Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 05.02.2015 - 2 K 2743/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,2435
VG Karlsruhe, 05.02.2015 - 2 K 2743/14 (https://dejure.org/2015,2435)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.02.2015 - 2 K 2743/14 (https://dejure.org/2015,2435)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. Februar 2015 - 2 K 2743/14 (https://dejure.org/2015,2435)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,2435) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verzicht einer Gemeinde auf den Erlass einer Veränderungssperre anlässlich der anstehenden Bebauung eines Grundstücks Nutzung mit einem Drogeriemarkt

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 Abs 1 BauGB, § 1 Abs 3 BauGB
    Wirksamkeit eines städtebaulichen Vertrages zur baulichen Nutzbarkeit eines Grundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht - Städtebaulicher Vertrag, planersetzend; Planmäßigkeitsgrundsatz; Wirksamkeit öffentlich-rechtlicher Verträge; Baugenehmigung; Unterlassungsanspruch; Rechtsmissbrauch; Widersprüchliches Verhalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbräuchliches Verhalten nach Erhalt einer Baugenehmigung bei Verzicht der Gemeinde auf Erlass einer Veränderungssperre

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtsmissbräuchliches Verhalten nach Erhalt einer Baugenehmigung bei Verzicht der Gemeinde auf Erlass einer Veränderungssperre

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Niedersachsen, 08.03.2012 - 12 LB 244/10

    "Feinsteuerung" der Windenergienutzung allein durch Abschluss städtebaulicher

    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.02.2015 - 2 K 2743/14
    Es bedarf keiner Entscheidung, ob dieser Grundsatz es generell ausschließt, "die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke (allein) durch andere Mittel als die der Bauleitplanung vorzubereiten und zu leiten" (Nds. OVG, Urteil vom 08.03.2012 - 12 LB 244/10 -, juris Rn. 31), wie die Beklagte in der mündlichen Verhandlung unter Hinweis auf die vorstehend zitierte Entscheidung geltend gemacht hat.

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat aus diesem Grundsatz nur "unter den konkreten Umständen des (dort) vorliegenden Einzelfalls" einen Unwirksamkeitsgrund für einen städtebaulichen Vertrag abgeleitet (Nds. OVG, Urteil vom 08.03.2012 - 12 LB 244/10 -, a.a.O. Rn. 30; vgl. zur Einzelfallabhängigkeit auch BVerwG, Beschluss vom 13.06.2012 - 4 B 27/12 -, juris Rn. 3).

    Obwohl sie auf diese Weise alle Vorteile, die ihr der Vertrag geboten hat, von der Klägerin bereits "abgerufen" (BGH ebd.) und so aus ihrem früheren Verhalten erhebliche Vorteile gezogen hat (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 08.03.2012 - 12 LB 244/10 -, a.a.O. Rn. 41 m.w.N.), will sie die von ihr versprochene Gegenleistung - den Verzicht auf die Ansiedlung eines Drogeriemarktes - nicht erbringen.

  • VG Karlsruhe, 10.12.2014 - 2 K 3715/14

    Ausschluss einer innenstadtrelevanten Einzelhandelsnutzung durch einen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.02.2015 - 2 K 2743/14
    Das Gericht hat es der Beklagten mit Beschluss vom 10.12.2014 - 2 K 3715/14 - im Wege der einstweiligen Anordnung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens untersagt, von der mit Bescheid vom 11.11.2014 erteilten Baugenehmigung der Nutzungsänderung der Gewerbefläche im Erdgeschoss des Anwesens ... und ... zu einem Drogeriemarkt Gebrauch zu machen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die in diesem und dem Eilverfahren 2 K 3715/14 gewechselten Schriftsätze und die Verwaltungsakte der Klägerin (2 Bd. Bauakten) Bezug genommen.

