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   VG Karlsruhe, 06.03.2020 - 12 K 5237/19   

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VG Karlsruhe, 06.03.2020 - 12 K 5237/19 (https://dejure.org/2020,9311)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.03.2020 - 12 K 5237/19 (https://dejure.org/2020,9311)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. März 2020 - 12 K 5237/19 (https://dejure.org/2020,9311)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rewis.io
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 30 Abs 1 BauGB, § 34 Abs 1 BauGB, § 2 Abs 2 BauGB, § 2 Abs 2 S 2 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB
    Erteilung einer Baugenehmigung für den Umbau eines Verbrauchermarktes unter Erweiterung der Verkaufsfläche in der Nachbargemeinde bei summarischer Prüfung nicht offensichtlich rechtswidrig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berücksichtigung eines Kaufkraftabflusses bei einer Planung von Einzelhandelsprojekten

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2011 - 2 B 1049/11

    Städte Rheda-Wiedenbrück und Bielefeld unterliegen mit Eilanträgen gegen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.03.2020 - 12 K 5237/19
    In Verfahren, in denen die Nachbargemeinde - wie hier die Antragstellerin - gegen eine Baugenehmigung vorgeht, entfaltet sie Rechtswirkungen aber dann, wenn die Gemeinde dem Bauinteressenten unter Missachtung dieser Vorschrift einen Zulassungsanspruch verschafft hat, etwa wenn sie durch die Aufstellung eines (materiell) nichtabgestimmten Bebauungsplans oder im Falle des Fehlens eines Plans in sonstiger Weise unter Missachtung des materiellen Gehalts des Abstimmungsgebots die Weichen in Richtung Zulassungsentscheidung gestellt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.02.1993 - 4 C 15.92 -, juris Rn. 26 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.01.2019 - 10 S 1919/17 -, juris Rn. 29; OVG NRW, Beschl. v. 28.10.2011 - 2 B 1049/11 -, juris Rn. 29 m.w.N.).

    Die befürchteten Auswirkungen müssen sich gerade auf die städtebauliche Ordnung und Entwicklung in der Nachbargemeinde beziehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.04.2010 - 4 B 78.09 -, juris Rn. 41 f.; Urt. v. 01.08.2002 - 4 C 5.01 - juris Rn. 21; OVG NRW, Beschl. v. 28.10.2011 - 2 B 1049/11 -, juris Rn. 35 m.w.N.).

    Überschritten ist die städtebauliche Relevanzschwelle erst dann, wenn ein Umschlag von rein wirtschaftlichen zu städtebaulichen Auswirkungen stattzufinden droht (OVG NRW, Beschl. v. 28.10.2011 - 2 B 1049/11 -, juris Rn. 37 m.w.N.).

    Mit anderen Worten muss es zu einer Funktionsstörung kommen, einem Zustand der Unausgewogenheit, der zur Folge hat, dass ein Versorgungsbereich seinen Versorgungsauftrag generell oder hinsichtlich einzelner Branchen nicht mehr in substantieller Weise wahrnehmen kann (OVG NRW, Beschl. v. 28.10.2011 - 2 B 1049/11 -, juris Rn. 39 ff. m.w.N.).

    Die Verwertung eines Sachverständigengutachtens ist nur dann unzulässig, wenn es lückenhaft oder in sich widersprüchlich ist oder von falschen Voraussetzungen ausgeht, wenn der Sachverständige nicht hinreichend fachkundig ist, begründete Zweifel an seiner Neutralität bestehen, eine neue Sachlage gegeben ist, neuere Forschungsergebnisse vorliegen, oder wenn das Beweisergebnis durch den substantiierten Vortrag eines Beteiligten oder durch eigene Überlegungen des Gerichts ernsthaft in Frage gestellt wird (OVG NRW, Beschl. v. 28.10.2011 - 2 B 1049/11 -, juris Rn. 65 ff. m.w.N.).

    Beachtliche methodische Einwendungen gegen den - im Übrigen in der obergerichtlichen Rechtsprechung grundsätzlich anerkannten (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 28.10.2011 - 2 B 1049/11 -, juris Rn. 72) - gutachterlichen Ansatz, Umsatzverteilungen von weniger als 150.000,- EUR als rechnerisch nicht nachweisbar anzusehen, macht die Antragstellerin nicht geltend.

