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   VG Karlsruhe, 02.08.2018 - 10 K 266/18   

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VG Karlsruhe, 02.08.2018 - 10 K 266/18 (https://dejure.org/2018,28021)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.08.2018 - 10 K 266/18 (https://dejure.org/2018,28021)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. August 2018 - 10 K 266/18 (https://dejure.org/2018,28021)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 34 BauGB
    Nachbarschützende Wirkung des Bauverbots in festgesetzten Überschwemmungsgebieten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baugenehmigung; Nachbarschutz; Wasserrechtliche Zulassung; Hochwasserschutz; Drittschützende Wirkung; Hochwasserrechtliches Rücksichtnahmegebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • VG Karlsruhe, 25.03.2015 - 5 K 1871/13

    Prüfung der wasserrechtlichen Genehmigung im Baugenehmigungsverfahren

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.08.2018 - 10 K 266/18
    § 84 Abs. 2 WG dürfte allerdings lediglich eine Zuständigkeitskonzentration auf die Baurechtsbehörde zu entnehmen sein, jedoch keine formelle oder materielle Konzentrationswirkung, so dass baurechtliche und wasserrechtliche Entscheidung in Konstellationen wie der vorliegenden zwei eigenständige Entscheidungen darstellen und selbstständig nebeneinanderstehen (vgl. hierzu ausführlich: VG Karlsruhe, Urteil vom 25.03.2015 - 5 K 1871/13 -, juris, Rn. 43 f.; Bulling/Finkenbeiner/Eckardt/Kibele, Wassergesetz für Baden-Württemberg, 3. Aufl., § 84 Rn. 16).

    Ob im Rahmen einer einheitlichen Entscheidung über beide Genehmigungen entschieden wurde, ist durch Auslegung des Bescheids zu ermitteln (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 25.03.2015 - 5 K 1871/13 -, juris, Rn. 38.; Bulling/Finkenbeiner/Eckardt/Kibele, a.a.O., § 84 WG Rn. 16).

    Ob § 78 Abs. 3 WHG a.F. drittschützende Wirkung zukommt, ist in der Rechtsprechung umstritten (vgl. zum Überblick: VG Karlsruhe, Urteil vom 25.03.2015 - 5 K 1871/13 -, juris, Rn. 42 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2014 - 3 S 784/14

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses für Hochwasserschutzmaßnahmen -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.08.2018 - 10 K 266/18
    Dafür, dass insoweit der auch unter Geltung der früheren Fassung bei Annahme einer drittschützenden Wirkung herangezogene Maßstab - Prüfung des hochwasserrechtlichen Rücksichtnahmegebots (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.09.2014 - 3 S 784/14 -, juris, Rn. 42 m.w.N.) - durch die Neufassung der Vorschrift verändert werden sollte, bestehen keine Anhaltspunkte.

    Dies ist dann der Fall, wenn die angegriffene behördliche Maßnahme zu einer von dem betroffenen Dritten nicht hinnehmbaren Beeinträchtigung führt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.09.2014 - 3 S 784/14 -, juris, Rn. 42).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2018 - 5 S 2130/17

    Bestehen eines dringenden Wohnbedarfs; Erteilung einer Befreiung nach BauO BW

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.08.2018 - 10 K 266/18
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich der Baunachbar nicht oder nicht allein gegen die Auswirkungen der zukünftigen Nutzung des Nachbargrundstücks, sondern - wie hier - auch gegen die Auswirkungen zur Wehr setzt, die mit dem Baukörper selbst verbunden sind (vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.02.2018 - 5 S 2130/17 -, juris, Rn. 45 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.03.2003 - 4 B 59.02

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen Stellplätze einer rechtlich zulässigen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.08.2018 - 10 K 266/18
    Nachbarn haben die von den Stellplätzen einer rechtlich zulässigen Wohnbebauung ausgehenden Emissionen im Regelfall hinzunehmen (st. Rspr., vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 20.03.2003 - 4 B 59.02 -, juris, Rn. 7 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.12.2013 - 3 S 1964/13 -, juris, Rn. 12 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2001 - 3 S 597/00

