Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 02.07.2021 - A 19 K 2100/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,28043
VG Karlsruhe, 02.07.2021 - A 19 K 2100/21 (https://dejure.org/2021,28043)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.07.2021 - A 19 K 2100/21 (https://dejure.org/2021,28043)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Juli 2021 - A 19 K 2100/21 (https://dejure.org/2021,28043)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,28043) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 34 Abs 1 AsylVfG 1992, § 5 Abs 2 AufenthG 2004, § 19d Abs 1a AufenthG 2004, § 25 Abs 5 AufenthG 2004, § 36 Abs 2 AufenthG 2004
    Abschiebungshindernis; Vermeidung einer Trennung von Familienangehörigen; Prüfungspflicht des BAMF

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschiebungsandrohung; inlandsbezogenes Abschiebungshindernis; Kindeswohl; Prüfungsmaßstab Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; Rückkehrentscheidung; Schutz von Ehe und Familie; Wohl des Kindes; zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 958
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 14.01.2021 - C-441/19

    Vor Erlass einer Rückkehrentscheidung gegenüber einem unbegleiteten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.07.2021 - A 19 K 2100/21
    Im Übrigen sei die Rückkehrentscheidung auch angesichts des Urteils des EuGH vom 14.01.2021 - C-441/19 - unionsrechtswidrig, weil Duldungsansprüche, die mitunter längere Zeit andauern würden, der Rechtmäßigkeit einer Rückkehrentscheidung entgegenstehen würden.

    Mit Urteil vom 14.01.2021 in der Rechtssache C-441/19 hat der EuGH im Fall eines unbegleiteten Minderjährigen entschieden, dass Art. 5 lit. a RFRL vorschreibt, das Wohl des Kindes in allen Stadien des Verfahrens zu berücksichtigen (EuGH, Urteil vom 14.01.2021 - C-441/19 - , NVwZ 2021, 550, 551, Rn. 51).

    Ist eine Rückkehrentscheidung erlassen worden, müssen die Mitgliedstaaten alle Maßnahmen ergreifen, die zur Durchführung der Abschiebung des Betroffenen erforderlich sind (EuGH, Urteil vom 14.01.2021 - C-441/19 -, Rn. 79).

    Daher darf ein Mitgliedstaat auf der Grundlage der RFRL gegenüber einem unbegleiteten Minderjährigen keine Rückkehrentscheidung erlassen, ohne ihn, bis er das Alter von 18 Jahren erreicht, anschließend abzuschieben (EuGH, Urteil vom 14.01.2021 - C-441/19 -, Rn. 81).

    In der Literatur wird aus dem Urteil vom 14.01.2021 gefolgert, dass über § 34 Abs. 1 AsylG hinaus und abweichend von § 59 Abs. 3 Satz 1 AufenthG nicht nur § 58 Abs. 1a AufenthG als Rechtmäßigkeitsvoraussetzung einer Rückkehrentscheidung zu berücksichtigen ist, sondern auch andere mitunter längere Zeit andauernde Duldungsgründe der Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung nach § 34 AsylG entgegenstehen können (Anm. Roß, NVwZ 2021, 550, 554; ähnlich: Anm. Pfersich, ZAR 2021, 125, 127 f.).

    Gerade das Argument der niederländischen Regierung, dass eine entsprechende Kindeswohlprüfungspflicht erst im Stadium der Abschiebung entstehe, hat der EuGH verworfen (EuGH, Urteil vom 14.01.2021 - C-441/19 -, Rn. 50 ff.; ebenso: Anm. Roß, NVwZ 2021, 550, 553).

    32 Im Übrigen versetzt der Erlass einer Rückkehrentscheidung gegen einen Minderjährigen, der anschließend nicht abgeschoben werden kann, diesen in eine Situation großer Unsicherheit hinsichtlich seiner Rechtsstellung und seiner Zukunft, insbesondere in Bezug auf seine Schulausbildung oder die Möglichkeit, in dem betreffenden Mitgliedstaat zu bleiben, was den in Art. 5 lit. a RFRL und Art. 24 Abs. 2 GRCh vorgesehenen Anforderungen zuwiderläuft, dass das Wohl des Kindes in allen Stadien des Verfahrens zu berücksichtigen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 14.01.2021 - C-441/19 -, Rn. 52 ff.).