    Dafür bedarf es weiterhin der Verletzung einer drittschützenden Norm, die im Falle der Missachtung einer sich aus § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB ergebenden Planungspflicht zum Nachteil des Anspruchstellers gegeben sein könnte (OVG NRW, Beschl. v. 28.10.2011 - 2 B 1049/11 -, juris Rn. 101 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2007 - 8 S 1820/07

    Klage einer Gemeinde gegen einen Einzelhandelsbetrieb auf dem Gebiet einer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.03.2020 - 12 K 5237/19
    Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf § 53 Abs. 2 Nr. 2, § 52 Abs. 1 GKG i.V.m. den Empfehlungen in Nr. 9.7.2 und Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 (vgl. auch VGH Bad-Württ., Beschl. v. 19.11.2007 - 8 S 1820/07 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07

    Einzelhandelsbetrieb; großflächiger -; Innenbereich; unbeplanter -; zentraler

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.03.2020 - 12 K 5237/19
    Hierbei handelt es sich um räumlich abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde, denen auf Grund vorhandener Einzelhandelsnutzungen - häufig ergänzt durch diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote - eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.10.2007 - 4 C 7/07 -, juris Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 10.07.2014 - 1 KN 121/11

    Berührung nachbargemeindlicher Belange durch eine Ausweisung von

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.03.2020 - 12 K 5237/19
    Demnach ist das kommunale Abstimmungsgebot verletzt, wenn städtebauliche Belange der Nachbargemeinde überhaupt nicht in die Abwägung eingestellt bzw. nicht hinreichend ermittelt, in ihrer Bedeutung verkannt oder in unverhältnismäßiger Weise hinter konkurrierende Belange zurückgestellt wurden (OVG Nieders., Urt. v. 10.07.2014 - 1 KN 121/11 -, juris Rn. 50).
  • BVerwG, 14.04.2010 - 4 B 78.09

    Factory-Outlet-Center; Hersteller-Direktverkaufszentrum; Genehmigung;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.03.2020 - 12 K 5237/19
    Die befürchteten Auswirkungen müssen sich gerade auf die städtebauliche Ordnung und Entwicklung in der Nachbargemeinde beziehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.04.2010 - 4 B 78.09 -, juris Rn. 41 f.; Urt. v. 01.08.2002 - 4 C 5.01 - juris Rn. 21; OVG NRW, Beschl. v. 28.10.2011 - 2 B 1049/11 -, juris Rn. 35 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 1.08

    Zentraler Versorgungsbereich; schädliche Auswirkungen; Prognose; Ziele der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.03.2020 - 12 K 5237/19
    Der Zweck des Versorgungsbereichs besteht in diesem Fall in der Sicherstellung einer wohnortnahen Grundversorgung der im Einzugsbereich lebenden Bevölkerung (BVerwG, Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 1.08 -, ZfBR 2010, 372 ).
  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.03.2020 - 12 K 5237/19
    Der qualifizierte städtebauliche Handlungsbedarf kann auch durch das interkommunale Abstimmungsgebot des § 2 Abs. 2 BauGB ausgelöst werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.09.2003 - 4 C 14.01 -, NVwZ 2004, 220 ).
  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.03.2020 - 12 K 5237/19
    Die befürchteten Auswirkungen müssen sich gerade auf die städtebauliche Ordnung und Entwicklung in der Nachbargemeinde beziehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.04.2010 - 4 B 78.09 -, juris Rn. 41 f.; Urt. v. 01.08.2002 - 4 C 5.01 - juris Rn. 21; OVG NRW, Beschl. v. 28.10.2011 - 2 B 1049/11 -, juris Rn. 35 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.2019 - 5 S 2102/18

    Rechtsschutzbedürfnis des Nachbarn im Eilverfahren, wenn der Begünstigte von der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.03.2020 - 12 K 5237/19
    Die Kammer sieht davon ab, den für das Hauptsacheverfahren anzunehmenden vollen Streitwert anzusetzen (vgl. insoweit zu Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes des Nachbarn gegen eine Baugenehmigung VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 01.04.2019 - 5 S 2102/18 -, juris Rn. 18 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2013 - 7 D 18/13

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans hinsichtlich Errichtung und Ansiedlung eines

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.03.2020 - 12 K 5237/19
    Ausweislich der Planbegründung vom 22. November 2017 hat die Beigeladene zu 2) zum maßgeblichen Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses (vgl. hierzu OVG NRW, Urt. v. 02.10.2013 - 7 D 18/13.NE -, juris Rn. 93; VG Würzburg, Urt. v. 19.07.2018 - W 5 K 16.931 -, juris Rn. 61 f.) die Auswirkungen der streitgegenständlichen Zulassung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes mit einer Verkaufsfläche von maximal 1.200 qm auf den Einzelhandel in den Nachbargemeinden - unter anderem auch auf die Antragstellerin - in ihre Abwägungsentscheidung eingestellt.
  • VG Würzburg, 19.07.2018 - W 5 K 16.931

    Klage einer Gemeinde gegen Einzelhandelsbetriebe in Nachbargemeinde

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2019 - 10 S 1919/17

    Nachbargemeinde gegen Genehmigung von Windkraftanlagen

  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 15.92

    Müssen die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei Entscheidungen gemäß § 34

  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.2020 - 3 S 559/19
  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.2020 - 3 S 559/19

    Normenkontrollantrag einer Nachbargemeinde gegen Änderung des Bebauungsplans

    Ihren gegen den Sofortvollzug der Baugenehmigung gerichteten Antrag auf Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe mit Beschluss vom 6.3.2020 - 12 K 5237/19 - abgelehnt, da die Baugenehmigung bei summarischer Prüfung das interkommunale Abstimmungsgebot aus § 2 Abs. 2 BauGB nicht zu ihren Lasten verletze.

