Rechtsprechung
VG Karlsruhe, 06.06.2018 - 6 K 4171/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Staatstheater Karlsruhe. Eilantrag des Verwaltungsdirektors auf Hinausschieben des Ruhestands ohne Erfolg
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 06.06.2018 - 6 K 4171/18
- VGH Baden-Württemberg, 28.06.2018 - 4 S 1359/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 31.03.2015 - 4 S 630/15
Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand im Rahmen des Tenure Track-Modells
Auszug aus VG Karlsruhe, 06.06.2018 - 6 K 4171/18
Dem Dienstherrn kommt hinsichtlich der für die dienstlichen Interessen maßgeblich (vor)prägenden verwaltungspolitischen Entscheidungen über die zur effektiven Aufgabenerfüllung erforderliche Personalstärke und den Einsatz des vorhandenen Personals eine Entscheidungsprärogative und eine organisatorische Gestaltungsfreiheit zu mit der Folge, dass diese Entscheidungen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar sind (VGH BW, Beschluss vom 31.03.2015 - 4 S 630/15 - juris Rn. 5).b) Nach diesen Maßstäben hat der Antragsgegner mit der vom Verwaltungsrat beschlossenen Zusammenführung der Bereiche Allgemeine Verwaltung und Kaufmännischer Geschäftsbereich dienstliche Interessen eingewandt, die dem Rechtsanspruch des Antragstellers vorgehen (vgl. zu dem Maßstab VGH BW, Beschluss vom 31.03.2015 - 4 S 630/15 - juris Rn. 6).
- VGH Baden-Württemberg, 26.02.2018 - 4 S 484/18
(Wieder-)Berufung in das Beamtenverhältnis nach Eintritt in den Ruhestand
Auszug aus VG Karlsruhe, 06.06.2018 - 6 K 4171/18
Aufgrund des noch in jenem Monat wirksam gewordenen Hinausschiebens des Eintritts in den Ruhestand um einen Monat kommt ein - nach Eintritt grundsätzlich nicht mehr mögliches - (weiteres) Hinausschieben in Betracht (vgl. VGH BW, Beschluss vom 26.02.2018 - 4 S 484/18 - juris Rn. 4 ff., auch zu möglichen Ausnahmen).Bei dem (negativen) Tatbestandsmerkmal der entgegenstehenden dienstlichen Interessen handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der grundsätzlich der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt, ohne dass dem Dienstherrn insoweit ein Beurteilungsspielraum zusteht (VGH BW, Beschluss vom 26.02.2018 - 4 S 484/18 - juris Rn. 11 m.w.N.).
- BVerfG, 18.01.2012 - 2 BvR 133/10
Zur Privatisierung des Maßregelvollzugs: Regelung der Anordnung von …
Auszug aus VG Karlsruhe, 06.06.2018 - 6 K 4171/18
Die Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf Beamte ist in Art. 33 Abs. 4 GG geregelt, der jedoch nicht dem Schutz individueller Beamten- oder Verbeamtungsinteressen dient, nur ein Regel-Ausnahme-Verhältnis vorgibt und mit seiner Beschränkung auf die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse die Tätigkeit des Antragstellers bereits nicht erfassen dürfte (BVerfG, Urteil vom 18.01.2012 - 2 BvR 133/10 - BVerfGE 130, 76 = juris Rn. 126 und 138 ff.).
- VGH Baden-Württemberg, 28.06.2018 - 4 S 1359/18
Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand - entgegenstehendes dienstliches …
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 6. Juni 2018 - 6 K 4171/18 - geändert.