    Beim hier vorliegenden Duldungsgrund handelt es sich auch nicht um einen eine längere Zeit andauernden Duldungsgrund, der unter Umständen zur Rechtswidrigkeit der Abschiebungsandrohung als Rückkehrentscheidung führen könnte (vgl. dazu Anm. Roß, NVwZ 2021, 550, 554).

  • EuGH, 11.03.2021 - C-112/20

    Belgischer Staat (Retour du parent d'un mineur) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.07.2021 - A 19 K 2100/21
    Das in Art. 5 lit. a der Rückführungsrichtlinie (RL 2008/115/EG ) aufgeführte Wohl des Kindes ist vor Erlass einer Rückkehrentscheidung i. S. d. Art. 6 Abs. 1 der Rückführungsrichtlinie zu prüfen, selbst wenn es sich beim Adressaten der Entscheidung nicht um einen Minderjährigen, sondern um dessen Vater handelt (Anschluss an EuGH, Urteil vom 11.03.2021 - C-112/20 - -).

    Zu dessen Begründung führt er aus, dass sich die Rechtslage seit dem 15.09.2020 angesichts des Urteils des EuGH vom 11.03.2021 - C-112/20 - geändert habe.

    Der EuGH hat mit Urteil vom 11.03.2021 in der Rechtssache C-112/20 - - entschieden, dass Art. 5 lit. a RFRL in Verbindung mit Art. 24 GRCh dahin auszulegen ist, dass die Mitgliedstaaten vor Erlass einer mit einem Einreiseverbot verbundenen Rückkehrentscheidung das Wohl des Kindes gebührend zu berücksichtigen haben, selbst wenn es sich beim Adressaten der Entscheidung nicht um einen Minderjährigen, sondern um dessen Vater handelt.

    Denn auch bei Rückkehrentscheidungen gegen die Eltern ist - wie ausgeführt - das Wohl des Kindes gebührend zu berücksichtigen (EuGH, Urteil vom 11.03.2021 - C-112/20 -, Rn. 43).

  • EuGH, 03.06.2021 - C-546/19

    Westerwaldkreis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.07.2021 - A 19 K 2100/21
    Der EuGH hat hierzu mit Urteil vom 03.06.2021 - C-546/19 - betreffend eine Vorlagefrage des BVerwG entschieden, dass die RFRL dahin auszulegen ist, dass sie der Aufrechterhaltung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots, das von einem Mitgliedstaat gegen einen Drittstaatsangehörigen, der sich in dessen Hoheitsgebiet befindet und gegen den aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf der Grundlage einer früheren strafrechtlichen Verurteilung eine bestandskräftig gewordene Ausweisungsverfügung ergangen ist, verhängt wurde, entgegensteht, wenn die von diesem Mitgliedstaat gegen diesen Drittstaatsangehörigen erlassene Rückkehrentscheidung aufgehoben wurde, und zwar selbst dann, wenn die Ausweisungsverfügung bestandskräftig geworden ist.

    So hat der EuGH ausgeführt, dass ein Einreiseverbot, das unter die RFRL fällt, zwar seine individuellen Rechtswirkungen erst nach der - freiwilligen oder zwangsweisen - Vollstreckung der Rückkehrentscheidung entfalten kann, dass es aber nach der Aufhebung der Rückkehrentscheidung nicht aufrechterhalten werden kann (EuGH, Urteil vom 03.06.2021 - C-546/19 - , Rn. 54).

    Denn wenn ein Mitgliedstaat unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen zum Ergebnis gelangt, dass kein Aufenthaltstitel zu erteilen ist, ist der betreffende Mitgliedstaat verpflichtet, eine Rückkehrentscheidung zu erlassen (vgl. EuGH, Urteil vom 03.06.2021 - C-546/19 - , Rn. 56).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.10.2020 - 2 M 89/20

