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   VG Karlsruhe, 03.04.2017 - 7 K 7667/16   

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VG Karlsruhe, 03.04.2017 - 7 K 7667/16 (https://dejure.org/2017,17922)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.04.2017 - 7 K 7667/16 (https://dejure.org/2017,17922)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. April 2017 - 7 K 7667/16 (https://dejure.org/2017,17922)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.01.1998 - 1 C 7.97

    Gewerberecht - Versteiegerungen, Anwendungsumfang des § 34b Abs. 10 Nr. 3 GewO

    Auszug aus VG Karlsruhe, 03.04.2017 - 7 K 7667/16
    Allein aufgrund der Tatsache, dass dem Ausländer mit Blick auf seinen Verlängerungsantrag zunächst bis zu einer Prüfung der Sach- und Rechtslage eine sog. Fiktionsbescheinigung ausgestellt wird, der grundsätzlich nur deklaratorische Wirkung zukommt (BVerwG, Urt. v. 03.06.1997 - 1 C 7.97, Juris), kann nicht auf den Willen der Ausländerbehörde geschlossen werden, eine Fortgeltungswirkung anzuordnen (OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 12.05.2015 - 7 B 10364/15.OVG - VG Aachen, Beschl. v. 24.05.2016 - 8 L 1025/15 -, jew. Juris; s.a. Beschluss der erkennenden Kammer v. 04.07.2016 - 7 K 930/16, unveröff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2015 - 7 B 10364/15

    Ausnahmefall, der die in AufenthG 2004 § 16 Abs 2 S 1 vorgesehene

    Auszug aus VG Karlsruhe, 03.04.2017 - 7 K 7667/16
    Allein aufgrund der Tatsache, dass dem Ausländer mit Blick auf seinen Verlängerungsantrag zunächst bis zu einer Prüfung der Sach- und Rechtslage eine sog. Fiktionsbescheinigung ausgestellt wird, der grundsätzlich nur deklaratorische Wirkung zukommt (BVerwG, Urt. v. 03.06.1997 - 1 C 7.97, Juris), kann nicht auf den Willen der Ausländerbehörde geschlossen werden, eine Fortgeltungswirkung anzuordnen (OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 12.05.2015 - 7 B 10364/15.OVG - VG Aachen, Beschl. v. 24.05.2016 - 8 L 1025/15 -, jew. Juris; s.a. Beschluss der erkennenden Kammer v. 04.07.2016 - 7 K 930/16, unveröff.).
  • VG Aachen, 24.05.2016 - 8 L 1025/15

    Unzulässig; verspäteter Verlängerungsantrag; Fiktionswirkung;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 03.04.2017 - 7 K 7667/16
    Allein aufgrund der Tatsache, dass dem Ausländer mit Blick auf seinen Verlängerungsantrag zunächst bis zu einer Prüfung der Sach- und Rechtslage eine sog. Fiktionsbescheinigung ausgestellt wird, der grundsätzlich nur deklaratorische Wirkung zukommt (BVerwG, Urt. v. 03.06.1997 - 1 C 7.97, Juris), kann nicht auf den Willen der Ausländerbehörde geschlossen werden, eine Fortgeltungswirkung anzuordnen (OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 12.05.2015 - 7 B 10364/15.OVG - VG Aachen, Beschl. v. 24.05.2016 - 8 L 1025/15 -, jew. Juris; s.a. Beschluss der erkennenden Kammer v. 04.07.2016 - 7 K 930/16, unveröff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.01.2005 - 18 B 2665/03

    Aufenthaltserlaubnis humanitäre Gründe volljähriges Kind Altfallregelung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 03.04.2017 - 7 K 7667/16
    Es sind in dem für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts (OVG NRW, Beschl. v. 03.01.2005 - 18 B 2665/03 -, Juris) keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür erkennbar, dass der Antragsteller sein Studium in der Fachrichtung Wirtschaftsinformatik (Master of Science) in einem angemessenen Zeitraum noch abschließen kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2007 - 18 B 1885/06

    Aufenthaltserlaubnis Studium angemessener Zeitraum

    Auszug aus VG Karlsruhe, 03.04.2017 - 7 K 7667/16
    Abweichendes kann gelten, wenn nachgewiesene Ursachen für bisher eingetretene Studienverzögerungen weggefallen sind, weitere Studienverzögerungen aufgrund einer inzwischen eingetretenen deutlichen Leistungssteigerung nicht zu erwarten sind und mit einem erfolgreichen Abschluss des Studiums zu rechnen ist (OVG NRW, Beschl. v. 09.03.2007 - 18 B 1885/06 -, Juris).
  • VGH Bayern, 15.09.2009 - 19 CS 09.1812