  • BVerwG, 13.06.2012 - 4 B 27.12

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache in

    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.02.2015 - 2 K 2743/14
    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat aus diesem Grundsatz nur "unter den konkreten Umständen des (dort) vorliegenden Einzelfalls" einen Unwirksamkeitsgrund für einen städtebaulichen Vertrag abgeleitet (Nds. OVG, Urteil vom 08.03.2012 - 12 LB 244/10 -, a.a.O. Rn. 30; vgl. zur Einzelfallabhängigkeit auch BVerwG, Beschluss vom 13.06.2012 - 4 B 27/12 -, juris Rn. 3).
  • BGH, 01.02.2007 - III ZR 126/06

    Rückerstattung ärztlicher Honorare wegen Verstoßes gegen die

    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.02.2015 - 2 K 2743/14
    Im bürgerlichen Recht ist anerkannt, dass es auch im Anwendungsbereich des § 134 BGB beispielsweise rechtsmissbräuchlich sein kann, wenn der eine Vertragsteil unter Berufung auf die Nichtigkeit der geschlossenen Vereinbarung die von ihm erbrachten Leistungen zurückverlangt, obwohl er während der gesamten Vertragslaufzeit die Gegenleistungen des anderen Teils abgerufen hat (vgl. etwa BGH, Urteil vom 01.02.2007 - III ZR 126/06 -, juris Rn. 13; Nassall, a.a.O., § 134 Rn. 40 m.w.N.; allgemein zur Zulässigkeit des Einwands des Rechtsmissbrauchs in Fällen des § 134 BGB Wendtland, in: Bamberger/Roth (Hrsg.), BeckOK-BGB, 33. Ed., Stand 01.11.2014, § 134 Rn. 22 m.w.N.).
  • BGH, 23.02.1956 - II ZR 207/54

    Anforderungen an die Auslegung eines Vertrages; Auslegung nach dem Sinn und

    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.02.2015 - 2 K 2743/14
    Es kann daher nur in einem besonders gelagerten Ausnahmefall die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, dass die Auslegung eines Vertrages wegen seines absolut widerspruchsvollen oder widersinnigen Inhalts unmöglich ist" (Busche, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2012, § 133 Rn. 52, unter Hinweis auf BGHZ 20, 109 und m.w.N.).
  • BGH, 11.11.2014 - VI ZR 18/14

    Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch Bildnisveröffentlichung im Rahmen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.02.2015 - 2 K 2743/14
    Etwaige Fehlvorstellungen bei der Willensbildung der Beteiligten ändern aber nichts an dem aufgrund der Willensbildung tatsächlich verfolgten Willen, der für die Auslegung des Vertrages maßgeblich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.03.2011 - 3 C 23/10 -, juris Rn. 12; BGH, Urteil vom 11.11.2014 - VI ZR 18/14 -, juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 12.11.2012 - 8 ZB 11.2062

    Berufungszulassung (abgelehnt), Anspruch auf Beseitigung eines Gehwegs

    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.02.2015 - 2 K 2743/14
    Neben dem Wortlaut und dem daraus zu entnehmenden objektiv erklärten Parteiwillen kommt es entscheidend auf den mit dem Rechtsgeschäft verfolgten Zweck einer Regelung, die beiderseitige Interessenlage und die Begleitumstände der Vereinbarung an (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 12.11.2012 - 8 ZB 11.2062 -, juris Rn. 19, dort u.H. auf Palandt/Heinrichs, BGB, 71. Aufl. 2012, § 133 Rn. 14 ff. m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 29.01.1997 - 4 U 166/96

    Zustandekommen eines Mietvertrages durch Nutzung des Mietobjekts; Unterbreitetes

    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.02.2015 - 2 K 2743/14
    Eine Willenserklärung, die widersprüchlich (perplex) ist, ist zwar grundsätzlich von Anfang an unwirksam, ohne dass es einer Anfechtung bedarf (OLG Hamburg, Urteil vom 29.01.1997 - 4 U 166/96 -, juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 21.89

