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   VG Karlsruhe, 02.12.2016 - 7 K 3612/16   

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https://dejure.org/2016,48377
VG Karlsruhe, 02.12.2016 - 7 K 3612/16 (https://dejure.org/2016,48377)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.12.2016 - 7 K 3612/16 (https://dejure.org/2016,48377)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Dezember 2016 - 7 K 3612/16 (https://dejure.org/2016,48377)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßiges straßenrechtliches Einschreiten gegen einen Pizzaliefer- und abholservice

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Untersagungsverfügung gegen Pizzaservice

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenbenutzung; Anbauverbot - Pizzaservice; Sondernutzung; Abholservice; Lieferservice

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Straßenrechtliches Einschreiten gegen einen Pizzaliefer- und abholservice

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Karlsruhe, 20.09.2011 - 4 K 2211/10

    Beschränkung der Außenbewirtschaftung einer Gaststätte

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.12.2016 - 7 K 3612/16
    Diese für klassische Gastronomiebetriebe in der Rechtsprechung geklärte Zurechnung, wonach weder eine Bewirtung auf der öffentlichen Straße noch die Aufstellung von zum Sofortverzehr auffordernder Stehtische oder anderer Möbel für die Annahme einer Sondernutzung durch den Gastwirt erforderlich ist (vgl. allein für die Altstadt der Antragsgegnerin: VG Karlsruhe, Beschl. v. 10.04.2010 - 5 K 279/10 - Urt. v. 20.09.2011 - 4 K 2737/10 -, Juris; Urt. v. 20.09.2011 - 4 K 2211/10 -, Juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.07.2010 - 5 S 981/10 - Beschl. v. 03.07.2012 - 5 S 2855/11 - Beschl. v. 03.07.2012 - 5 S 2761/11 -), gilt uneingeschränkt auch für den Betrieb des Antragstellers.

    Vielmehr ist der vorgelegten Aufstellung der Antragsgegnerin über 58 "Verwaltungsverfahren zur Untersagung von Außenbewirtschaftungen in Form des Sofortverzehrs auf der Straße vor der Gaststätte" zu entnehmen, dass die Antragsgegnerin seit 2009 konsequent gegen derartige unerlaubte Sondernutzungen vorgeht, was durch die Verfahren beim VG Karlsruhe zu den Aktenzeichen 5 K 279/10, 4 K 2737/10 und 4 K 2211/10 bestätigt wird.

  • VG Karlsruhe, 20.09.2011 - 4 K 2737/10

    Dulden des Getränkekonsums vor einer Gastwirtschaft als Sondernutzung; Änderung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.12.2016 - 7 K 3612/16
    Diese für klassische Gastronomiebetriebe in der Rechtsprechung geklärte Zurechnung, wonach weder eine Bewirtung auf der öffentlichen Straße noch die Aufstellung von zum Sofortverzehr auffordernder Stehtische oder anderer Möbel für die Annahme einer Sondernutzung durch den Gastwirt erforderlich ist (vgl. allein für die Altstadt der Antragsgegnerin: VG Karlsruhe, Beschl. v. 10.04.2010 - 5 K 279/10 - Urt. v. 20.09.2011 - 4 K 2737/10 -, Juris; Urt. v. 20.09.2011 - 4 K 2211/10 -, Juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.07.2010 - 5 S 981/10 - Beschl. v. 03.07.2012 - 5 S 2855/11 - Beschl. v. 03.07.2012 - 5 S 2761/11 -), gilt uneingeschränkt auch für den Betrieb des Antragstellers.

    Vielmehr ist der vorgelegten Aufstellung der Antragsgegnerin über 58 "Verwaltungsverfahren zur Untersagung von Außenbewirtschaftungen in Form des Sofortverzehrs auf der Straße vor der Gaststätte" zu entnehmen, dass die Antragsgegnerin seit 2009 konsequent gegen derartige unerlaubte Sondernutzungen vorgeht, was durch die Verfahren beim VG Karlsruhe zu den Aktenzeichen 5 K 279/10, 4 K 2737/10 und 4 K 2211/10 bestätigt wird.

