    Auszug aus VG Karlsruhe, 01.03.2017 - 4 K 2840/16
    Doppelte und mehrfache Staatsangehörigkeit wird innerstaatlich und international als ein Übel betrachtet, das sowohl im Interesse der Staaten wie im Interesse der Bürger nach Möglichkeit vermieden oder beseitigt werden sollte (vgl. BVerfG, Senatsbeschluss vom 21.05.1974 - 1 BvL 22/71, 1 BvL 21/72 - juris Rn. 110; Kammerbeschluss vom 16.09.1990 - 2 BvR 1864/88 - juris Rn. 3, 5; Kammerbeschluss vom 08.12.2006 - 2 BvR 1339/06 - juris Rn. 14).
  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

    Auszug aus VG Karlsruhe, 01.03.2017 - 4 K 2840/16
    Eine Unterscheidung anhand der Staatsangehörigkeit unterliegt daher nicht dem strengen Differenzierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG (vgl. BVerfG, Senatsbeschluss vom 07.02.2012 - 1 BvL 14/07 - juris Rn. 46 mwN).
  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

    Auszug aus VG Karlsruhe, 01.03.2017 - 4 K 2840/16
    Als Gewissensentscheidung ist jede ernste sittliche, das heißt an den Kategorien von "Gut" und "Böse" orientierte Entscheidung anzusehen, die der Einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend erfährt, so dass er gegen sie nicht ohne erste Gewissensnot handeln könnte (vgl. nur BVerfG, Senatsentscheidung vom 20.12.1960 - 1 BvL 21/60 - juris Rn. 30; Urteil vom 24.04.1985 - 2 BvF 2/83 - juris Rn. 198).
  • BVerfG, 28.04.1965 - 1 BvR 346/61

    Neuapostolische Kirche

  • BVerfG, 05.03.1968 - 1 BvR 579/67

    Zeugen Jehovas

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.1997 - 25 A 1816/96

    Mehrstaatigkeit ; Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit; Regelbeispiele

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2009 - 19 A 1448/07

    Anspruch eines russischen Staatsangehörigen auf Einbürgerung unter Hinnahme von

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.1991 - 13 S 1627/90

    Anspruch auf Einbürgerung - Zu den Voraussetzungen des Antrags auf Entlassung aus

  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2014 - 1 S 923/13

    Einbürgerung von Ausländern; Vertretenmüssen eines die Unterhaltssicherung

  • BVerfG, 30.06.1988 - 2 BvR 701/86

    Totalverweigerung I

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2010 - 19 A 2607/07

    Ermessensfähigkeit der Genehmigungsentscheidung über die Beibehaltung der

  • BVerwG, 21.06.2005 - 2 WD 12.04

    Befehl; Gehorsam; Unverbindlichkeit von Befehlen; Gewissensfreiheit;

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2018 - 12 S 996/18

    Einbürgerung; Vermeidung von Mehrstaatigkeit; Gewissensgründe

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 1. März 2017 - 4 K 2840/16 - wird zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 1. März 2017 - 4 K 2840/16 - hat das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt: Der Kläger habe keinen Anspruch auf Einbürgerung nach § 10 StAG, weil er nicht bereit sei, seine Staatsangehörigkeit aufzugeben, und Ausnahmen von dem Erfordernis der Aufgabe oder des Verlusts der bisherigen Staatsangehörigkeit gemäß § 12 StAG nicht vorlägen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 1. März 2017 - 4 K 2840/16 - zu ändern und den Beklagten unter Aufhebung des Bescheids des Landratsamts Karlsruhe vom 1. Dezember 2015 und des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 17. Mai 2016 zu verpflichten, ihn unter Beibehaltung seiner bisherigen bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit einzubürgern; hilfsweise den Beklagten unter Aufhebung des Bescheids des Landratsamts Karlsruhe vom 1. Dezember 2015 und des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 17. Mai 2016 zu verpflichten, über den Antrag auf Einbürgerung vom 12. Mai 2015 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

  • VG Arnsberg, 07.11.2016 - 4 L 1082/16

    Berücksichtigung der Darstellungen im Flächennutzungsplan im Rahmen der Nutzung

    Die aufschiebende Wirkung der Klage 4 K 2840/16 gegen den Zurückstellungsbescheid des Landrats des Antragsgegners vom 6. Juni 2016 wird wiederhergestellt.

    Der sinngemäße Antrag, die aufschiebende Wirkung der gegen den Zurückstellungsbescheid des Landrats des Antragsgegners vom 6. Juni 2016 erhobenen Klage 4 K 2840/16 wiederherzustellen, hat Erfolg.

  • VG Schleswig, 13.01.2021 - 9 A 25/19

    Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit; Abgrenzung der

    Dabei kann offen bleiben, ob ein solcher - sofern er erheblich sein sollte - im Rahmen des § 12 Abs. 1 Satz1 StAG ("besonders schwerwiegende Bedingungen") Berücksichtigung finden könnte, weil diese Norm als sogenannte Generalklausel bzw. Auffangtatbestand verstanden werden muss und die Aufzählung in § 12 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 1-6 StAG nicht abschließend zu verstehen ist (vgl. zu diesem Streit bzw. den einzelnen Ansichten: BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2010 - 5 C 9.10 -, Rn. 37 f., juris; VGH Mannheim, Urteil vom 24. November 2005 - 12 S 1695/05 - Rn. 30, juris; OVG Münster Urteil vom 26. Juli 2016 - 19 A 630/14, Rn. 68, juris, und Urteil vom 26. November 2009 - 19 A 1448/07, Rn. 64 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 13. November 2013 - 12 LB 99/12 -, Rn. 66, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 1. März 2017 - 4 K 2840/16-, Rn. 30, juris; Sachsenmaier , HTK-StAR, Stand März 2020, § 12 StAG, zu Abs. 1 Satz 1, Rn. 9; jeweils m. w. N.).

    Die Gewissensfreiheit schützt auch das forum externum - also ein Tun und Unterlassen am eigenen Gewissen orientiert, sodass von der öffentlichen Gewalt kein Zwang ausgehen darf, wider dem eigenen Gewissen zu handeln (vgl. zu alldem: VGH Mannheim, Urteil vom 19. Dezember 2018 - 12 S 996/18 -, Rn. 37 f., juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 1. März 2017 - 4 K 2840/16 -, Rn. 36 ff., juris; jeweils m. w. N.).

  • VG Arnsberg, 25.06.2019 - 4 K 9386/17

    Flächennutzungspläne aus 2003 und 2004 der Stadt Olsberg sind unwirksam -

    Mit Beschluss vom 7. November 2016 - 4 L 1082/16 - ordnete die erkennende Kammer die aufschiebende Wirkung der von der X. erhobenen Klage 4 K 2840/16 gegen den Zurückstellungsbescheid an und führte aus, dass das Institut der Zurückstellung für den Fall geschaffen worden sei, dass ein Vorhaben an sich planungsrechtlich genehmigungsfähig sei.
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