    Landeswasserrechtliche Entschädigung - Vertragsauslegung - Revisibles Recht -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.02.2015 - 2 K 2743/14
    Bei dem Vertrag der Beteiligten handelt es sich jedenfalls hinsichtlich der vertraglichen Bestimmungen zur baulichen Nutzbarkeit des Grundstücks um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag im Sinne der §§ 54 ff. LVwVfG (vgl. Spannowsky/Uechtritz, BauGB, 2. Aufl. 2014, § 11 Rn. 4), der gemäß § 62 Satz 2 LVwVfG den Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB unterliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.01.1990 - 4 C 21/89 -, juris Rn. 36 = BVerwGE 84, 257 ; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 14. Aufl. 2013, § 62 Rn. 11 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 16.12.1993 - 4 C 27.92

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag und Koppelungsverbot

    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.02.2015 - 2 K 2743/14
    Das Verbot des Machtmissbrauchs der öffentlichen Hand begründet zwar eine Grenze für vertragliche Regelungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.12.1993 - 4 C 27/92 -, juris Rn. 10 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.07.2000 - 8 S 177/00 -, juris Rn. 25).
  • BGH, 12.07.2000 - VIII ZR 99/99

    Zustandekommen eines Scheckbegebungsvertrages

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2000 - 8 S 177/00

    Baugebot innerhalb einer freiwilligen Baulandumlegung

  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2017 - 5 S 1867/15

    Verbot bauleitplanersetzender städtebaulicher Verträge

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 5. Februar 2015 - 2 K 2743/14 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 5. Februar 2015 - 2 K 2743/14 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

    Dem Senat liegen die Akten zum städtebaulichen Vertrag (1 Ordner), zum Baugenehmigungsantrag vom 31.8.2012 und zu einem Nachtragsbaugesuch vom 9.10.2013 (Az. 20120184 und 20130154), zu Nachtragsbaugesuchen vom 20.11.2012 und 5.12.2012 (Az. 20120154 und 20120248) und zur Bauvoranfrage vom 25.9.2013 (Az. 20130142) und eine Kopie der Akte zu dem Antrag auf Genehmigung der Nutzungsänderung vom 17.9.2013 (Az. 20130137) sowie die Akten der gerichtlichen Verfahren 2 K 2743/14, 2 K 3715/14 und 5 S 44/15 vor.

  • VG Karlsruhe, 10.12.2014 - 2 K 3715/14
    Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens 2 K 2743/14 untersagt, von der mit Bescheid der Antragstellerin vom 11.11.2014 erteilten Baugenehmigung der Nutzungsänderung der Gewerbefläche im Erdgeschoss des Anwesens ..., Gemarkung ..., zu einem Drogeriemarkt Gebrauch zu machen.

    der Antragsgegnerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des gegen sie unter dem Az. 2 K 2743/14 anhängigen Klageverfahrens zu untersagen, ihre Rechte aus der Genehmigung der Nutzungsänderung der Gewerbefläche im Erdgeschoss des Anwesens ..., Gemarkung ..., zu einem Drogeriemarkt wahrzunehmen,.

    Sie hat vor Vertragsschluss erklärt, dass bei der Umsetzung des Bauvorhabens "selbstverständlich" das EKO 2010 zugrunde gelegt werden solle (Schreiben vom 26.07.2012), und im Hauptsacheverfahren 2 K 2743/14 klargestellt, dass sie damals - bei Vertragsschluss - ebenfalls davon ausgegangen war, dass die Ansiedlung eines Drogeriemarktes an diesem Standort mit dem EKO 2010 nicht vereinbar sei (Klageerwiderung vom 28.10.2014, S. 15 und 16 f.).

    Die Antragsgegnerin hat sinngemäß mitgeteilt, von dieser Baugenehmigung nach dem 20.12.2014 ungeachtet des noch anhängigen Hauptsacheverfahrens 2 K 2743/14 Gebrauch machen zu wollen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht