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   VG Karlsruhe, 01.08.2019 - 10 K 15427/17   

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https://dejure.org/2019,49652
VG Karlsruhe, 01.08.2019 - 10 K 15427/17 (https://dejure.org/2019,49652)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.08.2019 - 10 K 15427/17 (https://dejure.org/2019,49652)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. August 2019 - 10 K 15427/17 (https://dejure.org/2019,49652)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Verschuldensunabhängige Beseitigungspflicht des Jagdausübungsberechtigten einer unzulässigen Kirrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DVO JWMG § 6 S. 2; JWMG § 33 Abs. 5
    Beseitigungspflicht, verschuldensunabhängige; Jagdausübungsberechtigter; Kirrung; Zustandsstörer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • VG Karlsruhe, 21.08.2018 - 13 K 4349/16

    Gebührenbescheid wegen der Gewichtskontrolle von Broten in einer Bäckerei

    Auszug aus VG Karlsruhe, 01.08.2019 - 10 K 15427/17
    Danach muss der Adressat eines Verwaltungsakts dessen Regelungsinhalt vollständig, klar und unzweideutig erkennen können, um sein Verhalten danach richten zu können (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 21.08.2018 - 13 K 4349/16 -, juris Rn. 15; Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 19. Aufl. 2018, § 37 Rn. 5 ff.).

    Bei einem Gebührenbescheid ist ausreichend, dass unmissverständlich die Leistung bezeichnet wird, für die Gebühren erhoben werden, und die dafür maßgeblichen Rechtsgrundlagen angegeben werden (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 21. August 2018 - 13 K 4349/16 -, juris Rn. 16).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2015 - 6 S 679/15

    Untersagung des weiteren Betriebs einer Spielhalle wegen Fehlens einer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 01.08.2019 - 10 K 15427/17
    Entscheidend für die Zuordnung eines Regelungsgegenstandes zu einem Kompetenztitel ist der primäre Zweck der gesetzlichen Regelung, nicht deren formale Anknüpfung (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.07.2015 - 6 S 679/15 -, juris Rn. 20 m. w. N.).

    Normen des Gefahrenabwehrrechts einschließlich einer Inanspruchnahme des Zustandsstörers können - entgegen der Ansicht des Klägers - nicht nur im Polizeigesetz, sondern auch als (kompetenzrechtlich der "Stamm-Materie", hier also dem Jagdrecht, zuzuordnende) ordnungsrechtliche Nebenregelungen in Spezialgesetzen geregelt werden (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.07.2015 - 6 S 679/15 -, juris Rn. 21 m. w. N.).

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 01.08.2019 - 10 K 15427/17
    So kann etwa der Grundstückseigentümer grundsätzlich auch bei Gefahren, die ohne sein Zutun bestehen, in verfassungsrechtlich zulässiger Weise als Zustandsstörer in Anspruch genommen werden, selbst wenn die Gefahr nicht durch ihn verursacht wurde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.02.2000 - 1 BvR 242/91 -, juris Rn. 49 ff. für den Fall der Altlastensanierung).

    Ob es - in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Unzumutbarkeit der Inanspruchnahme des Zustandsstörers bei einer grundstücksbezogenen "Altlast" (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.02.2000 - 1 BvR 242/91 -, juris Rn.54 ff.) - verfassungsrechtlich geboten ist, die Inanspruchnahme des Jagdausübungsberechtigten als Zustandsstörer nach § 6 Satz 2 DVO JWMG in Extremfällen einzuschränken, wenn sie dem Jagdausübungsberechtigten im Einzelfall nicht zumutbar ist, bedarf vorliegend keiner Entscheidung.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.2015 - 3 S 411/15

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Amtshandlung im Gebührenstreit

    Auszug aus VG Karlsruhe, 01.08.2019 - 10 K 15427/17
    Da sowohl die Kontrollen des Jagdreviers als auch die Inanspruchnahme des Klägers nach § 6 Satz 2 DVO JWMG, die der Gebührenerhebung als Amtshandlungen zugrunde liegen, keinen rechtlichen Bedenken begegnen (s. o.), muss die umstrittene Frage, ob es für die Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Verwaltungsgebühr auf die Rechtmäßigkeit der zugrundeliegenden Amtshandlung ankommt (vgl. die Darstellung bei VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.09.2015 - 3 S 411/15 -, juris Rn. 32 ff. m. w. N.), vorliegend nicht geklärt werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.1994 - 10 S 1603/94

