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   VG Karlsruhe, 02.12.2015 - 5 K 350/15   

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https://dejure.org/2015,38642
VG Karlsruhe, 02.12.2015 - 5 K 350/15 (https://dejure.org/2015,38642)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.12.2015 - 5 K 350/15 (https://dejure.org/2015,38642)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Dezember 2015 - 5 K 350/15 (https://dejure.org/2015,38642)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Nutzung eines ehemaligen Seniorenheims als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Pressebericht)

    Nachbarklagen gegen Flüchtlingsunterkunft abgewiesen - "Bewohner aus fremdem Kulturkreis" - irrelevant

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (48)

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.12.2015 - 5 K 350/15
    Auf Rechtsmittel des Nachbarn kann eine rechtswidrige Baugenehmigung daher nur dann aufgehoben werden, wenn sie den Nachbarn in seinen subjektiven Rechten verletzt (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 08.07.1998 - 4 B 64.98 -, BauR 1998, 1206, Urteil vom 16.09.1993 - 4 C 28.91 -, NJW 1994, 1546, Urteil vom 19.09.1986 - 4 C 8.84 -, NVwZ 1987, 409, Beschluss vom 22.11.1984 - 4 B 244.84 -, BRS 42 Nr. 206; VGH Baden-Württemberg, Beschuss vom 11.11.1996 - 5 S 2595/96 -, juris, Urteil vom 11.02.1993 - 5 S 2313/92 -, juris, Beschluss vom 14.12.1990 - 8 S 2440/90 -, juris).

    Derselbe Nachbarschutz wie im beplanten Gebiet kann auch im unbeplanten Innenbereich gegeben sein, wenn die Voraussetzungen des § 34 Abs. 2 BauGB vorliegen und die Eigenart der näheren Umgebung einem der Baugebiete der Baunutzungsverordnung entspricht (BVerwG, Urteil vom 16.09.1993 - 4 C 28.91 -, BVerwGE 94, 151).

    Der Anspruch auf Bewahrung der Gebietsart besteht im unbeplanten Innenbereich jedoch nur dann, wenn die Eigenart der näheren Umgebung einem der Baugebiete der Baunutzungsverordnung entspricht (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 16.09.1993, a.a.O.).

  • VG Würzburg, 06.02.2013 - W 5 S 13.62

    Nachbar; Verwirkung materieller Abwehrrechte; Verwirkung durch bloßen Zeitablauf;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.12.2015 - 5 K 350/15
    Selbst wenn das Gebäude bisher ungenehmigt genutzt worden wäre, käme eine Verwirkung der materiellen - nicht der Verfahrensrechte - Abwehrrechte in Betracht (vgl. OVG Münster, Urteil vom 02.03.1999, - 10 A 2343/97 -, BRS 62 Nr. 194 (1999); VG Würzburg, Beschluss vom 06.02.2013 - W 5 S 13.62 -, Rn. 23, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.12.2007 - 3 S 2107/07 -, Rn. 15, juris).

    Es wäre im Übrigen einem Grundstückseigentümer nicht zumutbar, Rechtsnachteile gegenüber einem Nachbargrundstück allein auf Grund eines Eigentumswechsels auf diesem Grundstück hinnehmen zu müssen (Bayerischer VGH, Beschluss vom 28.03.1990 - 20 B 89.3055 -, Rn. 22, juris; VG Würzburg, Beschluss vom 06.02.2013 - W 5 S 13.62 -, Rn. 24, juris).

  • BVerwG, 11.04.1996 - 4 B 51.96

    Anforderungen an Vorliegen eines faktischen Mischgebiets; Anspruch des Nachbarn

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.12.2015 - 5 K 350/15
    Er hat auf die Bewahrung der Gebietsart einen Anspruch auch dann, wenn das baugebietswidrige Vorhaben im jeweiligen Einzelfall noch nicht zu einer tatsächlich spürbaren und nachweisbaren Beeinträchtigung des Nachbarn führt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.09.1984 - 4 B 147.84 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 61; Beschluss vom 09.10.1991 - 4 B 137.91 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 104; Beschluss vom 11.04.1996 - 4 B 51.96 -, NVwZ-RR 1997, 463).

    Der Anspruch des Nachbarn auf die Bewahrung der Gebietsart wird grundsätzlich bereits durch die Zulassung eines mit der Gebietsart unvereinbaren Vorhabens ausgelöst, weil hierdurch das nachbarliche Austauschverhältnis gestört und eine Verfremdung des Gebiets eingeleitet wird; dieser Anspruch geht in seiner Reichweite daher über das Rücksichtnahmegebot hinaus (BVerwG, Beschluss vom 11.04.1996 - 4 B 51.96 -, NVwZ-RR 1997, 463).

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