Rechtsprechung
VG Karlsruhe, 05.09.2006 - 5 K 1367/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Zulassung eines Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen
- Justiz Baden-Württemberg
Zulassung eines Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen
- Landesrecht Baden-Württemberg
Art 1 EWGV 1191/69, § 8 Abs 4 PBefG, § 13a PBefG, § 13 PBefG, § 42 Abs 2 VwGO
Zulassung eines Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulassung eines Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen; Dienstleistungen im Bereich der Personenbeförderung; Klagebefugnis einer konkurrierenden Kommanditgesellschaft (KG); Verletzung des Rechts der Mitbewerber auf chancengleiche Teilnahme am Genehmigungswettbewerb; ...
- VG Karlsruhe (Pressemitteilung)
Linienverkehrsgenehmigung aufgehoben - Bus darf derzeit aber weiterfahren
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 05.09.2006 - 5 K 1367/05
- VGH Baden-Württemberg, 31.03.2009 - 3 S 2455/06
Wird zitiert von ... (8)
- VGH Baden-Württemberg, 31.03.2009 - 3 S 2455/06
Genehmigung zum Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen
Auf die Berufung des Beklagten und der Beigeladenen wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 05. September 2006 - 5 K 1367/05 - geändert.Auf die hiergegen am 30.05.2005 erhobene Klage der Klägerin stellte das Verwaltungsgericht Karlsruhe mit Urteil vom 05.09.2006 - 5 K 1367/05 - das Verfahren ein, soweit die Klägerin ihre Klage auf Verpflichtung des Beklagten zur Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis zurückgenommen hatte, und hob die der Beigeladenen erteilte Genehmigung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 11.05.2004 - mit Ausnahme von dessen Nr. 2 - und den hierauf bezogenen Widerspruchsbescheid vom 15.06.2005 auf; im Übrigen wies es die Klage ab.
das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 05.09.2006 - 5 K 1367/05 - zu ändern, soweit der Bescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 11.05.2004 - mit Ausnahme von dessen Nr. 2 - und der darauf bezogene Widerspruchsbescheid der selben Behörde vom 15.06.2005 aufgehoben worden sind, und die Klage - auch - insoweit abzuweisen.
das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 05.09.2006 - 5 K 1367/05 - zu ändern, soweit der Bescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 11.05.2004 - mit Ausnahme von dessen Nr. 2 - und der darauf bezogene Widerspruchsbescheid der selben Behörde vom 15.06.2005 aufgehoben worden sind, und die Klage - auch - insoweit abzuweisen.
Dem Senat liegen die Akten des Regierungspräsidiums Karlsruhe, der Nahverkehrsplan des Rhein-Neckar-Kreises 2004 bis 2008 und die Akten des Verwaltungsgerichts 5 K 1367/05 vor.
- VG Gießen, 12.06.2007 - 6 E 49/06
Umfang der in § 8 Abs 4 PBefG normierten Teilbereichsausnahme
Die vorgenannte einschränkende Auslegung der §§ 8 Abs. 4 und 13 PBefG wird im Übrigen ganz überwiegend in Rechtsprechung und Literatur geteilt (siehe VG Karlsruhe, Urteil vom 05.09.2006, Az.: 5 K 1367/05, Juris; Berschin/Fehling, Beihilfenrecht und Grundrechte als Motor für Wettbewerb im ÖPNV?, EuZW, 2007, 263, 265; Lenz, Genehmigung eigenwirtschaftlicher Verkehre im ÖPNV, NJW 2007, 1181, 1183; derselbe in Oppenländer Rechtsanwälte, Rechtsgutachten vom 14.05.2004, Zur Anwendbarkeit der Verordnung Nr. 1191/69 in Deutschland, S. 45 des Umdrucks; Barth, Ausschreibungswettbewerb im ÖPNV, NZBau 2007, 159; dieselbe in Barth/Baumeister/Griem, Rechtsgutachten vom Januar 2004, Gestaltungsoptionen für die Finanzierung des straßengebundenen ÖPNV aus rechtlicher Sicht, S. 16 des Umdrucks;… vgl. auch KCW-GmbH, Gutachten vom 24.02.2004, Zur Anwendbarkeit der VO (EWG) Nr. 1191/69 in Deutschland, S. 15 ff. des Umdrucks und Ergänzungsgutachten vom 10.08.2004, S. 11, 24 des Umdrucks).Hierunter fallen auch die durch eine Genehmigung gemäß § 13 PBefG ausgelöste Betriebspflicht nach § 21 PBefG, die Beförderungspflicht nach § 22 PBefG und das Genehmigungserfordernis der Beförderungsentgelte nach § 39 PBefG mit der gesetzlichen Verpflichtung, Schüler preisvergünstigt und Schwerbehinderte kostenlos zu transportieren (siehe hierzu VG Karlsruhe, Urteil vom 05.09.2006, Az.: 5 K 1367/05, a.a.O. und VG Stade Urteil vom 16.09.2004, NVwZ-RR 2005, 140, 141 f.).
