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   VG Karlsruhe, 06.11.2018 - 10 K 9905/18   

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https://dejure.org/2018,48434
VG Karlsruhe, 06.11.2018 - 10 K 9905/18 (https://dejure.org/2018,48434)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.11.2018 - 10 K 9905/18 (https://dejure.org/2018,48434)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. November 2018 - 10 K 9905/18 (https://dejure.org/2018,48434)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Faschingsfeier in Rastatt Niederbühl wird untersagt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Gießen, 02.07.2004 - 8 G 2673/04

    Zumutbarkeit von Lärmimmissionen bei seltener Festveranstaltung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.11.2018 - 10 K 9905/18
    In diese Abwägungsentscheidung sind auch wertende Momente einzustellen (vgl. zum Ganzen: VG Gießen, Beschluss vom 02.07.2004 - 8 G 2673/04 -, juris Rn. 27).

    Die einschlägigen technischen Regelwerke - insbesondere die von der Antragsgegnerin zuletzt selbst genannte LAI-Freizeitlärmrichtlinie -, die unter sachverständiger Beratung der Fachöffentlichkeit erarbeitet wurden, können dabei als Orientierungshilfe herangezogen werden, wobei jedoch den Umständen des Einzelfalles hinreichend Rechnung getragen werden muss (vgl. zum Ganzen: VG Gießen, Beschluss vom 02.07.2004 - 8 G 2673/04 -, juris Rn. 28).

    Keinerlei für die Kammer erkennbare Berücksichtigung hat bei der Entscheidung der Antragsgegnerin ebenfalls die Tatsache gefunden, dass es sich beim 11.11.2018 in diesem Jahr um einen Sonntag handelt, der als gesetzlicher Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erholung erhöhten Schutz genießt (vgl. dazu VG Gießen, Beschluss vom 02.07.2004 - 8 G 2673/04 -, juris Rn. 28), und dass auf den Veranstaltungstag ein Werktag folgt, an dem zumindest der Antragsteller zu 2) - nach unbestrittenem Vortrag - seiner Arbeit nachgehen muss.

  • BVerwG, 07.10.1983 - 7 C 44.81

    Glockenläuten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.11.2018 - 10 K 9905/18
    Denn der Anlagenbegriff des § 3 Abs. 5 BImSchG ist weit zu fassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.10.1983 - 7 C 44.81 -, juris Rn. 17).

    Hierbei ist nicht auf die individuelle Disposition eines besonders empfindlichen Nachbarn, sondern auf das Empfinden des so genannten verständigen Durchschnittsmenschen abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.10.1983 - 7 C 44.81 -, juris Rn. 18).

  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.11.2018 - 10 K 9905/18
    Die Beurteilung, ob hiervon solche schädlichen Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden, richtet sich danach, inwieweit die Beeinträchtigungen als erheblich bzw. wesentlich im Sinne von § 906 Abs. 1 BGB einzustufen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.04.1988 - 7 C 33.87 -, juris Rn. 14; Urteil vom 19.01.1989 - 7 C 77.87 -, juris Rn. 17).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.11.2018 - 10 K 9905/18
    Die Beurteilung, ob hiervon solche schädlichen Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden, richtet sich danach, inwieweit die Beeinträchtigungen als erheblich bzw. wesentlich im Sinne von § 906 Abs. 1 BGB einzustufen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.04.1988 - 7 C 33.87 -, juris Rn. 14; Urteil vom 19.01.1989 - 7 C 77.87 -, juris Rn. 17).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 6 A 10949/04

    Zulässigkeit einer gaststättenrechtlichen Gestattung im Hinblick auf sehr seltene

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.11.2018 - 10 K 9905/18
    Neben den bereits genannten Aspekten wäre insbesondere zu ermitteln und in die Ermessensentscheidung einzustellen gewesen, ob ein geeigneter Alternativstandort für die Veranstaltung in Betracht käme (vgl. auch OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 14.09.2004 - 6 A 10949/04 -, juris Rn. 22, das der Prüfung möglicher Ausweichstandorte wesentliche Bedeutung für eine fehlerfreie Ermessensbetätigung beimisst).
  • VGH Bayern, 22.11.2005 - 22 ZB 05.2679

    Auslegung behördlicher Schreiben; Anspruch auf immissionsschutzbehördliches

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.11.2018 - 10 K 9905/18
    Notwendig ist eine umfassende Würdigung aller Umstände des Einzelfalls , insbesondere unter Berücksichtigung der Eigenart der einzelnen Immissionen (Art, Ausmaß, Dauer, Häufigkeit, Lästigkeit) und der speziellen Schutzwürdigkeit des betroffenen Gebiets (vgl. Bayer. VGH, Beschluss vom 22.11.2005 - 22 ZB 05.2679 - juris Rn. 11 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.1994 - 1 S 1081/93

    Abwehranspruch gegen Lärmimmissionen von einem gemeindlichen, öffentlichen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.11.2018 - 10 K 9905/18
    Die Bestimmung der hiernach zu ermittelnden Erheblichkeitsschwelle lässt sich nicht anhand allgemein gültiger Maßstäbe beurteilen, sondern ist anhand einer auf die konkrete Situation bezogenen und auf Interessenausgleich zielenden Abwägung zu ermitteln, wobei sowohl die konkreten Gegebenheiten der emittierenden als auch der von den Immissionen betroffenen Nutzung bedacht werden müssen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.04.1994 - 1 S 1081/93 -, juris Rn. 21).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2013 - 4 B 193/13

    Rechtmäßigkeit eines Bescheids bzgl. der Erteilung einer gaststättenrechtlichen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.11.2018 - 10 K 9905/18
    Hierzu gehört, dass sich die Grenze zumutbarer bzw. unzumutbarer Belästigung für Nachbarn und Betreiber bestimmen lässt und ihre Einhaltung aufgrund der Regelungen in der Genehmigung sichergestellt erscheint (vgl. OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 26.07.2013 - 4 B 193/13 -, juris Rn. 3).
  • VG Meiningen, 08.05.1995 - 5 K 235/94
    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.11.2018 - 10 K 9905/18
    Durch die rechtswidrige Unbestimmtheit einer Auflage zur Begrenzung von Lärmbeeinträchtigungen werden die hiervon betroffenen Nachbarn auch in ihren Rechten verletzt, denn die Auflagen sind gerade dazu bestimmt, dem Schutz der Nachbarn zu dienen (VG Meinigen, Urteil vom 8. Mai 1995 - 5 K 235/94.Me -, juris Rn. 27).
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