Rechtsprechung
VG Karlsruhe, 05.09.2008 - 6 K 4369/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Aufwandsentschädigung für Ortsvorsteher
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Maßgeblichkeit der größten Gemeindegruppe in Ortschaften mit mehr als 2000 Einwohnern für eine Aufwandsentschädigung nach § 9 Abs. 1 S. 4 Aufwandsentschädigungsgesetz (AufwEntG); Pflicht zur Änderung einer gemeindlichen Satzungsregelung zur monatlichen ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GemO § 19 Abs. 3; AufwEntG § 9 Abs. 1
Ortsvorsteher; Aufwandsentschädigung; Gemeindegrößengruppe; Mindestbetrag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Entschädigung für Ortsvorsteher in großer Ortschaft
- VG Karlsruhe (Pressemitteilung)
Durmersheim: Keine höhere Aufwandsentschädigung für Ortsvorsteher
- juraforum.de (Pressemitteilung)
Keine höhere Aufwandsentschädigung für Ortsvorsteher
Papierfundstellen
- DVBl 2009, 469 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- VG Karlsruhe, 16.06.2008 - 6 K 3670/07
Entschädigung eines Ortsvorstehers
Was die monatliche Gesamtaufwandsentschädigung für den Kläger in seiner Eigenschaft als Ortsvorsteher gemäß § 3 Abs. 4 der Satzung vom 17.10.2001 angehe, habe dieser mit Schriftsatz vom 27.12.2007 beim Verwaltungsgericht Karlsruhe Klage (6 K 4369/07) erhoben.Dem Gericht liegen die einschlägigen Akten der Beklagten (1 Band) sowie die Akten des Landratsamts Rastatt (1 Heft) sowie die Gerichtsakten aus dem Verfahren 6 K 4369/07 vor.
Bei dieser Konstellation können die auf die Aufrechnung gestützten Einwendungen nur mittels einer verwaltungsgerichtlichen Feststellungsklage oder - wie im Falle des Klägers (siehe das beim Verwaltungsgericht Karlsruhe anhängige Verfahren 6 K 4369/07) - im Wege der verwaltungsgerichtlichen Leistungsklage geltend gemacht werden (…vgl. Kopp, VwGO, Komm., 15. Aufl. § 43 Rdnr. 26 und § 40 Rdnr. 46 m. w. N.).