Rechtsprechung
VG Karlsruhe, 03.11.2011 - 3 K 2289/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
§ 5 Abs. 1 UrhG; Artt. 19 Abs. 3, 3 Abs. 1 GG; § 3 Abs. 1 IWG
Kein Anspruch des Betreibers einer jur. Datenbank gegen das BVerfG auf Herausgabe von Entscheidungen in aufbereiteter Form, wie sie juris zur Verfügung gestellt werden; die von den Fachdokumentaren des BVerfG erstellten Orientierungssätze genießen urheberrechtlichen ... - Landesrecht Baden-Württemberg
§ 3 IWG, § 1 Abs 4 IWG, § 4 Abs 2 UrhG, § 2 Abs 1 Nr 1 UrhG
Urheberrechtsschutz für die in einem Gericht dokumentarisch aufbereiteten Entscheidungen - JurPC
Kein Anspruch auf Belieferung mit dokumentarisch aufbereiteten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsdokumentation der Urteile des Bundesverfassungsgerichtes und Urheberrechtsschutz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- handelsblatt.com (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 12.09.2011)
Vermarktung von Gerichtsurteilen: Verlag verklagt Verfassungsgericht - vor dem Verwaltungsgericht
Besprechungen u.ä.
- iuwis.de (Kurzanmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Bundesverfassungsgericht wegen Juris-Kooperation verklagt
Sonstiges (2)
- publicus-boorberg.de (Sitzungsbericht)
Exklusivität für Jedermann? Gericht vor Gericht
- jurpc.de (Sitzungsbericht)
Gericht vor Gericht, in erster Instanz?
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- K&R 2012, 231
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 07.05.2013 - 10 S 281/12
Anspruch auf Belieferung von BVerfG-Entscheidungen
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 3. November 2011 - 3 K 2289/09 - geändert.das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 3. November 2011 - 3 K 2289/09 - zu ändern, den Bescheid der Beklagten vom 21. Juli 2009 aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen, der Klägerin sämtliche Entscheidungen, die sie der Beigeladenen seit dem 1. Juni 2009 zum Zwecke der Veröffentlichung zur Verfügung gestellt hat, zu denselben Bedingungen und in derselben Form, wie sie der Beigeladenen zur Verfügung gestellt wurden, zu übermitteln.