    Dem Senat liegen darüber hinaus der Bebauungsplan "Ortsmitte" und die Akten des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis betreffend das Beanstandungsverfahren und das Baugenehmigungsverfahren aus dem Jahre 2019 sowie die Akten des Verwaltungsgerichts Karlsruhe aus den oben genannten Eilverfahren 12 K 8508/18 sowie 12 K 5237/19 vor.

    Das Vorliegen eines solchen zentralen Versorgungsbereichs hat zwar das Büro E... im für den Gemeindeverwaltungsverband Kleiner Odenwald erstellten Einzelhandelskonzept vom 23.3.2016 bejaht (vgl. Nr. 8.4.3, S. 82 ff.), allerdings hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe dies im Beschluss vom 6.3.2020 - 12 K 5237/19 - mit beachtlichen Gründen in Zweifel gezogen.

  • VG Hannover, 27.10.2020 - 4 B 3898/20

    Beeinträchtigungsverbot; Einzelhandelsbetrieb; Einzelhandelskonzept;

    Die befürchteten Auswirkungen müssen sich gerade auf die städtebauliche Ordnung und Entwicklung in einer Nachbargemeinde beziehen (Nds. OVG, Urteil vom 15.03.2012 - 1 KN 152/10 -, Rn. 254, juris; OVG A-Stadt, Beschluss vom 28.10.2011 - 2 B 1049/11 -, Rn. 35, juris, m.w.N.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 06.03.2020 - 12 K 5237/19 -, Rn. 31, juris; VG Würzburg, Urteil vom 19.07.2018 - W 5 K 16.931 -, Rn. 58, juris).

    Auch unter Berücksichtigung der ihr durch die Ziele der Raumordnung zugewiesene Funktion als Mittelzentrum mit oberzentraler Teilfunktion, auf die sich die Antragstellerin dem Grunde nach gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 BauGB berufen kann (vgl. auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 06.03.2020 - 12 K 5237/19 -, Rn. 49; VG Würzburg, Urteil vom 19.07.2018 - W 5 K 16.931 -, Rn. 71, beide juris), ergibt sich durch die Planung und Genehmigung des Vorhabens durch die Antragsgegnerin bei summarischer Prüfung keine Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebotes zu Lasten der Antragstellerin.

  • VG Hannover, 09.02.2022 - 4 A 3897/20

    Abwägung; Beeinträchtigungsverbot; großflächiger Einzelhandelsbetrieb;

    Die befürchteten Auswirkungen müssen sich gerade auf die städtebauliche Ordnung und Entwicklung in einer Nachbargemeinde beziehen (OVG Lüneburg, Urt. v. 15.03.2012 - 1 KN 152/10 -, Rn. 254, juris; OVG B-Stadt, Beschl. v. 28.10.2011 - 2 B 1049/11 -, Rn. 35, juris, m.w.N.; VG Karlsruhe, Beschl. v. 06.03.2020 - 12 K 5237/19 -, Rn. 31, juris; VG Würzburg, Urt. v. 19.07.2018 - W 5 K 16.931 -, Rn. 58, juris).

    Auch unter Berücksichtigung der ihr durch die Ziele der Raumordnung zugewiesene Funktion als Mittelzentrum mit oberzentraler Teilfunktion, auf die sich die Klägerin dem Grunde nach gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 BauGB berufen kann (vgl. auch VG Karlsruhe, Beschl. v. 06.03.2020 - 12 K 5237/19 -, Rn. 49; VG Würzburg, Urt. v. 19.07.2018 - W 5 K 16.931 -, Rn. 71, beide juris), ergibt sich durch die Planung und Genehmigung des Vorhabens durch die Beklagte keine Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebotes zu Lasten der Klägerin.

  • BVerwG, 23.05.2023 - 4 CN 10.21

    Beeinträchtigungsverbot als Ziel der Raumordnung

    Ein Antrag auf Eilrechtsschutz blieb erfolglos (VG Karlsruhe, Beschluss vom 6. März 2020 - 12 K 5237/19 - juris).
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