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   VG Karlsruhe, 05.02.2016 - 9 K 5063/15   

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VG Karlsruhe, 05.02.2016 - 9 K 5063/15 (https://dejure.org/2016,3737)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.02.2016 - 9 K 5063/15 (https://dejure.org/2016,3737)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. Februar 2016 - 9 K 5063/15 (https://dejure.org/2016,3737)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 20 Abs 2 S 1 BImSchG, § 3 Abs 1 S 1 KrWG, § 3 Abs 3 S 1 Nr 2 KrWG, § 3 Abs 3 S 2 KrWG
    Immissionsschutzrechtliche Stilllegungs- und Beseitigungsanordnung - Entfallen der Zweckbestimmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtungsklage; Verpflichtungsklage einschließlich Untätigkeitsklage; Widerspruchsverfahren einschließlich reformatio in peius im Widerspruchsverfahren; Verwaltungsvollstreckung; Immissionsschutz; Kreislaufwirtschaftsrecht; Abfallrecht - Stilllegungs- und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2013 - 10 S 1725/13

    Genehmigungserfordernis von Abfallbeseitigungsanlagen; Einstufung von

    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.02.2016 - 9 K 5063/15
    27 Der Abfallbegriff der 4. BImSchV bestimmt sich nach der Legaldefinition des § 3 KrWG (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.09.2013 - 10 S 1725/13 -, juris).

    Sie muss dies um so weniger, je schädlicher die Umwelteinwirkungen sind, die von dem ungenehmigten Betrieb der Anlage ausgehen können (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.09.2013 - 10 S 1725/13 -, juris für die Stilllegung einer genehmigungspflichtigen Anlage).

    Solange es nicht mit einer für den Antragsteller positiven Genehmigungsentscheidung abgeschlossen ist, lässt sich regelmäßig nicht absehen, ob sich die vom Gesetz- und Verordnungsgeber angenommene potentielle Gefährlichkeit beziehungsweise Lästigkeit der Anlage realisieren kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.09.2013 - 10 S 1725/13 -, juris).

    Ferner ist in der Rechtsprechung geklärt, dass selbst fehlerhaftes behördliches Handeln oder behördliche Überwachungsdefizite die grundsätzliche Verantwortlichkeit des Zustands- oder Verhaltensstörers nicht beseitigen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.09.2013 - 10 S 1725/13 -, juris).

    Daher stellt die sofortige Vollziehbarkeit der Stillegungs- beziehungsweise Beseitigungsverfügung regelmäßig auch keine unbillige Härte dar, die nicht durch überwiegende öffentliche Interessen (vgl. den verallgemeinerungsfähigen Rechtsgedanken des § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO) geboten wäre (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.09.2013 - 10 S 1725/13 -, juris hinsichtlich der Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Stilllegungsverfügung).

  • VGH Bayern, 13.03.2013 - 20 ZB 13.8

    Entsorgung von Altfahrzeugen; (anzunehmender) Entledigungswille hinsichtlich

    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.02.2016 - 9 K 5063/15
    Denn diese werden - überwiegend schon seit Jahren - nicht mehr im Sinne ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung genutzt (vgl. zum Zweckfortfall bei Personenkraftfahrzeugen durch Abmelden und mehrjähriges Abstellen im Freien: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.08.2009 - 8 A 10623/09 -, NVwZ 2009, 1508; vgl. weiter Bayerischer VGH, Beschluss vom 13.03.2013 - 20 ZB 13.8 -, juris).

    Denn Abfällen im Sinne des § 3 KrWG kommt nicht selten ein Material- und damit ein Marktwert zu, ohne dass dies der Abfalleigenschaft entgegen stünde; der Abfallbegriff des § 3 KrWG hat nicht die wirtschaftliche Wertlosigkeit des Gegenstandes oder Stoffes zur Voraussetzung (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 13.03.2013 - 20 ZB 13.8 -, juris).

    Hierzu ist zunächst festzuhalten, dass alleine die Möglichkeit eines Rangierens auf dem Betriebsgelände eine aktuelle Zweckbestimmung als Transportmittel und erst Recht als Arbeitsgerät nicht zu belegen vermag (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 13.03.2013 - 20 ZB 13.8 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.1991 - 5 S 323/91

    Suspensiveffekt - Ersetzung eines Verwaltungsaktes durch die Behörde nach

    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.02.2016 - 9 K 5063/15
    43 Anträge nach § 80 Abs. 5 Satz 1 Var. 1 VwGO sind regelmäßig nur dann zulässig, wenn in der Hauptsache ein Rechtsbehelf eingelegt wurde, der die aufschiebende Wirkung auszulösen in der Lage ist und dessen aufschiebende Wirkung angeordnet werden soll (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.03.1991 - 5 S 323/91 -, VBlBW 1991, 469).
  • VGH Bayern, 12.02.1982 - 23 B 80 A.2332
    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.02.2016 - 9 K 5063/15
    13, April 2006, § 72 Rn. 13 m.w.N.; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl., 2015, § 72 Rn. 3; Bayerischer VGH, Urteil vom 12.02.1982 - 23 B 80 A.2332 -, NVwZ 1983, 615).
  • BVerwG, 28.01.1992 - 7 C 22.91

    Immissionsschutz - Stillegungsverfügung - Fehlen einer Genehmigung - Mangelnde

    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.02.2016 - 9 K 5063/15
    § 20 Abs. 2 BImSchG knüpft an die formelle Illegalität genehmigungsbedürftiger Anlagen an (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.01.1992 - 7 C 22.91 -, BVerwGE 89, 357) und setzt deshalb voraus, dass eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige, aber nicht genehmigte Anlage errichtet oder betrieben wird.
  • BVerfG, 24.08.2011 - 1 BvR 1611/11

    Anforderungen des Art 12 Abs 1 GG an die Interessenabwägung bei der Entscheidung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.02.2016 - 9 K 5063/15
    Demgegenüber überwiegt das öffentliche Interesse jedenfalls dann, wenn sich der Rechtsbehelf in der Hauptsache als nicht erfolgreich erweisen und mit der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs eine Gefährdung wichtiger Rechtsgüter einhergehen würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.08.2011 - 1 BvR 1611/11 -, NVwZ 2012, 104).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.2009 - 8 A 10623/09

    Abfalleigenschaft von Altfahrzeugen bei Abstellen unter freiem Himmel

    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.02.2016 - 9 K 5063/15
    Denn diese werden - überwiegend schon seit Jahren - nicht mehr im Sinne ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung genutzt (vgl. zum Zweckfortfall bei Personenkraftfahrzeugen durch Abmelden und mehrjähriges Abstellen im Freien: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.08.2009 - 8 A 10623/09 -, NVwZ 2009, 1508; vgl. weiter Bayerischer VGH, Beschluss vom 13.03.2013 - 20 ZB 13.8 -, juris).
  • VG München, 05.09.2013 - M 17 K 12.4459

    Verbot der Ausfuhr eines Altfahrzeugs nach Bosnien; Abfalleigenschaft bei

    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.02.2016 - 9 K 5063/15
    Darüber hinaus ist die Verkehrsanschauung im (außereuropäischen) Ausland für die Beurteilung der Abfalleigenschaft nach deutschem und nach europäischem Recht nicht maßgebend (vgl. VG München, Urteil vom 05.09.2013 - M 17 K 12.4459 -, juris).
  • VGH Bayern, 12.04.1999 - 20 B 98.3564
    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.02.2016 - 9 K 5063/15
    Diese ergibt, dass jedenfalls die Gerätschaften, die in den in den Ziffern 2 bis 6 des Bescheids vom 16.04.2015 ausgesprochenen Zwangsgeldandrohungen genannt werden, von der Beseitigungsanordnung nach Ziffer 1 umfasst sind (vgl. hierzu Bayerischer VGH, Beschluss vom 12.04.1999 - 20 B 98.3564 -, juris).
  • VG München, 15.05.2019 - M 28 K 18.840

    Streit über die Rechtmäßigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Anordnung

    Sofern die Sache zur neuen Zweckverwendung eine Behandlung erfordert (etwa: Reparatur oder Reinigung einer durch Verschmutzung für den ursprünglichen Zweck verwendungsunfähig gewordenen Sache), wird dies der Unmittelbarkeit entgegen stehen, sofern diese Behandlung nicht im Sinne des Maßstabes der Verkehrsanschauung "sogleich" eingeleitet wird (vgl. Versteyl, in: ders./Mann/Schomerus, KrWG, 3. Aufl. 2012, § 3 Rn. 20; Petersen, in: Jarass/Petersen (Hg.), KrWG, 2014, § 3 Rn. 83, 88; VG Karlsruhe B.v. 5. Februar 2016 - 9 K 5063/15 - juris).

    Solange es nicht mit einer für den Antragsteller positiven Genehmigungsentscheidung abgeschlossen ist, lässt sich regelmäßig nicht absehen, ob sich die vom Gesetz- und Verordnungsgeber angenommene potentielle Gefährlichkeit beziehungsweise Lästigkeit der Anlage realisieren kann (vgl. VGH BW, B.v. 19. September 2013 - 10 S 1725/13 - juris; VG Karlsruhe B.v. 5. Februar 2016 - 9 K 5063/15 - juris).

    Unabhängig davon wäre vorliegend auch entgegen den formalen Wortlaut von § 20 Abs. 2 Satz 1 BImSchG ("oder") eine Beseitigungsanordnung neben der Stilllegungsverfügung möglich (vgl. VG Karlsruhe, B.v. 5. Februar 2016 - 9 K 5063/15; Posser in BeckOK, BImSchG, Stand 1. April 2018, § 20 Rn. 30.2).

  • VG Düsseldorf, 25.07.2018 - 3 L 1395/18

    Immissionsschutzrecht

    Die Inkaufnahme derartiger Schäden lässt auf die Aufgabe der ursprünglichen Zweckbestimmung schließen, so bereits VG Düsseldorf, Urteil vom 9. Januar 2009 - 17 K 2461/08 -, juris, Rn. 32; auch VG Karlsruhe Beschluss vom 5. Februar 2016 - 9 K 5063/15 -, juris, Rn. 29.
  • VG Düsseldorf, 11.07.2018 - 17 L 1507/18
    Die Inkaufnahme derartiger Schäden lässt auf die Aufgabe der ursprünglichen Zweckbestimmung schließen, so bereits VG Düsseldorf, Urteil vom 9. Januar 2009 - 17 K 2461/08 -, juris, Rn. 32; auch VG Karlsruhe Beschluss vom 5. Februar 2016 - 9 K 5063/15 -, juris, Rn. 29.
  • VG Trier, 04.03.2020 - 9 K 3913/19

    Immissionsschutzrechtliche Anordnung der Stilllegung einer

    Dabei ist zunächst auch entgegen des formalen Wortlautes von § 20 Abs. 2 Satz 1 BImSchG ("oder") eine Beseitigungsanordnung neben der Stilllegungsverfügung möglich (vgl. VG München, Urteil vom 15. Mai 2019 - M 28 K 18.840 -, Rn. 74, juris unter Verweis auf VG Karlsruhe, B.v. 5. Februar 2016 - 9 K 5063/15; Posser in BeckOK, BImSchG, Stand 1. April 2018, § 20 Rn. 30.2).
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