    Boarding-House, Wohnnutzung, Mischungsverhältnis, Nachbarschutz

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.08.2018 - 10 K 266/18
    Die Durchführung eines (erneuten) Vorverfahrens ist aus Gründen der Prozessökonomie in solchen Konstellationen entbehrlich (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.05.2001 - 3 S 597/00 -, juris, Rn. 25 m.w.N.; Dolde/Porsch in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juni 2017, § 68 Rn. 34a).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.08.2018 - 10 K 266/18
    Das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot wird im Regelfall aus tatsächlichen Gründen nicht verletzt, wenn ein Vorhaben die nach Landesrecht zur Sicherung hinreichender Belichtung, Besonnung und Belüftung gebotenen Abstandsflächen einhält (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 11.01.1999 - 4 B 128.98 -, juris, Rn. 4; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.09.1999 - 3 S 1932/99 -, juris, Ls. 1).
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.08.2018 - 10 K 266/18
    Vielmehr beschränkt sich die Prüfung darauf, ob durch die angefochtene Maßnahme drittschützende Vorschriften, die dem Nachbarn einen Abwehranspruch gegen das Vorhaben vermitteln, verletzt sind oder nicht (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Urteil vom 06.10.1989 - 4 C 14.87 -, juris, Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2005 - 10 A 3138/02

    Ermittlung einer erdrückenden Wirkung eines Gebäudes auf ein Nachbargrundstück

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.08.2018 - 10 K 266/18
    Insbesondere eine sogenannte erdrückende oder einmauernde Wirkung ist nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen anzunehmen, etwa wenn die baulichen Dimensionen des "erdrückenden" Gebäudes aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalles derart übermächtig sind, dass das "erdrückte" Grundstück nur noch überwiegend wie eine von einem herrschenden Gebäude dominierte Fläche ohne eigene baurechtliche Charakteristik wahrgenommen wird oder das Bauvorhaben das Nachbargrundstück regelrecht abriegelt, das heißt dort ein Gefühl des Eingemauertseins hervorruft (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.03.1981 - 4 C 1.78 -, juris, Rn. 38; OVG NRW, Urteil vom 29.08.2005 - 10 A 3138/02 -, juris, Rn. 50).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.09.1999 - 3 S 1932/99

    Nachbarklage: Besonnung, Belichtung und Belüftung des Grundstücks

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.08.2018 - 10 K 266/18
    Das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot wird im Regelfall aus tatsächlichen Gründen nicht verletzt, wenn ein Vorhaben die nach Landesrecht zur Sicherung hinreichender Belichtung, Besonnung und Belüftung gebotenen Abstandsflächen einhält (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 11.01.1999 - 4 B 128.98 -, juris, Rn. 4; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.09.1999 - 3 S 1932/99 -, juris, Ls. 1).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.08.2018 - 10 K 266/18
    Insbesondere eine sogenannte erdrückende oder einmauernde Wirkung ist nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen anzunehmen, etwa wenn die baulichen Dimensionen des "erdrückenden" Gebäudes aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalles derart übermächtig sind, dass das "erdrückte" Grundstück nur noch überwiegend wie eine von einem herrschenden Gebäude dominierte Fläche ohne eigene baurechtliche Charakteristik wahrgenommen wird oder das Bauvorhaben das Nachbargrundstück regelrecht abriegelt, das heißt dort ein Gefühl des Eingemauertseins hervorruft (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.03.1981 - 4 C 1.78 -, juris, Rn. 38; OVG NRW, Urteil vom 29.08.2005 - 10 A 3138/02 -, juris, Rn. 50).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2010 - 10 S 21.10

    Nachbarklage; zweigeschossiges Einfamilienhaus neben fünfgeschossigem Wohnhaus;