    Abschiebung zur Nachholung des Visumverfahrens - Unzumutbarkeit der Trennung bei

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.07.2021 - A 19 K 2100/21
    Auch aufgrund der mittlerweile verstetigten Vater-Kind-Beziehung, die im Zeitpunkt des Bescheiderlasses am 06.08.2020 noch nicht berücksichtigt werden konnte, erscheint es möglich, dass sich die Ermessensentscheidung der Antragsgegnerin über die Dauer des Einreise- und Aufenthaltsverbots nach dem Ergehen des Eilrechtsbeschlusses vom 15.09.2020 mangels Nachholung von Ermessenserwägungen im nach § 77 Abs. 1 Satz 1 Hs. 2 AsylG maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung als mittlerweile rechtswidrig erweist, zumal nach dem oben Ausgeführten das Kindeswohl bereits bei der Rückkehrentscheidung zu berücksichtigen ist, was angesichts der Maßgeblichkeit der Dauer eines Einreise- und Aufenthaltsverbots für die Zumutbarkeit des Visumsverfahrens (vgl. zum Zusammenspiel von Einreise- und Aufenthaltsverbot mit dem Visumsverfahren: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.20.2020 - 2 M 89/20 -, juris Rn. 23) ein Ermessenskriterium für die Dauer des Einreise- und Aufenthaltsverbots darstellen kann.

    Im Übrigen begegnet auch der Umstand, dass ein fünfzehnmonatiges Einreise- und Aufenthaltsverbot angeordnet worden ist, hier keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken im Hinblick auf die Zumutbarkeit des Visumsverfahrens (vgl. zum Zusammenspiel von Einreise- und Aufenthaltsverbot mit dem Visumsverfahren: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.20.2020 - 2 M 89/20 -, juris Rn. 23).

  • BVerwG, 10.10.2012 - 10 B 39.12

    Prüfung von zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten durch das Bundesamt;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.07.2021 - A 19 K 2100/21
    Diese Prüfung kann unionsrechtlich nicht der nach Erlass der Rückkehrentscheidung für die Abschiebung zuständigen Ausländerbehörde überlassen werden (entgegen BVerwG, Beschluss vom 10.10.2012 - 10 B 39/12 -, Rn. 4).

    24 Dabei geht das Bundesverwaltungsgericht in seiner bisherigen Rechtsprechung (BVerwG, Beschluss vom 10.10.2012 - 10 B 39.12 -, juris Rn. 4), der die Obergerichte folgen (vgl. bspw. OVG NRW, Urteil vom 18.06.2019 - 13 A 3930/18.A -, juris Rn. 317; BayVGH, Urteil vom 21.11.2018 - 13a B 18.30632 -, juris Rn. 22), davon aus, dass ausschließlich von der Ausländerbehörde - und damit nicht im Rahmen der Rückkehrentscheidung vom Bundesamt - alle inlandsbezogenen und sonstigen tatsächlichen Vollstreckungshindernisse wie z. B. schutzwürdige Interessen an der Vermeidung einer Trennung von Familienangehörigen zu prüfen sind.

  • VG Ansbach, 02.12.2020 - AN 17 S 20.31058

    Klage gegen eine Abschiebungsandrohung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.07.2021 - A 19 K 2100/21
    Ob dabei § 36 Abs. 4 Satz 1 AsylG den Anforderungen an einen wirksamen Rechtsbehelf nach Art. 46 Abs. 6 RL 2013/32/EU sowie Art. 13 RFRL genügt (für eine deshalb weite Auslegung von § 36 Abs. 4 Satz 1 AsylG: VG Ansbach, Beschluss vom 02.12.2020 - AN 17 S 20.31058 -), kann hier offen bleiben, weil jedenfalls der angefochtene Verwaltungsakt voraussichtlich rechtmäßig ist.
  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 17.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Heirat in Dänemark;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.07.2021 - A 19 K 2100/21
    Welches Visum i. S. v. § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG als das erforderliche Visum anzusehen ist, bestimmt sich nach dem Aufenthaltszweck, der mit der im Bundesgebiet beantragten Aufenthaltserlaubnis verfolgt wird (BVerwG, Urteil vom 16.11.2010 - 1 C 17.09 -, NVwZ 2011, 495).
  • VG Karlsruhe, 20.08.2019 - A 19 K 5742/17

    Verstoß gegen die in der "Gnandi-Entscheidung" des EuGH festgelegten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.07.2021 - A 19 K 2100/21
    An ihrer gegenteiligen Auffassung (VG Karlsruhe, Urteil vom 20.08.2019 - A 19 K 5742/17 -, juris Rn. 44) hält die Kammer nicht weiter fest.
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.07.2021 - A 19 K 2100/21
    Ernstliche Zweifel liegen demnach vor, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die Maßnahme einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhält (BVerfG, Urteil vom 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93 -, NVwZ 1996, 678).
  • VG Karlsruhe, 22.08.2019 - A 19 K 1718/17

    Hinsichtlich des befristeten Einreise- und Aufenthaltsverbots ist allein die

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.07.2021 - A 19 K 2100/21
    Beim Einreise- und Aufenthaltsverbot handelt es sich um eine in der Hauptsache mit der Anfechtungsklage anzugreifende Regelung, die einen einheitlichen belastenden Verwaltungsakt darstellt (VG Karlsruhe, Urteil vom 22.08.2019 - A 19 K 1718/17 -).
  • VGH Hessen, 16.02.2021 - 3 B 1049/20

    Rechtliches Abschiebungshindernis und Zumutbarkeit der Durchführung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2009 - 11 S 2990/08

    Ansprüche iSd AufenthG 2004 § 5 Abs 2 S 2 Alt 1 ist nur ein gesetzlich gebundener

  • BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 19.19

    Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2019 - 13 A 3930/18

    Afghanistan, Iran, Existenzminimum, Existenzgrundlage, extreme Gefahrenlage,

  • VGH Bayern, 21.11.2018 - 13a B 18.30632

    Abschiebungsverbot: Berücksichtigung anerkannt schutzberechtigter

  • VG Karlsruhe, 19.04.2021 - A 4 K 6798/19

    Vereinbarkeit der asylverfahrensrechtlichen Abschiebungsandrohung mit Unionsrecht

  • EuGH, 30.09.2020 - C-402/19

    CPAS de Seraing

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2021 - 19 A 810/16

    Rückkehrentscheidung; Abschiebungsandrohung; Staatsangehörigkeit; Äthiopien

  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 21.17

    Fehlende Anordnung eines Einreiseverbots führt nicht zur Rechtswidrigkeit der

  • BVerwG, 08.06.2022 - 1 C 24.21

    EuGH soll die Frage der Berücksichtigung des Kindeswohls und familiärer Bindungen

    Teile der nationalen Rechtsprechung bejahen diese Vereinbarkeit, weil dem Gebot zur gebührenden Berücksichtigung des Kindeswohls und der familiären Bindungen bei Erlass der Rückkehrentscheidung dadurch hinreichend Rechnung getragen werde, dass gesetzlich geregelt ist und damit bereits im Zeitpunkt des Erlasses der Rückkehrentscheidung abstrakt-generell feststeht, dass eine Abschiebung nicht erfolgt, sofern und solange diese mit Blick auf eine mit Art. 7 und Art. 24 Abs. 2 GRC sowie Art. 8 Abs. 1 EMRK nicht vereinbare Trennung von Familienmitgliedern rechtlich unmöglich ist (in diesem Sinne VG Karlsruhe, Urteil vom 19. April 2021 - A 4 K 6798/19 - juris Rn. 37; VG Potsdam, Beschluss vom 29. September 2021 - 6 L 411/21.A - juris Rn. 34; im Ergebnis ebenso OVG Münster, Urteil vom 23. April 2021 - 19 A 810/16.A - juris Rn. 94 und 98; anderer Ansicht VG Karlsruhe, Urteil vom 12. Juli 2021 - A 19 K 9993/17 - juris Rn. 73 ff. und Beschluss vom 2. Juli 2021 - A 19 K 2100/21 - juris Rn. 25 ff.; VG Sigmaringen, Urteil vom 15. April 2021 - A 4 K 5966/17 - juris UA S. 21).
  • VG Minden, 04.05.2023 - 2 L 847/22
    vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 3. Mai 2023 - 5 L 705/23.DA -, juris, Rn. 28; VG Berlin, Urteil vom 6. April 2023 - 34 K 21/22 A -, juris, Rn. 23; München, Urteil vom 3. April 2023 - M 27 K 22.30441 -, juris, Rn. 28, 32; VG Aachen, Urteil vom 30. März 2023 - 4 K 1843/21.A -, Rn. 12 ff., 27 ff., juris und Beschluss vom 30. März 2023 - 8 L 85/23 -, juris, Rn. 32 ff.; VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 27. Februar 2023 - A 10 K 2798/22 -, juris Rn. 10; so auch schon VG Sigmaringen, Urteil vom 07. Juni 2021 - A 4 K 3124/19 -, juris, Rn. 41 ff., Rn. 45; Roß, NVwZ 2021, 553, 554 (auch für den Gesundheitszustand des betreffenden Drittstaatsangehörigen, Art. 5 Halbs. 1 lit. c RL 2008/115/EG); jedenfalls für Art. 5 Halbs. 1 lit. a RL 2008/115/EG: VG Karlsruhe, Urteil vom 12. Juli 2021 - A 19 K 9993/17 -, juris, Rn. 77 und Beschluss vom 2. Juli 2021 - A 19 K 2100/21 -, juris, Rn. 22 ff.; VG Würzburg, Urteil vom 15. Juli 2022 - W 7 K 21.30924 -, juris, Rn. 36; Pfersich, ZAR 2021, 125, 127 f.