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei krankheitsbedingten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 03.04.2017 - 7 K 7667/16
    Bereits diesen Vorläufigen Anwendungshinweisen war nicht zu entnehmen, dass auch bei einem konkreten Anlass - der vorliegend unzweifelhaft besteht - eine Überprüfung der Studienleistungen des Ausländers zu unterbleiben hätte (vgl. BayVGH, Beschl. v. 15.09.2009 - 19 CS 09.1812 u.a. -, Juris).
  • VG Freiburg, 20.06.2018 - 1 K 3401/18

    Begriff des Aufenthaltszwecks in AufenthG 2004 § 16; Aufenthaltserlaubnis nach

    Denn dem Antragsteller steht im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (BVerwG, Urteil vom 12.07.2016 - 1 C 23.15 -, NVwZ 2016, 1498 = Rn. 8; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.08.2017 - 13 ME 167/17 -, juris Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 03.01.2005 - 18 B 2665/03 -, juris Rn. 3; VG Karlsruhe, Beschluss vom 03.04.2017 - 7 K 7667/16 -, juris Rn. 5) aller Voraussicht nach kein Anspruch auf Verlängerung oder Erteilung der begehrten Aufenthaltserlaubnis nach § 16 AufenthG in der seit 01.08.2017 geltenden Fassung vom 17.05.2017 (BGBl. I 2017, 1106) zu.

    Eine Verlängerung nach § 16 Abs. 2 S. 4 AufenthG ist daher ausgeschlossen (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 03.04.2017 - 7 K 7667/16 -, juris Rn. 19; Walther, in: Fritz/Vormeier, GK-AufenthG, § 16 Rn. 10).

  • VG Karlsruhe, 10.01.2019 - 7 K 7058/18

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken; Übergang vom Studium

    Der Fiktionsbescheid nach § 81 Abs. 5 AufenthG hat lediglich deklaratorische Wirkung (BVerwG, Urteil vom 03.06.1997 - 1 C 7.97, juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 03.04.2017 - 7 K 7667/16, juris; Bergmann/Dienelt/Samel, AufenthG § 81 Rn. 41).
  • OVG Thüringen, 11.01.2021 - 3 EO 279/19

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken

    Die besonderen Schwierigkeiten für Ausländer in einem Studium in Deutschland sind angemessen zu berücksichtigen (VG Karlsruhe, Beschluss vom 22. April 2020 - 7 K 5184/19 - Fleuß, in BeckOK Ausländerrecht, 25. Lfg.. St. d. B. 1. März 2020, § 16b AufenthG Rn. 43 mit Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 2. März 1994 - 1 B 10.94 - zu § 28 Abs. 2 Satz 2 AuslG 1990; zu § 16 AufenthG a. F. auch schon VG Karlsruhe, Beschluss vom 3. April 2017 - 7 K 7667/16 - juris Rn. 4).
  • VG Karlsruhe, 09.07.2020 - 3 K 7685/18

    Aufenthalt von Ausländern - Wechsel des Aufenthaltszwecks durch Wechsel des

    Die besonderen Schwierigkeiten für Ausländer in einem Studium in Deutschland sind angemessen zu berücksichtigen (VG Karlsruhe, Beschluss vom 22.04.2020 - 7 K 5184/19 - Fleuß, in BeckOK Ausländerrecht, 25. Edition, Stand: 01.03.2020, § 16b AufenthG Rn. 43 mit Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 02.03.1994 - 1 B 10.94 - zu § 28 Abs. 2 Satz 2 AuslG 1990, zu § 16 AufenthG a.F. auch schon VG Karlsruhe, Beschluss vom 03.04.2017 - 7 K 7667/16 -, juris Rn. 4).
  • VG Schleswig, 23.08.2018 - 11 B 91/18

    Ausländerrecht - Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Eine insgesamt schon überlange Studiendauer schließt regelmäßig die Annahme aus, die Ausbildung werde nunmehr in angemessener Zeit beendet werden können (VG Karlsruhe, Beschluss vom 03. April 2017 - 7 K 7667/16 -, Rn. 4, juris).
  • VG Schleswig, 28.09.2018 - 11 B 116/18

    Klageerhebung unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe;

    Eine insgesamt schon überlange Studiendauer schließt regelmäßig die Annahme aus, die Ausbildung werde nunmehr in angemessener Zeit beendet werden können (VG Karlsruhe, Beschluss vom 03. April 2017 - 7 K 7667/16 -, Rn. 4, juris).
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