  • VG Augsburg, 27.05.2010 - Au 5 E 10.747

    Nachbarantrag auf bauaufsichtliches Einschreiten; Baueinstellung; aufschiebende

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2013 - 5 S 2037/13

    Drittschützende Wirkung von Hochwasserschutzvorschriften; bauplanungsrechtliches

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 3 S 1964/13

    Unzumutbare Lärmbelästigung durch Nutzung der notwendigen Stellplätze auf

  • VGH Bayern, 25.08.2015 - 1 CS 15.1411

    Gebot der Rücksichtnahme; kein Anspruch auf bestimmte Situierung eines Gebäudes

  • VG Karlsruhe, 24.01.2024 - 2 K 1270/23
    Es gibt aber keine Anhaltspunkte dafür, dass insoweit der auch unter Geltung der früheren Fassung des § 78 Abs. 5 WHG bei Annahme einer drittschützenden Wirkung herangezogene Maßstab, nämlich die Prüfung des hochwasserrechtlichen Rücksichtnahmegebots, durch die Neufassung der Vorschrift verändert werden sollte (VG Karlsruhe, Beschl. v. 02.08.2018 - 10 K 266/18 -, juris Rn. 34 ff.).
  • VGH Bayern, 06.02.2019 - 15 CS 18.2459

    Gebot der Rücksichtnahme

    18/10879 S. 27 f.; BayVGH, B.v. 7.5.2018 - 8 CS 18.455 - NVwZ 2018, 1576 = juris Rn. 10; VG Karlsruhe, B.v. 2.8.2018 - 10 K 266/18 - juris Rn. 34 ff.; Rossi in Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG/AbwAG, Stand: Juni 2018, § 78 WHG Rn. 3, 71; Schmidt/Gärtner, NVwZ 2018, 534/538).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 3 S 138/22

    ([Keine] Anordnung der sofortigen Vollziehung bei objektiver Rechtswidrigkeit des

    Vor dem Hintergrund des Wortlauts der Neuregelung in § 78 Abs. 5 Satz 2 WHG sowie unter Berücksichtigung des in der Begründung zum Gesetzesentwurf eindeutig zum Ausdruck kommenden gesetzgeberischen Willens ist somit geklärt, dass dem hochwasserrechtlichen Bauverbot sowie den Ausnahmegenehmigungsvoraussetzungen eine drittschützende Wirkung zukommt (vgl. zum Ganzen BT-Drs. 18/10879 S. 27 f.; Bayerischer VGH, Beschl. v. 6.2.2019 - 15 CS 18.24 -, juris Rn. 59 m.w.N.; VG Karlsruhe, Beschl. v. 2.8.2018 - 10 K 266/18 -, juris Rn. 34 ff.; Rossi in Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG/AbwAG, 56. EL Juli 2021, § 78 WHG Rn. 3, 71).

    Es gibt aber keine Anhaltspunkte dafür, dass insoweit der auch unter Geltung der früheren Fassung bei Annahme einer drittschützenden Wirkung herangezogene Maßstab, nämlich die Prüfung des hochwasserrechtlichen Rücksichtnahmegebots, durch die Neufassung der Vorschrift verändert werden sollte (VG Karlsruhe, Beschl. v. 2.8.2018 - 10 K 266/18 -, juris Rn. 34 ff.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2019 - 2 M 110/19

    Errichtung einer Kläranlage im Hochwasserschutzgebiet

    Soweit den Regelungen des § 78 Abs. 5 und 6 WHG in der Rechtsprechung drittschützende Wirkung zugesprochen wird, bezieht sich dies jedenfalls nicht auf Verfahrensvorschriften (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 2. August 2018 - 10 K 266/18 - juris Rn. 34 ff., OVG RhPf, Urteil vom 2. März 2010 - 1 A 10176/09 - juris Rn. 37 ff.; BayVGH, Beschluss vom 7. Mai 2018 - 8 CS 18.455 - juris Rn. 11; VGH BW, Beschluss vom 18. November 2013 - 5 S 2037/13 - juris Rn. 6).
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