    A.A. wohl VG Karlsruhe, Beschluss vom 2. Juli 2021 - A 19 K 2100/21 -, juris, Rn. 33 (Prüfung des in Art. 5 lit. a RL 2008/115/EG aufgeführten Kindeswohlbelangs als "ungeschriebene Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung").

    vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 2. Juli 2021 - A 19 K 2100/21 -, juris, Rn. 33; VG Darmstadt, Beschluss vom 3. Mai 2023 - 5 L 705/23.DA -, juris, Rn. 28.

  • VG Karlsruhe, 12.07.2021 - A 19 K 9993/17

    Asylrechtliches Abschiebungshindernis bezüglich eines Minderjährigem, den ein

    bb) Diese nationale Rechtslage lässt sich jedoch zur Überzeugung der Kammer nicht vollständig mit den Vorgaben der Rückführungsrichtlinie und der dazu jüngst ergangenen Rechtsprechung des EuGH vereinbaren (VG Karlsruhe, Beschluss vom 02.07.2021 - A 19 K 2100/21 - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).

    Auch andere mitunter längere Zeit andauernde Duldungsgründe können der Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung nach § 34 AsylG entgegenstehen (VG Karlsruhe, Beschluss vom 02.07.2021 - A 19 K 2100/21 - a.a.O; Roß, NVwZ 2021, 553 (554); Pfersich, ZAR 2021, 127 f.).

    Entsprechend lässt sich der Entscheidung des EuGH auch entnehmen, dass die Kindeswohlprüfung gerade - im Streitfall - nicht mehr ausschließlich der Vollzugsentscheidung der Ausländerbehörde einschließlich der dagegen eröffneten Rechtsschutzmöglichkeiten vorbehalten bleiben darf (VG Karlsruhe, Beschluss vom 02.07.2021 - A 19 K 2100/21 - a.a.O).

  • VG Karlsruhe, 23.01.2023 - 19 K 4534/22

    Abschiebungsandrohung nach Stellung eines Asylfolgeantrags; Rückkehrentscheidung

    (2) Nach der Rechtsprechung der Kammer können die nach Art. 5 RL 2008/115/EG zu berücksichtigenden Belange der Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung in ihrer Ausgestaltung als Rückkehrentscheidung entgegengehalten werden (VG Karlsruhe, Beschlüsse vom 09.06.2022 - 19 K 1524/22 - InfAuslR 2022, 359 (364) und vom 02.07.2021 - A 19 K 2100/21 - InfAuslR 2022, 160; siehe zu den Auswirkungen des Art. 5 RL 2008/115/EG auf die Abschiebungsandrohung die Vorlage des BVerwG an den EuGH: BVerwG, Beschluss vom 08.06.2022 - 1 C 24.21 - NVwZ-RR 2022, 835; anhängig beim EuGH unter C-484/22 ).

    Im hier eröffneten Anwendungsbereich der Rückführungsrichtlinie ist im Falle der Rechtswidrigkeit der Rückkehrentscheidung kein Raum für die Aufrechterhaltung eines wie hier unter Art. 3 Nr. 6 RL 2008/115/EG fallenden Einreise- und Aufenthaltsverbots, weil dieses gemäß Art. 3 Nr. 6 RL 2008/115/EG mit einer Rückkehrentscheidung "einhergeht" (vgl. dazu VG Karlsruhe, Beschlüsse vom 02.07.2021 - A 19 K 2100/21 - InfAuslR 2022, 160 und vom 05.07.2022 - 19 K 684/22 - juris, Rn. 39 ff.).

