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   VG Karlsruhe, 02.06.2021 - 3 K 2016/21   

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VG Karlsruhe, 02.06.2021 - 3 K 2016/21 (https://dejure.org/2021,15136)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.06.2021 - 3 K 2016/21 (https://dejure.org/2021,15136)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Juni 2021 - 3 K 2016/21 (https://dejure.org/2021,15136)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • vgkarlsruhe.de (Pressemitteilung)

    Karlsruhe: Eilantrag gegen Auflagen für Querdenken-Demonstration erfolglos

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eilantrag gegen Auflagen für "Querdenken"-Demonstration erfolglos - Corona-Virus

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Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2021 - 1 S 1304/21

    Corona-Krise; Untersagung einer "Corona-Leugner"-Versammlung; Verhältnis von

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.06.2021 - 3 K 2016/21
    Daneben können für eine Gefahrenprognose auch Ereignisse im Zusammenhang mit früheren Versammlungen als Indizien herangezogen werden können, soweit sie bezüglich des Mottos, des Ortes, des Datums sowie des Teilnehmer- und Organisatorenkreises Ähnlichkeiten zu der geplanten Versammlung aufweisen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.11.2020 - 1 BvQ 135/20 - juris, Rn. 11; VGH Mannheim, Beschluss vom 16.04.2021 - 1 S 1304/21 - juris, Rn. 18).

    Die bisherigen Erfahrungen in der Bundesrepublik und in anderen Staaten mit der von der WHO als Pandemie eingestuften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zeigen, dass die exponentiell verlaufende Verbreitung des besonders leicht im Wege der Tröpfcheninfektion und über Aerosole von Mensch zu Mensch übertragbaren Virus nur durch eine strikte Minimierung der physischen Kontakte zwischen den Menschen eingedämmt werden kann (VGH Mannheim, Beschluss vom 16.04.2021 - 1 S 1304/21 - juris, Rn. 13).

    Gerade bei Versammlungen, bei denen regelmäßig ein dynamisches Geschehen sowie Gedränge bei An- und Abreise herrscht, lautstark Meinungen bekundet werden und viel gesprochen wird, kann es bei Unterschreitung des Mindestabstandes durchaus zu Übertragungssituationen - sei es durch Aerosole oder Tröpfchen - kommen (VGH Mannheim, Beschluss vom 16.04.2021 - 1 S 1304/21 - juris, Rn. 15).

  • VGH Bayern, 16.04.2021 - 10 CS 21.1114

    BayVGH bestätigt Verbot der Querdenken-Versammlungen am 17. April 2021 in Kempten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.06.2021 - 3 K 2016/21
    2.2.1.1.2 Mobile Aufzüge gehen aufgrund ihres dynamischen Geschehens naturgemäß mit der abstrakte Gefahr einher, dass es zu Unterschreitungen des nach § 13 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 2 CoronaVO aus Infektionsschutzgesichtspunkten gebotenen Mindestabstandes kommen kann; denn erfahrungsgemäß bewegen sich die Teilnehmer nicht gleichmäßig und kann es je nach individuellem Gehtempo und der Entwicklung der Versammlung zu (unerwarteten) Stockungen, Beschleunigungen und Verschiebungen innerhalb der Gruppe der Versammlungsteilnehmer kommen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.11.2020 - 15 B 1834/20 - juris, Rn. 11; BVerfG, Beschluss vom 21.11.2020 - 1 BvQ 135/20 - juris, Rn. 11; s.a. VGH München, Beschluss vom 16.04.2021 - 10 CS 21.1114 - juris, Rn. 33).

    Aus der Geltung des Mindestabstandsgebots auch bei einer Versammlung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 2 CoronaVO folgt indes nicht, dass Versammlungen in der Form von Aufzügen generell unzulässig wären, weil Aufzüge niemals Gewähr dafür bieten können, dass der Mindestabstand eingehalten wird; vielmehr bedarf es insofern zur Begründung einer dahingehenden Gefahrenprognose der Prüfung der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfall (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.04.2021 - 15 B 804/21 - juris; VGH München, Beschluss vom 16.04.2021 - 10 CS 21.1114 - juris, Rn. 33).