  • VG Karlsruhe, 02.06.2003 - 5 K 2371/02

    Fußgängerzone; Sondernutzung; Bauchladenverkauf; Gestaltungskonzept der Gemeinde

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.12.2016 - 7 K 3612/16
    Es handelt sich vielmehr um nicht unter den Gemeingebrauch fallende gewerblich-kommerzielle Betätigungen, bei denen ein Verkehrsinteresse nicht vorhanden oder allenfalls nebensächlich ist und die nicht auf individuelle Begegnung angelegt sind, sondern sich an die Allgemeinheit richten (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.07.1996 - 5 S 472/96 - zur wirtschaftlichen Betätigung auf öffentlichen Verkehrsflächen in der Altstadt der Antragsgegnerin vgl. VG Karlsruhe, Urt. v. 02.06.2003 - 5 K 2371/02 -, jew. Juris).

    Es gehört grundsätzlich nicht zur Funktion einer öffentlichen Straße, und zwar auch nicht eines Fußgängerbereichs, als "Verkaufsraum" zur Verfügung zu stehen, unabhängig davon, wie gemeingebrauchsverträglich sich die wirtschaftliche Betätigung darstellt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 31.01.2002 - 5 S 311/00 - VG Karlsruhe, Urt. v. 02.06.2003 - 5 K 2371/02 -, jew. Juris).

  • OLG Schleswig, 24.01.2002 - 16 W 305/01

    Prozesskostenhilfegesuch eines Unternehmers für Klage wegen einer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.12.2016 - 7 K 3612/16
    Da das Verfahren zur Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Untersagungsverfügung der Antragsgegnerin zur Unternehmenssphäre des Pizzaservice gehört und die erforderlichen Kosten notwendige Betriebsausgaben darstellen, kommt es auf die - im Übrigen weder nachvollziehbar dargelegten noch hinreichend belegten - privaten Einkünfte und Belastungen des Unternehmensinhabers nicht an (vgl. OLG Schl.-Holst., Beschl. v. 24.01.2002 - 16 W 305/01 - OLG Nürnberg, Beschl. v. 04.12.2002 - 6 W 3409/02 -, jew. Juris).
  • OLG Nürnberg, 04.12.2002 - 6 W 3409/02

    Prozeßkosten für gewerblichen Rechtsstreit sind gewöhnliche Betriebsausgaben

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.12.2016 - 7 K 3612/16
    Da das Verfahren zur Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Untersagungsverfügung der Antragsgegnerin zur Unternehmenssphäre des Pizzaservice gehört und die erforderlichen Kosten notwendige Betriebsausgaben darstellen, kommt es auf die - im Übrigen weder nachvollziehbar dargelegten noch hinreichend belegten - privaten Einkünfte und Belastungen des Unternehmensinhabers nicht an (vgl. OLG Schl.-Holst., Beschl. v. 24.01.2002 - 16 W 305/01 - OLG Nürnberg, Beschl. v. 04.12.2002 - 6 W 3409/02 -, jew. Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.1996 - 5 S 472/96

    Werbung für entgeltliche Leistungen einer Scientology-Kirche als Sondernutzung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.12.2016 - 7 K 3612/16
    Es handelt sich vielmehr um nicht unter den Gemeingebrauch fallende gewerblich-kommerzielle Betätigungen, bei denen ein Verkehrsinteresse nicht vorhanden oder allenfalls nebensächlich ist und die nicht auf individuelle Begegnung angelegt sind, sondern sich an die Allgemeinheit richten (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.07.1996 - 5 S 472/96 - zur wirtschaftlichen Betätigung auf öffentlichen Verkehrsflächen in der Altstadt der Antragsgegnerin vgl. VG Karlsruhe, Urt. v. 02.06.2003 - 5 K 2371/02 -, jew. Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.2014 - 5 S 1775/13

    Vorgehen gegen unbefugtes Aufstellen von Altkleidercontainern auf Straßen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.12.2016 - 7 K 3612/16
    Bei einer somit vorliegenden Sondernutzung der öffentlichen Straße, für die dem Antragsteller auch keine Erlaubnis erteilt wurde, kann die Behörde regelmäßig allein wegen der formellen Illegalität der Sondernutzung Maßnahmen zu ihrer Beendigung anordnen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 05.03.2014 - 5 S 1775/13 -, Juris m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2002 - 5 S 311/00

    Sondernutzung: Werbung eines Religionsvereins in Fußgängerzone

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.12.2016 - 7 K 3612/16
    Es gehört grundsätzlich nicht zur Funktion einer öffentlichen Straße, und zwar auch nicht eines Fußgängerbereichs, als "Verkaufsraum" zur Verfügung zu stehen, unabhängig davon, wie gemeingebrauchsverträglich sich die wirtschaftliche Betätigung darstellt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 31.01.2002 - 5 S 311/00 - VG Karlsruhe, Urt. v. 02.06.2003 - 5 K 2371/02 -, jew. Juris).
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