  • VG Karlsruhe, 09.06.2022 - 19 K 1524/22

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag gegen die Ablehnung eines Antrages auf

    Nach der Rechtsprechung der Kammer können zwar die nach Art. 5 RL 2008/115/EG zu berücksichtigenden Belange der Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung in ihrer Ausgestaltung als Rückkehrentscheidung (dazu BVerwG, Urteil vom 21.08.2018 - 1 C 21.17 - BVerwGE 162, 382 Rn. 18) entgegengehalten werden (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 02.07.2021 - A 19 K 2100/21 - InfAuslR 2022, 160; siehe auch BVerwG, PM Nr. 36/2022 zum Beschluss vom 08.06.2022 - 1 C 24.21).
  • VG Sigmaringen, 11.04.2022 - A 8 K 1010/19

    Berücksichtigung des Wohls des Kindes vor Erlass einer Rückkehrentscheidung in

    Auch andere mitunter längere Zeit andauernde Duldungsgründe können der Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung nach § 34 AsylG entgegenstehen (VG Karlsruhe, Beschluss vom 02. Juli 2021, Az. A 19 K 2100/21).

    Entsprechend lässt sich der Entscheidung des EuGH auch entnehmen, dass die Kindeswohlprüfung gerade - im Streitfall - nicht mehr ausschließlich der Vollzugsentscheidung der Ausländerbehörde einschließlich der dagegen eröffneten Rechtsschutzmöglichkeiten vorbehalten bleiben darf (VG Karlsruhe, Urteil vom 12. Juli 2021, Az. A 19 K 9993/17; VG Karlsruhe, Beschluss vom 02. Juli 2021, Az. A 19 K 2100/21).

  • VG Karlsruhe, 01.10.2021 - A 19 K 2563/21

    Abschiebungsandrohung im Falle eines unbegleiteten Minderjährigen (Gambia)

    Bereits vor Erlass der Rückkehrentscheidung in Form der Abschiebungsandrohung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 AsylG sind die Voraussetzungen des § 58 Abs. 1a AufenthG bzw. des Art. 10 Abs. 2 RFRL zu prüfen, wovon die Rechtmäßigkeit dieser Abschiebungsandrohung gegen einen unbegleiteten Minderjährigen abhängt (ebenso: Roß, Anm. zu EuGH, Urteil vom 14.01.2021 - C 441/19 -, NVwZ 2021, 553; offen lassend: VG Sigmaringen, Urteil vom 10.06.2021 - A 8 K 7088/17 - zur Berücksichtigung von Art. 5 RFRL bei Erlass der Rückkehrentscheidung vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 12.07.2021 - A 19 K 9993/17 - VG Karlsruhe Beschluss vom 02.07.2021 - A 19 K 2100/21 - VG Sigmaringen, Urteil vom 07.06.2021 - A 4 K 3124/19 - a. A. zur Berücksichtigung von Art. 5 RFRL: OVG NRW, Urteil vom 23.04.2021 - 19 A 810/16.A -).

    Die gegenteilige Auffassung wurde von der Kammerrechtsprechung aufgegeben (VG Karlsruhe, Beschluss vom 02.07.2021 - A 19 K 2100/21 -).

  • VG Karlsruhe, 27.02.2023 - 19 K 4230/21

    Abwägung von Ausweisungs- und Bleibeinteressen im Fall der Gefährdung der inneren

    (2) Davon ausgehend können die in Art. 5 RL 2008/115 bezeichneten Belange einschließlich des Gebots der Nichtzurückweisung dem Erlass einer Abschiebungsandrohung entgegenstehen (VG Karlsruhe, Beschlüsse vom 23.01.2023 - 19 K 4534/22 - juris Rn. 69; vom 09.06.2022 - 19 K 1524/22 - InfAuslR 2022, 359 (364) und vom 02.07.2021 - A 19 K 2100/21 - InfAuslR 2022, 160).
  • VG Freiburg, 15.10.2021 - A 9 K 2811/18

    Südkorea: keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit wegen

    Die Frage, ob inlandsbezogene Abschiebungsverbote wie schutzwürdige Interessen an der Vermeidung einer Trennung von Familienangehörigen unter unionsrechtlichen Gesichtspunkten bei der Abschiebungsandrohung zu berücksichtigen sind, wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet (zustimmend: VG Sigmaringen, Urteil vom 07.06.2021 - A 4 K 3124/19 - juris, Rn. 42 ff.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 02.07.2021 - A 19 K 2100/21 - juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 12.07.2021 - A 19 K 9993/17 - juris; aA vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.04.2021 - 19 A 810/16.A - juris, Rn. 89 ff.; VG Karlsruhe, Urteil vom 19.04.2021 - A 4 K 6798/19 - juris, Rn. 38 ff.; VG Potsdam, Beschluss vom 29.09.2021 - 6 L 411/21.A - juris, Rn. 31 ff.).