    Zu berücksichtigen sind dabei die angezeigte Teilnehmerzahl, die Versammlungsörtlichkeit bzw. Wegstrecke, die Art und Weise der Versammlung, die Gewährleistung der Einhaltung des Mindestabstands und der Maskenpflicht sowie die aktuelle pandemische Lage (vgl. VGH München, Beschluss vom 16.04.2021 - 10 CS 21.1114 - juris, Rn. 33).

  • BVerfG, 28.06.2017 - 1 BvR 1387/17

    G20-Protestcamp muss vorsorglich den Regeln des Versammlungsrechts unterstellt

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.06.2021 - 3 K 2016/21
    Die Offenheit des Versammlungsgrundrechts für neue Formen gebietet es, im Einzelfall auch angemeldete Infrastruktureinrichtungen als vom Schutz der Versammlungsfreiheit umfasst anzusehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Juni 2017 - 1 BvR 1387/17, juris, Rn. 22), ohne dass diese zwingend eine eigenständige funktionale oder symbolische Bedeutung für den Zweck der Meinungskundgabe haben müssen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 4 Bs 148/17, juris Rn. 48 ff.).

    Dies gilt indes nur für solche Einrichtungen, die für den konkreten Versammlungszweck notwendig sind; Infrastruktur, die darüber hinausgeht, können die Behörden hingegen untersagen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Juni 2017 - 1 BvR 1387/17, juris, Rn. 29).

  • BVerfG, 21.11.2020 - 1 BvQ 135/20

    Erfolgloser Eilantrag betreffend die Untersagungsverfügung bezüglich einer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.06.2021 - 3 K 2016/21
    2.2.1.1.2 Mobile Aufzüge gehen aufgrund ihres dynamischen Geschehens naturgemäß mit der abstrakte Gefahr einher, dass es zu Unterschreitungen des nach § 13 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 2 CoronaVO aus Infektionsschutzgesichtspunkten gebotenen Mindestabstandes kommen kann; denn erfahrungsgemäß bewegen sich die Teilnehmer nicht gleichmäßig und kann es je nach individuellem Gehtempo und der Entwicklung der Versammlung zu (unerwarteten) Stockungen, Beschleunigungen und Verschiebungen innerhalb der Gruppe der Versammlungsteilnehmer kommen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.11.2020 - 15 B 1834/20 - juris, Rn. 11; BVerfG, Beschluss vom 21.11.2020 - 1 BvQ 135/20 - juris, Rn. 11; s.a. VGH München, Beschluss vom 16.04.2021 - 10 CS 21.1114 - juris, Rn. 33).

    Daneben können für eine Gefahrenprognose auch Ereignisse im Zusammenhang mit früheren Versammlungen als Indizien herangezogen werden können, soweit sie bezüglich des Mottos, des Ortes, des Datums sowie des Teilnehmer- und Organisatorenkreises Ähnlichkeiten zu der geplanten Versammlung aufweisen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.11.2020 - 1 BvQ 135/20 - juris, Rn. 11; VGH Mannheim, Beschluss vom 16.04.2021 - 1 S 1304/21 - juris, Rn. 18).

  • VG Karlsruhe, 28.05.2021 - 3 K 1937/21

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Maßnahmen zum Infektionsschutz

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.06.2021 - 3 K 2016/21
    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Verfahrensakte sowie die Verfahrensakte 3 K 1937/21 mit Verwaltungsvorgang, den Verwaltungsvorgang zu der verfahrensgegenständlichen Anmeldung mit einem Ergänzungsband Polizeiberichte und die Verwaltungsvorgänge zu den bisher von der Antragstellerin und dem ... angemeldeten Versammlungen Bezug genommen, die jeweils beigezogen worden sind.

    Es sprechen konkrete tatsächliche Anhaltpunkte für die Wahrscheinlichkeit, dass ... die Aufgabe als Versammlungsleiter bei der angemeldeten Versammlung nicht zuverlässig erfüllen wird (so schon Beschluss der Kammer vom 28.05.2021 - 3 K 1937/21).

  • VG Karlsruhe, 13.11.2020 - 5 K 4651/20

    Auflage zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei Teilnahme an einer Versammlung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.06.2021 - 3 K 2016/21
    Denn die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung im Ausnahmefall vereitelt nicht den Zweck der sich u.a. namentlich gegen die "Maskenpflicht" richtenden Versammlung (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 27.06.2020 - 1 BvQ 74/20 - juris, Rn. 3), sondern ermöglicht diesen vielmehr auch in einer fortbestehenden epidemischen Lage von nationaler Tragweite (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 13. November 2020 - 5 K 4651/20 -, juris Rn. 35).
  • BVerfG, 27.06.2020 - 1 BvQ 74/20

    Erfolgloser Eilantrag gegen Maskenpflicht bei Versammlung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.06.2021 - 3 K 2016/21
    Denn die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung im Ausnahmefall vereitelt nicht den Zweck der sich u.a. namentlich gegen die "Maskenpflicht" richtenden Versammlung (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 27.06.2020 - 1 BvQ 74/20 - juris, Rn. 3), sondern ermöglicht diesen vielmehr auch in einer fortbestehenden epidemischen Lage von nationaler Tragweite (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 13. November 2020 - 5 K 4651/20 -, juris Rn. 35).
  • VG Karlsruhe, 02.12.2020 - 3 K 4941/20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Versammlungsauflage

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.06.2021 - 3 K 2016/21
    Zwar geht die Kammer grundsätzlich davon aus, dass im Freien die konsequente Beachtung des nach § 2 Abs. 2, § 13 Abs. 2 CoronaVO auch während Versammlungen von den Versammlungsteilnehmern einzuhaltenden Mindestabstand von 1, 5 m grundsätzlich ausreicht, um das Ansteckungsrisiko effektiv zu reduzieren (Beschluss vom 30.10.2020 - 3 K 4416/20, und vom 02.12.2020 - 3 K 4941/20-).
  • VG Karlsruhe, 30.10.2020 - 3 K 4416/20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Auflage

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.06.2021 - 3 K 2016/21
    Zwar geht die Kammer grundsätzlich davon aus, dass im Freien die konsequente Beachtung des nach § 2 Abs. 2, § 13 Abs. 2 CoronaVO auch während Versammlungen von den Versammlungsteilnehmern einzuhaltenden Mindestabstand von 1, 5 m grundsätzlich ausreicht, um das Ansteckungsrisiko effektiv zu reduzieren (Beschluss vom 30.10.2020 - 3 K 4416/20, und vom 02.12.2020 - 3 K 4941/20-).
  • OVG Hamburg, 05.07.2017 - 4 Bs 148/17

    Versammlungsrechtliche Behandlung eines Protestcamps; gänzliche Untersagung von

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.06.2021 - 3 K 2016/21
    Die Offenheit des Versammlungsgrundrechts für neue Formen gebietet es, im Einzelfall auch angemeldete Infrastruktureinrichtungen als vom Schutz der Versammlungsfreiheit umfasst anzusehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Juni 2017 - 1 BvR 1387/17, juris, Rn. 22), ohne dass diese zwingend eine eigenständige funktionale oder symbolische Bedeutung für den Zweck der Meinungskundgabe haben müssen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 4 Bs 148/17, juris Rn. 48 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2020 - 10 S 625/19

    Betriebsuntersagung eines Diesel-Kraftfahrzeugs; illegale Abschalteinrichtung;

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2018 - 5 S 548/18

    Beschwerdeentscheidung bei offensichtlicher Fehlerhaftigkeit der

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04

    Verletzung von Art 8 Abs 1 GG durch beschränkende Verfügungen iSv § 15 Abs 1

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2020 - 15 B 1834/20

    "Querdenken"-Kundgebung in Duisburg bleibt verboten

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2020 - 1 S 1541/20

    Coronaverordnung: Versammlungsbehördliche Begrenzungen der Zahl der Teilnehmer an

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

  • BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94

    Verletzung von GG Art 8 Abs 1 iVm Art 19 Abs 4 durch Zurückweisung eines Antrags

  • BVerfG, 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflage

  • VG Karlsruhe, 23.05.2013 - 3 K 1245/13

    Versammlungsrecht: Anforderungen an den Versammlungsleiter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2021 - 15 B 804/21

    Aufzug; Begrenzung der Teilnehmerzahl; Mindestabstand

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