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   VG Karlsruhe, 03.11.2011 - 3 K 2289/09   

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https://dejure.org/2011,2724
VG Karlsruhe, 03.11.2011 - 3 K 2289/09 (https://dejure.org/2011,2724)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.11.2011 - 3 K 2289/09 (https://dejure.org/2011,2724)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. November 2011 - 3 K 2289/09 (https://dejure.org/2011,2724)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    § 5 Abs. 1 UrhG; Artt. 19 Abs. 3, 3 Abs. 1 GG; § 3 Abs. 1 IWG
    Kein Anspruch des Betreibers einer jur. Datenbank gegen das BVerfG auf Herausgabe von Entscheidungen in aufbereiteter Form, wie sie juris zur Verfügung gestellt werden; die von den Fachdokumentaren des BVerfG erstellten Orientierungssätze genießen urheberrechtlichen ...

  • JurPC

    Kein Anspruch auf Belieferung mit dokumentarisch aufbereiteten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)

Kurzfassungen/Presse

  • handelsblatt.com (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 12.09.2011)

    Vermarktung von Gerichtsurteilen: Verlag verklagt Verfassungsgericht - vor dem Verwaltungsgericht

Besprechungen u.ä.

  • iuwis.de (Kurzanmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Bundesverfassungsgericht wegen Juris-Kooperation verklagt

Sonstiges (2)

  • publicus-boorberg.de (Sitzungsbericht)

    Exklusivität für Jedermann? Gericht vor Gericht

  • jurpc.de (Sitzungsbericht)

    Gericht vor Gericht, in erster Instanz?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2012, 231
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.11.1991 - I ZR 190/89

    Leitsätze

    Auszug aus VG Karlsruhe, 03.11.2011 - 3 K 2289/09
    Der Orientierungssatz ist nicht dem Spruchkörper als die von ihm stammende Zusammenfassung seiner Entscheidung zuzuordnen (vgl. BGH, Urt. v. 21.11.1991 - I ZR 190/89 -, BGHZ 116, 136).

    Der Orientierungssatz erschöpft sich gerade nicht in einem bloßen Hinweis auf das erörterte Problem oder in der wörtlichen Wiedergabe von Entscheidungssätzen ohne eigene Gliederungsstruktur (vgl. BGH, Urt. v. 21.11.1991, a.a.O. m.w.N.).

    Ohne pflichtmäßige Mitwirkung der Gerichtsverwaltung und der Richter bei der Erstellung herausgabefähiger Entscheidungsabdrucke und amtlicher Leitsätze (vgl. zur Definition BGHZ 116, 136) läßt sich die Gemeinfreiheit von Gerichtsentscheidungen und amtlichen Leitsätzen nicht realisieren.

  • BVerwG, 26.02.1997 - 6 C 3.96

    Veröffentlichung von gerichtlichen Entscheidungen als öffentliche Aufgabe

    Auszug aus VG Karlsruhe, 03.11.2011 - 3 K 2289/09
    Die Klägerin hat zu Recht darauf hingewiesen, dass die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen eine öffentliche Aufgabe ist und den Gerichten bei der Herausgabe von Entscheidungen zu Zwecken der Veröffentlichung eine Neutralitätspflicht obliegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.02.1997 - 6 C 3.96-, BVerwGE 104, 105).

    Das BVerwG hat die Pflicht der Gerichte zur Veröffentlichung ihrer Entscheidungen in seinem Urteil vom 26.02.1997 (a.a.O.) wie folgt begründet:.

  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 231/99

    "Technische Lieferbedingungen"; Urheberrechtliche Schutzfähigkeit eines

    Auszug aus VG Karlsruhe, 03.11.2011 - 3 K 2289/09
    Der intellektuellen Leistung der Erfassung des wesentlichen Inhalts der Entscheidung folgt eine von der eigenen Gedankenformung geprägte sprachliche Ausarbeitung (vgl. BGH, Urt. v. 11.04.2002 - I ZR 231/99 -, NJW-RR 2002, 1568 m.w.N.).
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VG Karlsruhe, 03.11.2011 - 3 K 2289/09
    Die Orientierungssätze gehen hinsichtlich ihres Umfangs bisweilen auch deutlich über die amtlich verfassten Leitsätze hinaus (vgl. nur BVerfG, Urt. v. 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01 -, BVerfGE 115, 276 in juris).
  • VGH Bayern, 09.02.1999 - 14 B 96.2272
    Auszug aus VG Karlsruhe, 03.11.2011 - 3 K 2289/09
    Sachdienlichkeit ist anzunehmen, wenn auch für die geänderte Klage der Streitstoff im Wesentlichen derselbe bleibt und die Klageänderung die endgültige Beilegung des Streites zwischen den Parteien fördert, ohne dass der Ablauf des Verfahrens besonders erschwert wird oder sich dessen Abschluss wesentlich verzögert (vgl. BayVGH, Urt. v. 09.02.1999 - 14 B 96.2272 -, juris m.w.N.).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 03.11.2011 - 3 K 2289/09
    Ein Anspruch auf Beiziehung von (weiteren) Akten ergibt sich daraus nicht (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, § 100 Rn. 1; BVerfG, Beschl. v. 12.01.1983 - 2 BvR 864/81 -, BVerfGE 63, 45).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2013 - 10 S 281/12

    Anspruch auf Belieferung von BVerfG-Entscheidungen

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 3. November 2011 - 3 K 2289/09 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 3. November 2011 - 3 K 2289/09 - zu ändern, den Bescheid der Beklagten vom 21. Juli 2009 aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen, der Klägerin sämtliche Entscheidungen, die sie der Beigeladenen seit dem 1. Juni 2009 zum Zwecke der Veröffentlichung zur Verfügung gestellt hat, zu denselben Bedingungen und in derselben Form, wie sie der Beigeladenen zur Verfügung gestellt wurden, zu übermitteln.

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