    Vor allem spielt die zentrale Frage des dem EuGH vorgelegten Verfahrens im vorliegenden Fall keine Rolle, wie und wann ein Mitgliedstaat zu prüfen hat, ob für den fraglichen unbegleiteten Minderjährigen im Rückkehrstaat eine geeignete Aufnahmemöglichkeit zur Verfügung steht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.04.2021 - 19 A 810/16.A - juris, Rn. 100; VG Potsdam, Beschluss vom 29.09.2021 - 6 L 411/21.A - juris, Rn. 32; aA wohl VG Karlsruhe, Beschluss vom 02.07.2021 - A 19 K 2100/21 - juris, Rn. 31).

  • OVG Niedersachsen, 14.03.2022 - 4 LB 20/19

    Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei Flucht aus Heimatland

    Soweit nach der Rechtsprechung des EuGH zu Art. 5 der Richtlinie 2008/115/EG "vor Erlass" einer Rückkehrentscheidung gegenüber einem unbegleiteten Minderjährigen eine umfassende und eingehende Beurteilung der Situation des Minderjährigen vorzunehmen und dabei das Wohl des Kindes gebührend zu berücksichtigen ist (Urt. v. 14.1.2021 - C-441/19 -, juris Rn. 60), und dies auch dann gilt, wenn es sich beim Adressaten der Entscheidung nicht um einen Minderjährigen, sondern um ein Elternteil handelt (Urt. v. 11.03.2021, C- 112/20 -, juris Rn. 43), kann dahinstehen, ob hieraus der Schluss zu ziehen ist, dass das Bundesamt alle in Art. 5 der Richtlinie 2008/115/EG genannten Belange "vor Erlass" der Abschiebungsandrohung zu berücksichtigen und insoweit - in Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung - auch inlandsbezogene Abschiebungshindernisse zu berücksichtigen hat (so VG Sigmaringen, Urt. v. 7.6.2021 - A 4 K 3124/19 -, juris Rn. 42 ff.; VG Karlsruhe, Beschl. v. 2.7.2021 - A 19 K 2100/21 -, juris Rn. 25 ff.; Urt. v. 12.7.2021 - A 19 K 9993/17 -, juris Rn. 73 ff.; a. A. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 23.4.2021 - 19 A 810/16.A -, juris Rn. 100; VG Karlsruhe, Urt. v. 19.4.2021 - A 4 K 6798/19 -, juris Rn. 36; VG Potsdam, Beschl. v. 29.9.2021 - 6 L 411/21.A -, juris Rn. 32 f.).
  • VG Freiburg, 29.10.2021 - 4 K 6622/18

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Wahrung der ehelichen Lebensgemeinschaft

  • VG Sigmaringen, 07.02.2024 - A 14 K 3041/21

    Wiederaufgreifen des Asylverfahrens; Rückkehrentscheidung; Familienzusammenhalt

  • VG Wiesbaden, 24.05.2022 - 5 L 244/22

    Unzulässiger Zweitantrag, Eilverfahren

  • VG Freiburg, 11.11.2021 - A 10 K 2224/21

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Bundesamts für

  • VG Karlsruhe, 22.01.2024 - A 10 K 4360/23

    Tunesien: Angemessene Rückkehrperspektive für Ausländer, die im Bundesgebiet in

  • VG Sigmaringen, 21.02.2022 - A 7 K 10488/17

    Drittstaatenentscheidung; Schutz der Familieneinheit; subsidiärer Schutz in

  • VG Potsdam, 29.09.2021 - 6 L 411/21
  • VG Regensburg, 13.04.2022 - RN 14 K 21.30578

    Kein Abschiebungsverbot bzgl. Nigeria

  • VG Karlsruhe, 05.07.2022 - 19 K 684/22

    Zur Ausübung des Ermessens bei der datumsmäßigen Fixierung der Frist für die

  • VG Freiburg, 29.10.2021 - A 4 K 5838/18

    Rückführung von Kindern nach Nigeria

  • VG Cottbus, 19.07.2022 - 5 L 141/22
  • VG Berlin, 03.06.2022 - 26 K 91.17

    Asylverfahren: Abschiebungsandrohung gegen einen minderjährigen Schutzsuchenden

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht