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   VG Karlsruhe, 05.02.2002 - 11 K 1851/01   

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https://dejure.org/2002,17313
VG Karlsruhe, 05.02.2002 - 11 K 1851/01 (https://dejure.org/2002,17313)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.02.2002 - 11 K 1851/01 (https://dejure.org/2002,17313)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. Februar 2002 - 11 K 1851/01 (https://dejure.org/2002,17313)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Einvernehmen bei personalrechtlicher Entscheidung zwischen Bürgermeister und Gemeinderat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Gemeinderats auf Erteilung des Einvernehmens des Bürgermeister bei Personalmaßnahmen; Ernennung einer vom Gemeinderat gewählten Bewerberin als Fachbereichsleiterin; Klagebefugnis im kommunalverfassungsrechtlichen Organstreit; Zweck der Einvernehmensregelung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VBlBW 2002, 536
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.02.2002 - 11 K 1851/01
    Entgegen der vom Prozessbevollmächtigten des Klägers in der mündlichen Verhandlung geäußerten Auffassung, zwingt Art. 19 Abs. 4 GG nicht zu einer anderen Auslegung des § 24 Abs. 2 GemO, da diese Verfassungsbestimmung subjektive Rechte voraussetzt, nicht jedoch begründet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.04.1991 - 1 BvR 419/81 u. 213/83 -,  BVerfGE 84, 34 [49 m.w.N.]).
  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.02.2002 - 11 K 1851/01
    Zum anderen ist hinsichtlich der übrigen, das Urteil selbständig tragenden Begründungen keine Grundsätzlichkeit erkennbar, so dass nach den für das Revisionsrecht entwickelten Maßstäben (vgl. etwa: BVerwG, Beschl. v. 09.12.1994 - 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4, Beschl. v. 01.02.1990 - 7 B 19.90 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 22) eine Zulassung nicht in Betracht kommt.
  • OVG Niedersachsen, 16.09.1997 - 12 L 3580/97

    Darlegungserfordernis bei Zulassung der Berufung; Berufungszulassung;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.02.2002 - 11 K 1851/01
    Denn an der erforderlichen Grundsätzlichkeit fehlt es stets, wenn sich die Antwort auf eine Rechtsfrage - wie hier auf die Frage, ob die Gemeindeordnung dem Gemeinderat einen Anspruch auf Erteilung des Einvernehmens einräumt - ohne weiteres auf dem Gesetz ergibt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.07.1987 - 5 B 59.87 - Buchholz 436.0 § 69 BSHG Nr. 14, OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.09.1997 - 12 L 3580/97 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.1993 - 1 S 953/93

    Beschränkung der Redezeiten für Ratsfraktionen und einzelne Ratsmitglieder

    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.02.2002 - 11 K 1851/01
    Eine Klage, die auf die Feststellung einer allein objektiv-rechtlichen Überschreitung oder Unterschreitung von Kompetenzen eines Organs gerichtet ist und nicht dem weiteren Erfordernis genügt, dass der Kläger durch rechtswidriges Organhandeln in einer ihm gesetzlich eingeräumten Rechtsposition verletzt sein kann, bleibt auch im Gewande des kommunalverfassungsrechtlichen Organstreits eine unzulässige Popularklage (st.Rspr. d. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.03.1999 - 1 S 2059/98 -, VBlBW 1999, 304; Beschl. v. 04.11.1993 - 1 S 953/92 -, VBlBW 1994, 99 = NVwZ-RR 1994, 229; Urt. v. 24.02.1992 - 1 S 2242/91 -, VBlBW 1992, 375 = NvWZ-RR 1992, 373 = DVBl. 1992, 981 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1992 - 1 S 2242/91

    Ratsmitglied bei Streit um Sitzungsöffentlichkeit nicht klagebefugt

    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.02.2002 - 11 K 1851/01
    Eine Klage, die auf die Feststellung einer allein objektiv-rechtlichen Überschreitung oder Unterschreitung von Kompetenzen eines Organs gerichtet ist und nicht dem weiteren Erfordernis genügt, dass der Kläger durch rechtswidriges Organhandeln in einer ihm gesetzlich eingeräumten Rechtsposition verletzt sein kann, bleibt auch im Gewande des kommunalverfassungsrechtlichen Organstreits eine unzulässige Popularklage (st.Rspr. d. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.03.1999 - 1 S 2059/98 -, VBlBW 1999, 304; Beschl. v. 04.11.1993 - 1 S 953/92 -, VBlBW 1994, 99 = NVwZ-RR 1994, 229; Urt. v. 24.02.1992 - 1 S 2242/91 -, VBlBW 1992, 375 = NvWZ-RR 1992, 373 = DVBl. 1992, 981 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.02.1990 - 7 B 19.90

    Zurücktreten der Frage nach der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage bei

    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.02.2002 - 11 K 1851/01
    Zum anderen ist hinsichtlich der übrigen, das Urteil selbständig tragenden Begründungen keine Grundsätzlichkeit erkennbar, so dass nach den für das Revisionsrecht entwickelten Maßstäben (vgl. etwa: BVerwG, Beschl. v. 09.12.1994 - 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4, Beschl. v. 01.02.1990 - 7 B 19.90 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 22) eine Zulassung nicht in Betracht kommt.
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.02.2002 - 11 K 1851/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 16.08.2001 - 2 A 3.00 -, NVwZ-RR 2002, 47) legt der Dienstherr durch die Bestimmung des Anforderungsprofils eines Dienstpostens die Kriterien für die Auswahl der Bewerber fest.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.1999 - 1 S 2059/98

    Kommunalverfassungsrechtlicher Organstreit: Verletzung organschaftlicher Befugnis

    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.02.2002 - 11 K 1851/01
    Eine Klage, die auf die Feststellung einer allein objektiv-rechtlichen Überschreitung oder Unterschreitung von Kompetenzen eines Organs gerichtet ist und nicht dem weiteren Erfordernis genügt, dass der Kläger durch rechtswidriges Organhandeln in einer ihm gesetzlich eingeräumten Rechtsposition verletzt sein kann, bleibt auch im Gewande des kommunalverfassungsrechtlichen Organstreits eine unzulässige Popularklage (st.Rspr. d. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.03.1999 - 1 S 2059/98 -, VBlBW 1999, 304; Beschl. v. 04.11.1993 - 1 S 953/92 -, VBlBW 1994, 99 = NVwZ-RR 1994, 229; Urt. v. 24.02.1992 - 1 S 2242/91 -, VBlBW 1992, 375 = NvWZ-RR 1992, 373 = DVBl. 1992, 981 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.2010 - 1 S 2029/10

    Zur Antragserweiterung im Beschwerdeverfahren - zur Frage, ob die Fusion von

    Dies gilt auch für eine Leistungsklage, bei der ein Organ die Verurteilung eines anderen Organs erreichen will, seine Kompetenzen in einem bestimmten Sinn auszuüben (vgl. VG Karlsruhe, Urt. v. 05.02.2002 - 11 K 1851/01 - VBlBW 2002, 536 m.w.N.).
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