- VGH Hessen, 05.04.2011 - 2 A 1593/10
Fiktive Genehmigung im Buslinienverkehr; Überprüfung der Eigenwirtschaftlichkeit …
Der Genehmigungsbehörde kommt die Kompetenz zu, im Rahmen der Prüfung der Genehmigungsanträge gemäß §§ 13, 8 Abs. 4 Satz 1 und 3 PBefG festzustellen, ob eine ausreichende Verkehrsbedienung durch die beantragte Erbringung eigenwirtschaftlicher Verkehrsleistungen möglich ist (so bereits Hess. VGH…, Urteil vom 18. November 2008 - 2 UE 1476/07 -, a.a.O.; VG Karlsruhe, Urteil vom 5. September 2006 - 5 K 1367/05 -, Rn. 54 und 65).
- VGH Hessen, 18.08.2009 - 2 A 1515/08
Quersubventionierung kommunaler Verkehrsbetriebe
Der von dem Verwaltungsgericht Karlsruhe in dem - mittlerweile durch den VGH Baden-Württemberg abgeänderten - Urteil vom 5. September 2006 (- 5 K 1367/05 -, Juris, Rz. 59 a. E.) unter Bezugnahme auf das "Gutachten KCW" (S. 15 f.) vertretenen - übrigens für den damaligen Rechtsstreit nicht entscheidungserheblichen - Auffassung, die sich der Beklagte als eigenständigen Ablehnungsgrund zu eigen gemacht hat, vermag sich der erkennende Senat nicht anzuschließen. - VG Frankfurt/Main, 24.10.2007 - 6 E 912/07
Genehmigung zur Durchführung des Linienverkehrs
Der Vorschrift des § 13 PBefG ist daher - sozusagen als "ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung" - die Einschränkung hinzuzufügen, dass nur solchen Unternehmen eine eigenwirtschaftliche Genehmigung erteilt werden kann, die ausschließlich Stadt-, Vorort- und Regionalverkehr betreiben (so auch VG Karlsruhe, Urteil vom 5.9.2006, Az. 5 K 1367/05; VG Gießen, Urteil vom 12.6.2007, Az. 6 E 49/06; KCW-GmbH, Gutachten vom 24.2.2004 "Zur Anwendbarkeit der VO (EWG) Nr. 1191/69 in Deutschland", S. 15; Berschin/Fehling, Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2007, 263, 265).Mit der auf eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen nach deutschem Recht bezogenen Formulierung (…Rdnr. 57) hat der Europäische Gerichtshof also keinesfalls zum Ausdruck gebracht, dass bei der Ausnahmeoption auf die Verkehrsleistung abzustellen ist, sondern lediglich festgestellt, dass diese auf die Verkehrsleistung beschränkte Ausnahmemöglichkeit ein Minus gegenüber Ausnahmeoptionen für das ganze Unternehmen darstellt (VG Karlsruhe, Urteil vom 3.9.2006, 5 K 1367/05 m. w. N.).
- VG Frankfurt/Main, 24.10.2007 - 6 E 1037/07
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hebt die Genehmigung für den Betrieb von …
Der Vorschrift des § 13 PBefG ist daher - sozusagen als "ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung" - die Einschränkung hinzuzufügen, dass nur solchen Unternehmen eine eigenwirtschaftliche Genehmigung erteilt werden kann, die ausschließlich Stadt-, Vorort- und Regionalverkehr betreiben (so auch VG Karlsruhe, Urteil vom 5.9.2006, Az. 5 K 1367/05; VG Gießen, Urteil vom 12.6.2007, Az. 6 E 49/06; KCW-GmbH, Gutachten vom 24.2.2004 "Zur Anwendbarkeit der VO (EWG) Nr. 1191/69 in Deutschland", S. 15; Berschin/Fehling, Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2007, 263, 265).Mit der auf eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen nach deutschem Recht bezogenen Formulierung (…Rdnr. 57) hat der Europäische Gerichtshof also keinesfalls zum Ausdruck gebracht, dass bei der Ausnahmeoption auf die Verkehrsleistung abzustellen ist, sondern lediglich festgestellt, dass diese auf die Verkehrsleistung beschränkte Ausnahmemöglichkeit ein Minus gegenüber Ausnahmeoptionen für das ganze Unternehmen darstellt (VG Karlsruhe, Urteil vom 3.9.2006, 5 K 1367/05 m. w. N.).
- VG Karlsruhe, 27.10.2005 - 1 K 1394/05
Linienverkehr; Zulassung; Konkurrentenstreit; Finanzierungsvereinbarung; …
In einem weiteren, bei einer anderen Kammer des Verwaltungsgerichts anhängigen Linienverkehrsgenehmigungsverfahren (Az.: 5 K 1367/05) habe sie unter Beweis gestellt, dass sie ohne Zuschüsse ein besseres Angebot als das bisherige anbieten könne. - VG Karlsruhe, 28.04.2009 - 5 K 424/07
Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung bei mehreren Bewerbern
Die Klägerin ist als konkurrierende Bewerberin um die Erteilung einer Liniengenehmigung gem. § 42 Abs. 2 VwGO klagebefugt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 06.04.2000 - 3 C 6.99 - DVBl 2000, 1614; Urt. d. Kammer v. 14.01.2003 - 5 K 1141/02 -, Beschl. d. Kammer v. 03.08.2004 - 5 K 1417/04 - m. w. N.; Urt. d. Kammer v. 05.09.2006 - 5 K 1367/05 -).