    Zur Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache infolge einer Rechtsänderung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 01.08.2019 - 10 K 15427/17
    Die Änderungen, die das erledigende Ereignis ausgelöst haben, bleiben außer Betracht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 08.12.1994 - 10 S 1603/94 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus VG Karlsruhe, 01.08.2019 - 10 K 15427/17
    Durch den dennoch ergangenen Widerspruchsbescheid war der Kläger beschwert (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.01.1989 - 8 C 30.87 -, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 24.11.2010 - 6 C 16.09

    Erledigung; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Rehabilitationsinteresse; Makel;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 01.08.2019 - 10 K 15427/17
    Wegen der vergleichbaren Interessenlage und dem oftmals zufälligen Zeitpunkt, an dem die Erledigung eintritt, ist § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO auf diese Situationen entsprechend anwendbar (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.2010 - 6 C 16.09 -, juris Rn. 26; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.01.2015 -1 S 257/13 -, juris Rn. 23, jeweils m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2015 - 1 S 257/13

    Fortsetzungsfeststellungsklage - zum Feststellungsinteresse bei im Vorfeld einer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 01.08.2019 - 10 K 15427/17
    Wegen der vergleichbaren Interessenlage und dem oftmals zufälligen Zeitpunkt, an dem die Erledigung eintritt, ist § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO auf diese Situationen entsprechend anwendbar (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.2010 - 6 C 16.09 -, juris Rn. 26; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.01.2015 -1 S 257/13 -, juris Rn. 23, jeweils m. w. N.).
  • VG Karlsruhe, 08.05.2018 - 11 K 5637/15

    Anspruch auf Rückzahlung von Semesterbeiträgen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 01.08.2019 - 10 K 15427/17
    Die Möglichkeit eines Normenkontrollverfahrens nach § 47 VwGO sowie dessen besondere Voraussetzungen, insbesondere die Antragsfrist nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO, berühren die Zulässigkeit anderer verwaltungsgerichtlicher Verfahren, mit denen inzident die Unwirksamkeit der Norm geltend gemacht wird, nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.06.2000 - 11 C 13.99 -, juris Rn. 29; VG Karlsruhe, Urteil vom 08.05.2018 -11 K 5637/15 -, juris Rn. 29; Schenke/Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 47 Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.2013 - 1 S 509/13

    Zum Informationsinteresse der Presse - auch über an einem Gerichtsverfahren

    Auszug aus VG Karlsruhe, 01.08.2019 - 10 K 15427/17
    Nicht ausreichend ist die vage oder abstrakte Möglichkeit einer Wiederholung (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 24.11.1994 - 1 S 2909/93 -, juris Rn. 36 und vom 11.09.2013 - 1 S 509/13 -, juris Rn. 21).
  • OVG Hamburg, 17.05.2000 - 5 Bf 31/96

    Polizeirechtliche Verantwortlichkeit des Grundstückeigentümer für

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.1994 - 1 S 2909/93

    Unzulässige Feststellungsklagen hinsichtlich der Rechtswidrigkeit des Einsatzes

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2012 - 10 S 744/12

    Bodenschutzrechtliche Anordnung zur Erkundung eines Grundwasserschadens;

  • VG Stuttgart, 05.07.2018 - 14 K 2804/16

    Störerauswahl bei der Beseitigung von asbesthaltigen Eternitplatten zur

  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2012 - 1 S 1401/11

    Störereigenschaft des Eigentümers eines Grundstücks, auf dem die Gefahr eines

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2020 - 5 S 2617/19

    Pflicht des Jagdausübungsberechtigten zur Beseitigung einer Kirrung in seinem

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 1. August 2019 - 10 K 15427/17 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 1. August 2019 - 10 K 15427/17 - zu ändern und festzustellen, dass Nr. 1 und Nr. 2 des Bescheides des Landratsamts Rastatt vom 4. April 2017 rechtswidrig gewesen sind.

    Die Behördenakten des Beklagten, die Widerspruchsakte des Regierungspräsidiums Karlsruhe und die Gerichtsakte 10 K 15427/17 des Verwaltungsgerichts Karlsruhe waren Gegenstand des Verfahrens.

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